Rentner können im Jahr 2024 ihre Rente mit monatlich 538 Euro aufbessern, ohne dieses Geld versteuern oder mit Sozialabgaben belasten zu müssen.
Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, in dem 538 Euro pro Monat verdient werden, 6.456 Euro pro Jahr, brutto wie netto. Ein 538 Euro Job ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei und steuerfrei. Das gilt allerdings nur so lange, wie der maximale monatliche Verdienst nicht überschritten wird. Doch es gibt Ausnahmen!
Wir erklären in unserem Beitrag, wie man bis zu zwei zusätzliche Monatsgehälter auf Minijob-Basis pro Jahr mehr verdienen kann. Das sind 1076 Euro mehr!
Das gilt übrigens für alle, die einem Minijob nachgehen, nicht nur für Rentner, sondern auch z.B. für Studenten, Schüler, Bürgergeld Bezieher, Hausfrauen und Hausmänner.
2 x pro Jahr Minijob-Grenze von 538 Euro überschreiten
Ein 538 Euro Job, auch Minijob genannt, ist für viele Rentner attraktiv. Sie können die Rente doppelt erhöhen – einmal mit dem Verdienst, einmal mit Rentenbeiträgen.
Zum 1. Januar 2024 ist die Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro angehoben worden. Die Verdienstgrenze von 538 Euro bezieht sich auf ein Monatsgehalt, brutto. Man darf sie pro Jahr zweimal um bis zur doppelten Summe überschreiten. Dadurch kann man bis zu 1.076 Euro mehr verdienen, im Jahr sind somit auf Minijob-Basis bis zu 7.532 Euro Lohn möglich, steuerfrei und sozialversicherungsfrei.
Voraussetzungen: wann darf man die 538 Euro Minijob Verdienst-Grenze überschreiten?
Die Verdienstgrenze beim Minijob kann– auf das Jahr betrachtet – nur dann ohne Verlust der Vorteile des Minijobs überschritten werden, wenn das Überschreiten, also der Mehrverdienst, unvorhersehbar und gelegentlich eingetreten ist.
Das spielt allerdings nur dann eine Rolle, wenn die Jahresverdienstgrenze des Minijobs, also 6.240 Euro überschritten wurden. Wenn man in einem Monat beispielsweise 100 Euro mehr verdient, im nächsten 100 Euro weniger, also einmal 620 Euro, einmal 420 Euro, dann ist die Angelegenheit wieder ausgeglichen
Es gibt zwei wichtige Faktoren, damit Sie die Verdienstgrenze überschreiten dürfen: Das Ganze muss gelegentlich und unvorhersehbar eintreten. Kritisch wird es außerdem nur bei Überschreitungen der Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro.
Wann ist das Überschreiten der 538-Euro Verdienstgrenze unvorhergesehen?
Auf die Frage, wann das Überschreiten der Minijobgrenze unvorhergesehen ist, gibt es keine pauschale Antwort. Eine Möglichkeit wäre eine Krankheitsvertretung eines Vollzeit-Arbeitskollegen oder eine unvorhergesehenes Mehr an Arbeit im Betrieb.
Was gilt, wenn man nicht zum 1. des Monats sondern in der Mitte mit dem Minijob startet?
Auch wenn man seinen Minijob nicht am 1. eines Monats beginnt, sondern beispielsweise am 15., darf man die vollen 538 Euro verdienen, ohne dass die Tätigkeit zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wird. Es findet also keine anteilsmäßige Aufteilung des Gehalts statt.
Besonderheit für Rentner hinsichtlich der Steuerpflicht
Rentner, die einen Minijob ausüben, haben mit ihrer Rente bereits ein Einkommen, das möglicherweise zu versteuern ist. Wie muss dann das Gehalt aus dem Minijob versteuert werden? Grundsätzlich erfolgt eine pauschale Versteuerung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zwei Prozent Lohnsteuer einbehält und an die Finanzverwaltung abführt. Eine gesonderte Steuererklärung hinsichtlich des Gehalts aus dem Minijob ist dann nicht notwendig. Der Minijobber kann dann natürlich auch nichts von der Steuer absetzen, also keine Werbungskosten, wie beispielsweise die Fahrtkosten.
Rente erhöhen mit dem Minijob?
Rentner, die einen Minijob ausüben, können – wenn sie möchten – ihre Rente aufbessern. Sie können wählen, ob Beiträge zur Rentenversicherung vom Minijobgehalt gezahlt werden sollen. Das muss zu Beginn des Minijobs erklärt werden. Wer ein Jahr 538 Euro verdient, kann mit den Rentenbeiträgen aus dem Minijob seine monatliche Rente um 5,46 Euro erhöhen. Wirksam wird eine Rentenerhöhung – wie jede Rentenerhöhung – immer zum 1. Juli eines Jahres.
Wie viel darf man als Rentner ohne Abzüge hinzuverdienen?
Für Altersrentner gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Man darf als Rentner also so viel hinzuverdienen, wie man möchte bzw. kann.
Die Freigrenzen bei einer Erwerbsminderungsrente und einer Hinterbliebenenrente liegen ebenfalls oberhalb der Minijob-Grenze von 538 Euro. Ein Verdienst aus Minijob ist für die Rente also unerheblich.
Zusammenfasszung: als Rentner mit Minijob Rente doppelt aufbessern
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Als Rentner kann man seine Rente mit einem Minijob doppelt aufbessern:
- durch den Verdienst im Minijob, also bis 538 Euro brutto monatlich
- zum anderen durch Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung; so wird nach einem Jahr die laufende Rente monatlich um maximal 5,46 Euro erhöht.
Quelle: Minijobzentrale
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.