Inflationsausgleichsprämie: Jetzt kommt bei vielen der zweite Teil – auch bei Ihnen?

Die Inflationsausgleichsprämie ist in vielen Betrieben zweigeteilt. So auch im Bereich der Metallindustrie. Nunmehr steht der 2. Teil der Geldzahlung an. Erfahren Sie, ob sie dabei sind!

Die Inflationsausgleichsprämie wird in vielen Betrieben Anfang 2024 gezahlt.
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Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, um die Auswirkungen der Inflation abzumildern. Sie wurde im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung im September 2022 eingeführt und ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Viele Arbeitnehmer dürfen sich auf einen 2. Teil der Inflationsausgleichsprämie freuen, insbesondere die Mitglieder der Gewerkschaft IG-Metall. Dort wurde tarifvertraglich vereinbart, dass Angang 2024, spätestens bis Ende März 2024 eine zweite Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird.

Wie funktioniert die Inflationsausgleichsprämie?

Ein zweiter Teil der Inflationsausgleichsprämie wird in tarifgebundenen Betrieben der IG-Metall gezahlt

Mitglieder der IG-Metall können sich Anfang 2024 auf den 2. Teil der Inflationsausgleichsprämie freuen. Sie gilt auch für Rentner und Bürgergeld-Bezieher, die in diesem Bereich tätig sind. Auch für Sie?

Die Inflationsausgleichsprämie kann in einer Summe oder in monatlichen Raten ausgezahlt werden. Die Höhe der Prämie ist auf 3.000 Euro begrenzt. Die Prämie ist steuer- und sozialabgabenfrei. Die Inflationsausgleichsprämie ist keine staatliche Leistung, sondern Arbeitsentgelt. Der Staat muss die Zahlung des Arbeitgebers lediglich steuer- und  sozialabgabenfrei stellen.

Wer kann die Inflationsausgleichsprämie erhalten?

Die Inflationsausgleichsprämie kann an alle Arbeitnehmer gezahlt werden, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es gibt keine Einkommensgrenze.

Die Inflationsausgleichsprämie gilt auch für Rentner und Bürgergeld Bezieher, die in einem Arbeitsverhältnis stehen!

Was müssen Arbeitgeber bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie beachten?

Arbeitgeber müssen die Inflationsausgleichsprämie in der Lohnsteueranmeldung aufführen. Die Prämie ist steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie als freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.

Prämie für Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie

Die zweite Hälfte der Inflationsausgleichsprämie (IAP) von insgesamt 3000 Euro aus dem Metall-Tarifabschluss aus dem vorletzten Jahr wird Anfang 2024 fällig. Das bedeutet, dass die Beschäftigten noch einmal 1500 Euro von ihren Arbeitgebern erhalten.

Anspruch auf diesen zweiten Teil der IAP haben diejenigen Arbeitnehmer der Metallindustrie, die am 1. März 2024 dem Betrieb ununterbrochen 6 Monate zugehörig waren. .

Teilzeitbeschäftigte erhalten die IAP II nicht in vollem Umfang, sondern anteilig ihrer monatlichen Beschäftigungszeit, entsprechend ihren Arbeitsstunden. Es werden wenigstens  400 Euro ausgezahlt. Auch Beschäftigte im Minijob  erhalten eine Zahlung, und zwar 750 Euro.

Auszubildende und Dual Studierende bekommen 550 Euro ausgezahlt. Sie müssen keine Mindest-Betriebszugehörigkeit aufweisen können

1. März 2024 als spätester Zeitpunkt der Prämien-Zahlung

Die IGM gibt an, dass die Inflationsausgleichsprämie Teil 2 in aller Regel mit dem Januar Entgelt ausgezahlt wird. Spätestens jedoch muss sie zum 1. März 2024 gezahlt werden.

Die Inflationsausgleichsprämie ist keine staatliche Leistung, sondern muss vom Arbeitgeber bezahlt werden. Der Staat hat die Zahlung lediglich steuer- und abgabenfrei gestellt.