GEZ: Was passiert, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt?

Vom Rundfunkbeitrag kann man sich befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen. Was aber, wenn man die GEZ-Gebühren nicht zahlen kann? Welche Möglichkeiten es gibt, erklären wir in unserem Beitrag.

Was tun, wenn man die Rundfunkgebühren der GEZ nicht zahlen kann?

Jeder Haushalt in Deutschland ist verpflichtet, Rundfunkgebühren zu bezahlen, unabhängig davon, ob ein Fernsehgerät, Radio, Computer oder sonstiges Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist. Es besteht die Möglichkeit, sich von der GEZ-Pflicht befreien zu lassen oder eine Ermäßigung zu erlangen. Beides verlangt einen entsprechenden Antrag. Solange ein solcher Antrag nicht bewilligt wurde, besteht die Zahlungspflicht. Doch oftmals werden die Zahlungen dennoch nicht entrichtet. Es stellt sich die Frage: Was geschieht, wenn man die fälligen Rundfunkgebühren nicht bezahlt? Droht die Zwangsvollstreckung durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio?

Wir gehen dieser Frage in unserem Beitrag nach und skizzieren den Verlauf der Dinge.

Vorab: Es geht um den Rundfunkbeitrag. Wenn im nachfolgenden Text „GEZ“ oder „Rundfunkgebühren“, “GEZ-Gebühren” oder von „Gebühren“ die Rede ist, so wird damit die umgangssprachliche Bezeichnung für Rundfunkbeitrag aufgegriffen.

Mit GEZ-Gebühren im Rückstand

GEZ nicht zahlen, was dann passiert.

Was sind die Konsequenzen, wenn man GEZ Gebühren, also den Rundfunkbeitrag nicht zahlt bzw. nicht zahlen kann?

§ 10 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag besagt, dass der Rundfunkbeitrag unaufgefordert gezahlt werden muss. Erinnerungen oder Mahnungen muss der Beitragsservice nicht versenden.

Aus diesem Grund erhält man, wenn man mit der Zahlung des Rundfunkbeitrags in Rückstand ist,  einen Festsetzungsbescheid.  Gleichzeitig wird der Zahlungsrhythmus auf die Zahlung in der Mitte eines Dreimonatszeitraums umgestellt, falls das bisher anders war.

Spätestens mit Zugang des Festsetzungsbescheides sollte man die offene Forderung begleichen. Jetzt sind noch keine zusätzlichen Kosten entstanden, außer relativ geringen Säumniszuschlägen.

Es ist möglich, dass man in einen Zahlungsrückstand geraten ist, obwohl eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht besteht. Dass ist dann möglich, wenn sich der Zahlungsrückstand auf Zeiten bezieht, für die keine Befreiung vorliegt. Eine GEZ Befreiung kann auch noch bis zu drei Jahren rückwirkend beantragt werden. Man sollte deshalb genau schauen, ab wann eine Befreiung greift bzw. möglich ist. Insbesondere Bezieher von Bürgergeld können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Was bedeutet der Rundfunkbeitrag-Festsetzungsbescheid?

Der Rundfunkbeitrag – Festsetzungsbescheid setzt die geschuldeten Rundfunkbeiträge und Säumniszuschläge fest. Er bildet die Basis für eine Vollstreckung durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher. Es ist also ein Vollstreckungstitel, wie etwa auch ein Urteil des Amtsgerichts.

Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag-Festsetzungsbescheid

Gegen den Festsetzungsbescheids kann man binnen Monatsfrist schriftlich Widerspruch einlegen. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids an den Beitragszahler. Dabei gilt ein Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben.

Wird innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch eingelegt, so ist der unanfechtbaren und vollstreckbaren Titel.

Wann hat ein Widerspruch gegen den GEZ-Bescheid Erfolg?

Ein Widerspruch ist insbesondere in folgenden Fällen erfolgsversprechend:

  • Es lag eine Befreiung für den entsprechenden Zeitraum vor.
  • Es lag eine Ermäßigung vor, die Summe der Forderung ist somit nicht korrekt.
  • Jemand anderes hat für die entsprechende Wohnung im fraglichen Zeitraum bereits den Beitrag entrichtet
  • Es lag keine Anmeldepflicht für den Rundfunkbeitrag vor.

Was tun, wenn man die GEZ Gebühr nicht zahlen kann?

In den Fällen, in denen man finanziell zu einer Zahlung nicht in der Lage ist, kann man eine Ratenzahlung, Stundung,  einen Vergleich oder eine Niederschlagung bei der GEZ beantragen.

Der Beitragsservice wird darauf eingehen, wenn die angegebene monatliche Rate in einem angemessenen Verhältnis zum Zahlungsrückstand steht. Außerdem darf noch keine nicht eingehaltene Ratenzahlungsvereinbarung in der Vergangenheit bestanden haben und auch noch keine Vollstreckung eingeleitet worden sein.

Der Beitragsservice berechnet laut eigenen Angaben keine Zinsen bei Ratenzahlungen. Die Rate kommt zu der üblichen Dreimonatszahlung für die laufenden Rundfunkgebühren hinzu.

Bei einer Stundung kann man mit der Begleichung des Rückstandes zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Maximal 2 Jahre Zahlungsaufschub werden bewilligt.

Bei einem Vergleich wird ein Teil des Rückstandes erlassen. Das kommt in Betracht, wenn man Sozialhilfe bezieht, in einer stationären Wohnreinrichtung lebt oder aktuell vom Rundfunkbeitrag befreit ist.

Wenn man den Zahlungsrückstand weder durch Ratenzahlung, Stundung noch Vergleich ausgleichen kann, ist es möglich dass man eine Niederschlagung, also einen Erlass der offenen Beiträge bei der GEZ beantragt. Ein Antrag kann aus ähnlichen Gründen wie bei einem Vergleichsantrag gestellt werden.

Vollstreckung aus dem Rundfunkbeitrag-Festsetzungsbescheid

Die Vollstreckung aus dem Rundfunkbeitrag-Festsetzungsbescheid ist eine Angelegenheit  des jeweiligen Bundeslandes, der Kommunen oder Gemeinden.

Die jeweiligen Vollstreckungsorgane können Folgende Maßnahmen in die Wege leitet:

  • Pfändung von Geld und beweglichen Wertsachen
  • Lohn und Gehaltspfändung
  • Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen

Durch die Vollstreckung entstehen zusätzliche Kosten. Diese muss der Beitragspflichtige auch bezahlen.

Kann erfolgreich vollstreckt werden, zieht der Gerichtsvollzieher oder die Vollstreckungsbehörde zunächst seine bzw. ihre Kosten ab. Den Rest des Geldes leitet er oder sie an den Beitragsservice weiter. Vollstreckungskosten werden im Beitragskonto jedoch niedergeschrieben, wenn die Vollstreckung erfolglos war.

Das Vollstreckungsverfahren ist erst dann erledigt, wenn die offene Summe komplett bezahlt worden ist.

Inkassounternehmen

Der Beitragsservice kann die offene Forderung nach erfolgloser Vollstreckung an ein Inkassounternehmen abgeben.

Quellen

Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio