Bürgergeld ist die Mindestsicherung für erwerbsfähige Menschen und ihre Familie. Es orientiert sich in seiner Höhe am Existenzminimum auf sozio-kultureller Basis. Es geht also nicht nur um das reine Überleben, sondern auch um eine gewisse Teilhabe am sozialen, menschlichen Leben. Das ist insbesondere für Kinder wichtig. Fällt also die regelmäßige Bürgergeld-Zahlung vom Gesetz her schon nicht hoch aus, ist es umso problematischer, wenn sich das Jobcenter hinsichtlich der Zahlung verrechnet und zu wenig an Bürgergeld überweist. Noch problematischer wird es, wenn das Jobcenter seinen Fehler nicht einsehen will. Was also können Bezieher von Bürgergeld in einem solchen Fall tun? Wir erklären es in nachfolgendem Artikel.
Bürgergeld Bescheid ist falsch – was tun?
Wenn es um das Bürgergeld geht, ist nicht das Amtsgericht zuständig, wie etwa dieses Foto nahelegen könnte, sondern das Sozialgericht. Klage gegen Jobcenter Bescheide müssen also beim Sozialgericht eingereicht werden.
Ist ein Bürgergeld Bescheid falsch, hat sich das Jobcenter beispielsweise verrechnet, etwa einen Vermögensfreibetrag nicht berücksichtigt, so gibt es unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten für den Antragsteller und Bürgergeld Bezieher. Zunächst empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Jobcenter aufzunehmen und um Korrektur des Fehlers bitten. Ist der Fehler im Bürgergeld Bescheid offensichtlich, so wird das Jobcenter seinen Bescheid korrigieren. Will das Jobcenter nicht tätig werden, weil es der Ansicht ist, der Bürgergeld Bescheid sei korrekt, so kann man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren dauert jedoch unter Umständen mehrere Wochen bis Monate, ja sogar länger als ein Jahr, wenn sich noch eine Klage beim Sozialgericht anschließt. Eine weitere Möglichkeit ist deshalb, beim Sozialgericht um einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen. Hier kann man schon in ein paar Tagen mit einer Entscheidung rechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass man dem Sozialgericht die Eilbedürftigkeit nachweist.
Widerspruch gegen Bürgergeld Bescheid erheben
Wie oben schon angerissen, kann man gegen den Bürgergeld Bescheid Widerspruch einlegen. Dies muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des Bescheids geschehen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist; versäumt man sie, wird der Bürgergeld Bescheid bestandskräftig und man muss damit leben.
Einzelheiten zur Frage, wie man einen Widerspruch gegen einen Bürgergeld Bescheid einlegt, finden Sie hier: Bürgergeld Widerspruch
Klage gegen Bürgergeld Bescheid
Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, so kann man – wiederum innerhalb einer Frist von einem Monat – Klage gegen den Bescheid vor dem Sozialgericht einreichen. Nach statistischen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, stehen die Erfolgsaussichten nicht schlecht, vor dem Sozialgericht Recht zu bekommen.
Einzelheiten zur Frage, wie man gegen einen Bescheid des Jobcenters Klage beim Sozialgericht erhebt, finden Sie hier: Bürgergeld Klage
Zusammenfassung zu: Jobcenter hat sich verrechnet, was tun?
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Ist man der Ansicht, dass das Jobcenter die Höhe des Bürgergeldes falsch berechnet hat, kann man das Jobcenter um Überprüfung bitte, formlos.
- Gegen einen Bescheid des Jobcenters kann man Widerspruch und Klage erheben. Die Frist hierfür beträgt ein Monat ab Zustellung des Bescheids.
- Ist die Angelegenheit unaufschiebbar, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz einzuleiten.