Die kurze Antwort lautet: Nein, es gibt keine gesetzliche Heizpflicht für Mieter in Deutschland. Mieter können selbst entscheiden, wie warm sie ihre Wohnung heizen möchten. Allerdings gibt es zu diesem Grundsatz auch Ausnahmen, die allerdings sofort einleuchten.
In nachfolgendem Artikel beantworten wir die Frage nach einer Heizpflicht für Mieter und beleuchten diese auch vor dem Hintergrund des Bezugs von Bürgergeld.
Keine generelle Heizpflicht für Mieter
Mieter sind nicht verpflichetet, die Wohnungstemperatur auf einem gewissen Niveau zu halten. Es gibt keine gesetzliche Heizpflicht.
Klauseln in Mietverträgen, die Mieter dazu verpflichten, in Räumen eine bestimmte Mindesttemperatur zu heizen, sind unwirksam. Eine Heizpflicht kann also auch nicht vertraglich eingeführt werden, jedenfalls nicht durch Klauseln in einem Formularmietvertrag.
Umgekehrt haben Mieter aber einen Anspruch auf eine beheizte Wohnung, wenn es draußen kalter ist.
Während der Heizperiode, die in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April dauert, haben Mieter einen Anspruch darauf, dass die Wohnung tagsüber zwischen 20 und 22 Grad Celsius warm ist. Nachts kann die Raum-Temperatur auf 18 Grad Celsius sinken.
Ausnahmen: hier gilt eine Heizpflicht für Mieter
Grundsätzlich trifft den Mieter keine Heizpflicht. Zur Abwendung von Schäden, etwa einer Schimmelbildung, kann so eine Verpflichtung zum Heizen der Mieträume allerdings bestehen.
Wenn durch zu niedrige Temperaturen Schäden an der Wohnung entstehen könnten, ist der Mieter in Ausnahme zu oben genanntem Grundsatz verpflichtet, zu heizen. Denkbar sind etwa Schäden durch Einfrieren oder Schimmelbildung. Hier muss der Mieter auch vorbeugend handeln bzw. heizen.
Was müssen Mieter beachten?
Mieter sollten bei der Entscheidung, wie viel sie heizen wollen, folgende Punkte beachten:
- Die Heizkosten: Je höher die Raumtemperatur, desto höher sind die Heizkosten.
- Der Energieverbrauch: Ein zu sparsamer Umgang mit der Heizung kann zu einem erhöhten Energieverbrauch führen.
- Das Wohlbefinden: Jeder Mensch hat ein unterschiedliches Wärmeempfinden. Was für den einen angenehm warm ist, kann für den anderen zu kalt sein.
Was gilt hinsichtlich des Heizens im Bereich Bürgergeld?
Wenn Mieter Bürgergeld beziehen, gilt im Grunde nichts anderes. Sie können selbst entscheiden, wie hoch und wann sie heizen. Allerdings gilt: das Jobcenter ist nur verpflichtet, die Heizkosten in angemessener Höhe zu übernehmen. Was angemessen ist, bestimmt sich nach dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Wohnungen. Sind die Heizkosten unangemessen hoch und gibt es dafür keinen wichtigen Grund, etwa eine schlechte Dämmung der Wohnung oder eine Krankheit des Mieters, so müssen Mieter den Teil der Heizkosten, der die Angemessenheitsgrenze übersteigt, selbst tragen.
Mieter sollten also ihr Heizverhalten kontrollieren und sparsam mit den Ressourcen umgehen. Das gilt selbstverständlich nicht nur im Bereich Bürgergeld. Schließlich geht es beim Heizen auch um die Umwelt.
Zusammenfassung zur Heizpflicht für Mieter:
- Mieter in Deutschland haben keine gesetzliche Heizpflicht. Sie können selbst entscheiden, wie warm sie ihre Wohnung heizen möchten.
- Allerdings müssen sie darauf achten, dass durch zu niedrige Temperaturen keine Schäden an der Wohnung entstehen. Drohen Schäden, sind sie zum Heizen verpflichtet.
- Im Bereich Bürgergeld werden die Heizkosten vom Jobcenter übernommen. Das gilt aber nur, wenn und soweit sie angemessen sind.