Der Härtefallfonds für Rentner wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufen. Dieser Fonds stellt eine Summe von einer halben Milliarde Euro zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, Gelder aus dem Fonds zu beantragen, um eine Zusatzrente von bis zu 2500 Euro zu erhalten. In einigen Bundesländern kann man sogar bis zu 5000 Euro erhalten! Die Antragsfrist endet Ende Januar 2024, daher ist es wichtig, schnell aktiv zu werden.
In dem folgenden Artikel erklären wir alles Wichtige zum Antragsverfahren für den Rentenzuschuss.
Rentner können bis zu 5000 Euro Rentenzuschuss erhalten
Rentner können noch bis Ende Janauar 2024 einen Antrag auf Rentenzuschuss aus dem Härtefallfonds der gleichnamigen Stiftung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stellen. Es werden bis zu 5000 Euro gezahlt!
Nicht jeder Rentner kann, aber viele Rentner können einen Zuschuss zur Rente erhalten. Dieser Beträgt bis zu 2500 Euro.
Die Stiftungsgelder sollen Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung, bei jüdischen Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern ausgleichen, die eine erhebliche Zeit in der ehemaligen DDR beziehungsweise im ausländischen Herkunftsgebiet gearbeitet haben.
Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen, Berlin sind der Stiftung beigetreten. Durch ihren Beitritt haben sie für die Betroffenen, die in dem jeweiligen Bundesland leben, die Zahlung um weitere 2.500 Euro auf 5.000 Euro erhöht.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Rentenzuschuss
Einen Anspruch auf Rentenzuschuss hat nur, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Es geht zum einen um den oben beschriebenen Personenkreis. Der Zuschuss kommt nur in Frage, wenn die gesetzliche Rente der Betroffene in Grundsicherungsnähe liegt, also quasi auf Bürgergeld-Niveau liegt. Das ist der Fall, wenn die Rente am 1. Januar 2023 weniger als 830 Euro netto betrug.
Die Personen müssen für den Anspruch folgende weitere Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen gewesen sein
- Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
- Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
- Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
- nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,
- Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“),
- Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
- jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.
Wo muss de Antrag auf Rentenzuschuss gestellt werden?
Der Antrag auf Rentenzuschuss bzw. zur Abmilderung der empfundenen Härten muss bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Härtefallfonds“ gestellt werden.
Antragsformulare findet man hier: Rentenzuschuss aus Härtefallfonds
Wann läuft die Antragsfrist ab?
Der Antrag kann nur innerhalb eine gewissen Frist gestellt werden. Die Antragsfrist läuft am 31. Januar 2024 ab. Bis dahin muss der Antrag bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds eingegangen sein. Das bedeutet, es reicht nicht, wenn man den Antrag an diesem Tag in den Briefkasten wirft. Der Antrag muss am 31. Januar 2024 dort angekommen sein.
Wie viel Geld wird gezahlt?
Wird dem Antrag der Rentner zugestimmt, so erhalten sie eine Einmalzahlung von 2500 Euro. Lebt der Rentner oder die Rentnerin in einem der Bundesländer, die dem Härtefallfonds beigetreten sind, so sind bis zu 5000 Euro an Renten-Zuschuss möglich.
Exkurs: Weiterer Zuschuss zur Rente ist möglich!
Reicht die Rente dauerhaft nicht aus, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, so können weitere Hilfsgelder bzw. Zuschüsse beantragt werden.
Nachfolgend listen wir weitere Möglichkeiten für Zuschüsse zur Rente auf. Diese Rentenzuschüsse müssen bei unterschiedlichen stellen beantragt werden.
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