Das Wichtigste zur Grundsicherung Auszahlung für Januar 2024 vorab:
- Der (späteste) Grundsicherungs Auszahlungstermin für Januar 2024 ist Freitag, der 29.12.2023. Es handelt sich dabei um den letzten Werktag bzw. Bankarbeitstag des Vormonats.
- Unter Grundsicherung ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII zu verstehen.
Die Auszahlung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII für den Monat Januar 2024 steht kurz bevor. Dies ist eine erfreuliche Nachricht für viele bedürftige Menschen, da die Leistungen um 61 Euro pro Monat erhöht werden. Das entspricht einer Anhebung des Grundsicherungs-Satzes von gut 12 Prozent.
Die Erhöhung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde durchgeführt, um der hohen Inflation entgegenzutreten. In den letzten Monaten sind die Preise für Lebensmittel, Energie und andere Güter stark angestiegen. Die Erhöhung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll Betroffenen helfen, diese zusätzlichen Kosten zu bewältigen.
Wann genau wird das Geld der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Januar 2024 auf dem Konto der Anspruchsinhaber gutgeschrieben? Wann ist der genaue Auszahlungstermin für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Januar 2024?
In nachfolgendem Beitrag finden Sie Antworten auf diese Fragen zur Auszahlung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Wichtig: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII für Januar 2024 muss spätestens am 29. Dezember 2023 auf dem Konto der Leistungsberechtigten gutgeschrieben worden sein.
Tabelle Auszahlungstermin Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Januar 2024
Tabelle Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Auszahlung für Januar 2024 | |
Auszahlungstermin Grundsicherung | Grundsicherung für Monat |
Freitag, 29.12.2023 | Januar 2024 |
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII für Januar 2024 wird spätestens am letzten Bankarbeitstag bzw. Werktag des Vormonats Dezember auf dem Konto eines jeden Anspruchsberechtigten gutgeschrieben. Der letzte Werktag im Monat Dezember 2023 fällt nicht mit dem letzten Kalendertag zusammen. Es handelt sich um einen Freitag. Grundsicherungsbezieher müssen somit auf ihren Regelsatz für Januar 2024 nicht sehr lang warten, sondern können darüber schon in den letzten Tagen des alten Jahres verfügen.
Erhöhte Grundsicherungszahlung für Januar 2024
Wann wird der erhöhte Satz der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Januar 2024 ausgezahlt? Wann ist der Grundsicherung Auszahlungstermin für Januar 2024?
Die Auszahlung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Januar 2024 läuft bereits. Die Leistungen werden dabei um 61 Euro pro Monat erhöht. Das entspricht einer Steigerung von gut 12 Prozent. Die Erhöhung ist der hohen Inflation geschuldet.
Die politische Debatte um Kürzungen beim Bürgergeld, die auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung direkt betrifft, hat keinen Einfluss auf die Auszahlung der erhöhten Leistungen. Die Bürgergeld Erhöhung 2024 ist bereits gesetzlich festgeschrieben und wird umgesetzt. Die Auszahlung der neuen Regelsätze 2024 erfolgt.
Bürgergeld Auszahlung für Januar 2024 erfolgt im Voraus
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung muss für die Leistungsbezieher immer zum 1. eines jeden Monats in vollem Umfang auf dem Konto verfügbar sein. Für Januar 2024 muss die Auszahlung der Grundsicherung deshalb spätestens am 29.12.2023 vollzogen sein. Dieses Kalenderdatum ist der letzte Werktag des Monats und folglich der Grundsicherungs-Zahltag.
Allerdings variieren die Auszahlungstermine von Kommune zu Kommune bzw Landkreis. In einigen Fällen wird die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Januar 2024 bereits am 22. Dezember 2023, also noch vor Weihnachten, ausgezahlt. Einen Anspruch hierauf gibt es allerdings nicht. Und zu beachten gilt: das Geld muss bis Ende Janauar 2024 reichen!
Grundsicherungs-Auszahlungstermin für Januar 2024 bedeutet Regelsatz und Miete
Der Auszahlungstermin der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminiderung für Januar 2024 betrifft selbstverständlich nicht nur den neuen, erhöhten Regelsatz, sondern auch die Kosten für Miete und Heizung, also die Kosten der Unterkunft, und eventuellen Mehrbedarf.
Wichtig zu wissen ist, dass der Grundsicherung Regelsatz, die Miete, die Heizkosten und die Mehrbedarfe für Januar 2024 in einem Gesamtbetrag überwiesen und in jedem Fall spätestens am 29. 12.2023 auf dem Konto der anspruchsberechtigten Leistungsbezieher gutgeschrieben sein muss.
Zahlt die Kommune oder der Landkreis auf Wunsch des Antragstellers die Miete für Januar 2024 direkt an den Vermieter und / oder den Abschlag für die Heizkosteso erfolgt diese Überweisung auch spätestens am 29.12.2023.
Alle Grundsicherungs-Auszahlungstermine 2024
Die Grundsicherung-Auszahlungstermine 2024 für Regelsatz und Miete liegen auf dem letzten Werktag des Monats – für den jeweiligen folgenden Monat.
In folgender Tabelle finden sie eine Zusammenfassung aller Grundsicherungs-Auszahlungstermine 2024 für Januar bis Dezember. Klicken Sie einfach auf den Link:
Auszahlungstermine 2024 Tabelle
Dort geht es zwar um das Bürgergeld, doch die Auszahlungstermine sind mit denen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung identisch.
Grundsicherung am Auszahlungstermin für Januar 2024 nicht auf dem Konto – was muss man tun?
Wenn am Freitag, den 29. Dezember 2023 die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Januar 2024 nicht auf dem Bankkonto gutgeschrieben ist, sollte man folgende Überprüfung durchführen:
- Ist der Grundsicherungs-Bewilligungszeitraum abgelaufen
- Wenn nicht: Dann muss unverzüglich ein neuer Antrag gestellt werden. Der Antrag hat Rückwirkung.
- Ist möglicherweise ein Problem bei der Bank oder Sparkasse gegeben?
Lässt sich beides ausschließen, so sollten Sie umgehend im Grundsicherungs-Amt anrufen und den Sachstand erfragen.
Die Frage lautet: Aus welchem Grund ist die Grundsicherungs-Auszahlung für Januar 2024 noch nicht erfolgt?
Quellen
- Eigene Recherche
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.