Grundrente: Anspruch ja, doch hunderttausende Rentner bekommen nicht mehr Geld

Wer Grundsicherung im Alter bezieht, hat möglicherweise nur wenig von einem bestehenden Anspruch auf Grundrentenzuschlag.

Grundrente: Anspruch ja, doch hunderttausende Rentner bekommen nicht mehr Geld
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Die Grundrente dient der finanziellen Absicherung für langjährig Versicherte in der Rentenversicherung. Doch wie so oft ist auch hier vieles mehr Schein als Sein. Etwa 2,5 Millionen Rentner haben einen Anspruch auf Rentenerhöhung – besser gesagt: hätten – doch aufgrund der Einkommensanrechnung nach § 97a SGB VI geht der Anspruch für weit mehr als eine Million von Ihnen ins Leere.

Lesen Sie weiter, was es mit dem Grundrentenzuschalg und der Grundsicherung im Alter auf sich hat.

Was ist die Grundrente?

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Grundsicherung im Alter neben der Grundrente kann dazu führen, dass Rentner vom Grundrentenzuschlag keine finanziellen Vorteile haben.

Die Grundrente ist keine spezielle Rente, sondern ein individueller Zuschlag zur Rente. Man spricht deshalb besser auch von Grundrentenzuschlag. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben Rentner, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.

Nach den von der Deutschen Rentenversicherung veröffentlichen zahlen, bekamen  Ende letzten Jahres etwa 1,1 Millionen Rentner einen Grundrentenzuschlag von im Durchschnitt 85 Euro.

Kein Antrag  auf Grundrentenzuschlag erforderlich

Rentner müssen den Grundrentenzuschlag nicht beantragen. Wenn ein Anspruch auf Grundrente besteht, zahlt die Rentenversicherung den Grundrentenzuschlag automatisch mit der Rente aus.

Bereits seit Juli 2021 überprüft die Deutsche Rentenversicherung automatisch bei allen neuen Rentenanträgen, ob ein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht. Zeitgleich erfolgte die Prüfung der rund 26 Millionen Rentner, ob ein Anspruch besteht. Diese Prüfung wurde im Dezember des letzten Jahres abgeschlossen. Diejenigen Rentner, die einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hatten, wurde bereits informiert.

Problem Einkommensanrechnung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Der Grundrentenzuschlag soll Rentner, die jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, aber dennoch nur eine geringe Rente erhalten, unterstützen und Altersarmut verhindern.

Allerdings gilt eine Einkommensanrechnung für die Berechnung des Grundrentenzuschlags, besser gesagt für all diejenigen Rentner, die ergänzend auf die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII angewiesen sind.

Wird nämlich die Rente erhöht, so vermindert sich automatisch der ergänzende Teil der Grundsicherung im Alter, den das Sozialamt zahlt.  Das trifft für etwa die Hälfte aller Rentner zu, die einen Anspruch auf Grundrentenzuschlag haben.

Wen Grundsicherung im Alter bezogen wird, wird auch das Einkommen von Ehegatten und Lebenspartnern bei der Berechnung des Anspruchs berücksichtigt.

Höhere Freibeträge bei Grundrentenzuschlag

Mit der neuen Grundrente wurden allerdings die Freibeträge für langjährig Versicherte unter anderem bei der Grundsicherung im Alter eingeführt. Der Freibetrag umfasst mindestens 100 Euro und maximal 251 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1). Voraussetzung ist, dass mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht werden. Diese Freibeträge gelten auch beim Wohngeld und beim Bürgergeld.

Der Freibetrag sorgt dafür, dass in vielen Fällen ein erheblicher Teil der Rente nicht als anrechenbares Einkommen gilt. Folglich können sich auch Ansprüche auf Grundsicherung im Alter oder auf  Wohngeld neu ergeben.

Wer bereits Grundsicherungsleistungen erhält, bei dem werden die Grundrentenzeiten automatisch vom Sozialhilfeträger bei der Deutschen Rentenversicherung abgefragt. Es erfolgt oder erfolgte eine Nachzahlung.

Zusammenfassung zu Grundrentenzuschlag und Grundsicherung im Alter

Das Wichtigste am Schluss kurz notiert:

  • Die Grundrente bzw. der Grundrentenzuschlag soll die finanzielle Situation von Rentnern, die jahrelang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, aber dennoch nur eine unterdurchschnittliche Rente erhalten, verbessern.
  • Die Grundrente wird nur teilweise auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Grund: es wurden höhere Freibeträge bei der Grundsicherung eingeführt, um Rentner mit dem Grundrentenzuschlag zu entlasten.