Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Alle bürokratischen Hindernisse für die Bürgergeld Erhöhung 2024 sind überwunden und das rechtliche Verfahren ist abgeschlossen.
Damit kann das Bürgergeld zum 1. Januar 2024 mit den angehobenen Regelsätzen ausgezahlt werden. Die Verordnung der Bundesregierung tritt somit wie geplant und angekündigt in Kraft.
Höhere Regelsätze
Die Regelsätze des Bürgergeldes steigen zum 1. Januar 2024 um ca. 12 Prozent
Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher.
Die Regelsätze in den anderen Bedarfsstufen steigen ebenfalls an. Zu den Einzelheiten und den genauen Beträgen der Bürgergeld Erhöhung 2024 siehe hier: Bürgergeld Erhöhung 2024.
Die Höhe des Bürgergeld Regelsatzes in den anderen Regelbedarfsstufen können Sie hier nachlesen: Bürgergeld Regelsatz 2024
Tabelle Bürgergeld Regelsatz 2024
Regelbedarfsstufe | Regelsatz 2024 | Personengruppe |
---|---|---|
Regelbedarfsstufe 1 | 563 € (+61 Euro) | Alleinstehende Person |
Regelbedarfsstufe 2 | 506 € (+55 Euro) | Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft |
Regelbedarfsstufe 3 | 451 € (+49 Euro) | Volljährige in einer stationären Einrichtung und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern |
Regelbedarfsstufe 4 | 471 € (+51 Euro) | Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren |
Regelbedarfsstufe 5 | 390 € (+42 Euro) | Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren |
Regelbedarfsstufe 6 | 357 € (+39 Euro) | Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren |
Zusammensetzung Regelsatz zum 01.01.2024
Lebensbereich | Prozentsatz | Euro-Betrag |
---|---|---|
Nahrung, Getränke, Genusswaren | 34, 70 % | 195,36 Euro |
Bekleidung Schuhe | 8,30 % | 46,73 Euro |
Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung | 8,84 % | 49,77 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung | 6,09 % | 34,29 Euro |
Gesundheitspflege | 3,82 % | 21,51 Euro |
Verkehr | 8,97 % | 50,50 Euro |
Post und Telekommunikation | 8,94 % | 50.33 Euro |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 9,76 % | 54,95 Euro |
Bildungswesen | 0,36 % | 2,03 Euro |
Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen | 2,61 % | 14,69 Euro |
Andere Waren und Dienstleistungen | 7,98 % | 44,93 Euro |
Gesamt Bürgergeld Regelsatz 2024 | 100 % (Rundungsdifferenz) | 563 Euro (Rundungsdifferenz) |
Mehr Geld für Schulbedarf
Auch die Summen für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf gehören etwa: Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf gehört mit zum sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Existenzminimum an Preisentwicklung anpassen
Der Anspruch auf staatliche Leistungen, also auf das Bürgergeld, dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst. Dies geschieht durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Der Bundesrat hat seine Zustimmung am 20.10.23 zur Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 erteilt.