GEZ Gebühr 2025 erhöht – Rentner und Bürgergeld-Bezieher auch betroffen?

Die GEZ Gebühr soll im Jahr 2025 angehoben werden. Um wie viel? Wer ist betroffen, wer muss nicht zahlen? All das erklären wir in unserem Artikel!

Der Rundfunkbeitrag soll 2025 erhöht werden - um wie viel und für wen?
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ARD, ZDF und Deutschlandradio werden über den Rundfunkbeitrag finanziert. Ab 2025 soll eine Erhöhung des – umgangssprachlich (und auch in unserem Artikel) GEZ-Gebühr genannten – Beitrags erfolgen.

In unserem Beitrag erklären wir, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, um wie viel er 2025 erhöht werden soll und wer ihn zahlen muss – und wer nicht.

GEZ-Gebühr 2025 auf 18,94 Euro monatlich erhöht

Für wen und um wie viel wird der Rundfunkbeitrag, die GEZ-Gebühr 2025 erhöht?

Der Rundfunkbeitrag, die GEZ-Gebühr, soll 2025 erhöht werden. Wer ist betroffen? Lesen Sie hier!

Die GEZ-Gebühr soll im Jahr 2025 monatlich um 0,58 Euro erhöht werden. Gegenwärtig beträgt sie 18,40 Euro, im nächsten Jahr dann 18,94 Euro.

Warum soll die Rundfunkgebühr steigen?

Die Rundfunkgebühr finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Kosten steigen. Also muss der Rundfunkbeitrag angehoben werden. Das jedenfalls empfiehlt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

Wer bezahlt den Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag wird per Haushalt erhoben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Haus oder der Wohnung tatsächlich ein Fernsehgerät, Radio oder sonstiges Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist. Das war früher anders. Damals hieß das für das verlangte Geld auch noch Gebühr und wurde von der Gebühreneinzugszentrale erhoben. Damals wurde noch kontrolliert, ob ein Fernseher oder ein Empfangsgerät im Haushalt vorhanden war. Nur dann musst nämlich die GEZ Gebühr gezahlt werden.

Der Rundfunkbeitrag ist im Gegensatz dazu nicht an den Besitz eines Empfangsgeräts gekoppelt. Gebühr wird für eine Nutzung gezahlt, ein Beitrag für die Möglichkeit der Nutzung.

Wer ist nicht von der Erhöhung der GEZ-Gebühr betroffen?

Wer nicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet ist, weil er auf Antrag befreit wurde, ist nicht von der Erhöhung der GEZ-Gebühr betroffen.

Befreien lassen können sich u.a. folgende Personengruppen

  • Bezieher von Bürgergeld
  • Bezieher von Sozialhilfeleistungen
  • Heimbewohner
  • größtenteils auch Grund-Rentner und Rentner, wenn sie ergänzend Grundsicherung beziehen

Zu den Einzelheiten der GEZ-Befreiung siehe hier: GEZ-Befreiung

Wichtig: eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfolgt nur auf Antrag, nicht automatisch.

Zusammenfassung zur Erhöhung der GEZ-Gebühr 2025

  • 2025 wird der Rundfunkbeitrag, der umgangssprachlich GEZ-Gebühr oder Rundfunkgebühr genannt wird, um 58 Cent erhöht, pro Monat.
  • Nicht betroffen sind z.B. Bezieher von Bürgergeld und Rentner, die ergänzend Grundsicherungsleistungen erhalten.