Die Grundrente ist eine neue Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die seit dem 1. Januar 2024 anspruchsberechtigten Rentnern nunmehr seit 3 Jahren zusteht. Sie soll dazu beitragen, dass Menschen, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, eine höhere Rente erhalten. Das funktioniert so, dass Zeiten mit niedrigerem Verdienst höher gewertet werden. Allerdings: Grundrente bedeutet nicht, dass es eine Mindestrente gibt. Hier muss dann die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung einspringen.
In nachfolgendem Beitrag erklären wir, wie das mit der Grundrente bzw. dem Grundrentenzuschlag funktioniert und wer davon profitiert.
Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
Auch im Jahr 2024 führt die Grundrente bzw. der Grundrentenzuschlag zu mehr Gerechtigkeit bei der Rente. Rentner können so mehr Geld erhalten.
Anspruch auf die Grundrente haben Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können. Sie erhalten dann einen Teil des Grundrentenzuschlags. Den vollen Grundrenten-Zuschlag erhält, wer 35 anerkannte Jahre vorweisen kann.
Was zählt zu den Pflichtbeitragszeiten für denGrundrenten-Zuschlag?
Zu den Pflichtbeitragszeiten für die Grundrente gehören
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder
- Pflichtbeiträge aus Selbständigkeit
- Zeiten der Kindererziehung, wobei maximal 3 Jahre Erziehungszeit pro Kind gezählt werden, und zwar bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes
- Pflichtbeiträge aus Pflege von Angehörigen, wenn Rentenbeiträge gutgeschrieben werden
- Zeiten von Kranken- und Übergangsgeld
- Zeiten eines Mini-Jobs seit 2013, wenn auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet wurde
Wie wird die Grundrente berechnet?
Bei der Berechnung der Grundrente wird ermittelt, in welchen Monaten der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnitts, also 0,0025 Entgeltpunkte pro Monat betrug. Auf dieser Basis wird der durchschnittliche Entgeltpunkt für diese Zeiten ermittelt. Dieser Wert wird nun verdoppelt.
Er wird auf bis zu 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr erhöht, wenn 35 Jahre Beitragszeiten vorliegen.
Er wird auf bis zu 0,4 Entgeltpunkte pro Jahr erhöht, wenn wenigstens 33 Beitragszeiten vorliegen.
Der neue Wert der Entgeltpunkte wird dann um 12,5 Prozent gekürzt. Er gilt für maximal 420 Monate
Einkommens-Höchstgrenzen für die Grundrente
Den vollen Grundrentenzuschlag bekommt man bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.317 Euro für Alleinstehende und 2.055 Euro bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1.686 Euro (Paare: 2.424 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet.
Als Einkommen werden die eigene Rente und weiteres zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt werden. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2024 ist grundsätzlich das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres, also das Einkommen des Jahres 2022 maßgebend.
Tabelle Höhe der Grundrente 2024
Höhe der Grundrente 2024 (West) | |||||||
Anzurechnendes Einkommen bei der Grundrente | 1.317 Euro | 1.417 Euro | 1.517 Euro | 1.617 Euro | 1.717 Euro | 1.817 Euro | 1.917 Euro |
---|---|---|---|---|---|---|---|
20% Durchschnittsverdienst | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
30% Durchschnittsverdienst | 331 Euro | 271 Euro | 211 Euro | 151 Euro | 79 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
40% Durchschnittsverdienst | 441 Euro | 381 Euro | 321 Euro | 261 Euro | 189 Euro | 89 Euro | 0 Euro |
50% Durchschnittsverdienst | 331 Euro | 271 Euro | 211 Euro | 151 Euro | 79 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
60% Durchschnittsverdienst | 221 Euro | 161 Euro | 101 Euro | 41 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
70% Durchschnittsverdienst | 110 Euro | 50 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
80% Durchschnittsverdienst | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
Wie hoch ist die Grundrente?
Der Grundrentenzuschlag beträgt durchschnittlich 400 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass die Rente von anspruchsberechtigten Rentnerinnen und Rentnern im Schnitt um 8,2 Prozent (Frauen) bzw. 5,7 Prozent (Männer) steigt.
Wie die Grundrente beantragen?
Die Grundrente muss nicht beantragt werden. Der Grundrentenzuschlag wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch berücksichtigt.
Fazit zur Grundrente
Die Grundrente ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Rente. Sie soll dazu beitragen, dass Menschen, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, eine höhere Rente erhalten. Die Grundrente ist jedoch noch relativ neu und wird in den kommenden Jahren auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.
Quelle
Deutsche Rentenversicherung
Eigene Recherche
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.