Jetzt 200 Euro Umwelt-Zuschuss sichern – auch für Bürgergeld-Empfänger

In Kürze können sich Verbraucher auf eine neue Finanzspritze in Höhe von 200 Euro freuen, die speziell darauf ausgerichtet ist, den nachhaltigen und umweltfreundlichen Einsatz von Geräten zu fördern.

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Ab Ende 2023 wird ein neues Förderprogramm in einem Bundesland ins Leben gerufen, welches die längere Nutzung von elektronischen Geräten statt dem Kauf neuer Geräte fördern soll. Das Ziel des Programms ist es, die Reparatur und Wiederverwendung von elektronischen Geräten zu unterstützen, um Ressourcen zu sparen und die Umwelt zu schützen. Wer für den Reparatur- und Wiederverwendungsbonus in Frage kommt, kann vom Staat bis zu 200 Euro erhalten, um die Kosten zu decken. Die Teilnahme an dem Programm ist nicht nur auf einmal beschränkt, sondern kann mehrmals in Anspruch genommen werden. Personen, die elektronische Geräte besitzen, die reparaturbedürftig sind oder nicht mehr genutzt werden, haben die Möglichkeit, den 200 Euro Zuschuss zu beantragen, um die Reparatur- und Wiederverwendungsmaßnahmen zu finanzieren. Mit diesem Anreizprogramm möchte das Bundesland einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten und die Bürger ermutigen, bewusst mit ihren Ressourcen umzugehen.

200 Euro für Nachhaltigkeit

Dieses Programm fokussiert sich auf die Werte der Nachhaltigkeit und des umweltbewussten Umgangs mit Ressourcen. Haben Sie schon einmal vor der Herausforderung gestanden, ein Elektrogerät oder eine elektronische Komponente wegzuwerfen, weil eine Reparatur schlichtweg zu kostspielig gewesen wäre? Anstatt beschädigte elektrische Artikel einfach zu entsorgen, gibt es oftmals die Möglichkeit, diese zu reparieren und weiter zu nutzen. In Sachsen wird nun ein neues Förderprogramm eingeführt, welches Anspruchsberechtigten die Möglichkeit gibt, einen Teil der Reparaturkosten erstattet zu bekommen – bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro!

Jetzt 200 Euro Umwelt-Zuschuss sichern – auch für Bürgergeld-Empfänger
Wer jetzt seine defekten Elektrogeräte reparieren lässt, bekommt hierfür einen satten Bonus.

Wer bekommt den Zuschuss?

Um Ihre defekten Elektrogeräte reparieren zu lassen, müssen Sie sicherstellen, dass sie auf der Liste der genehmigten Geräte stehen. Bitte beachten Sie, dass nur Reparaturen von Unternehmen durchgeführt werden können, die am Programm teilnehmen. Eine Liste dieser Unternehmen wird auf der Website der SAB verfügbar sein, sobald die Initiative startet. Das Angebot gilt ausschließlich für Bewohner Sachsens, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Um von dieser Aktion zu profitieren, muss Ihre Reparaturrechnung mindestens 75 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen. Der Zuschuss deckt 50% Ihrer Rechnung bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro ab. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine elektronische oder gescannte Version Ihrer Reparaturrechnung für den Antrag bereithalten. Wir sind davon überzeugt, dass dieses Programm dazu beitragen wird, die Lebensdauer Ihrer Elektrogeräte zu verlängern und die Umweltbelastung zu reduzieren.

Können auch Bürgergeld-Empfänger die Förderung erhalten?

Selbst Menschen, die staatliche Unterstützung wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss für notwendige Reparaturen zu beantragen. Dies gilt allerdings nur, wenn sie die allgemeinen Anforderungen erfüllen und somit berechtigt sind. Es ist dabei wichtig zu erwähnen, dass die Fördermittel für Reparaturen nicht auf den Regelsatz angerechnet werden. Somit bleibt das Einkommen der Betroffenen unverändert und sie können ihre finanziellen Verpflichtungen weiterhin erfüllen.

Wie bewerbe ich mich für den Bonus?

Obwohl das Bewerbungsportal noch nicht verfügbar ist, ist es geplant, dass es Anfang Oktober 2023 starten wird. Jede Bewerbung für den Bonus wird ausschließlich über das SAB-Förderportal bearbeitet. Es ist zu beachten, dass der Bonus lediglich für Reparaturen gilt, die nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien in Auftrag gegeben wurden.

Vorbereitung auf den Antrag

Auch wenn es noch nicht möglich ist, den Antrag einzureichen, gibt es dennoch Vorbereitungen, die Sie treffen können. Es ist ratsam, sich im Vorfeld eine elektronische Signatur von Verimi, dem empfohlenen Anbieter für digitale Unterschriftdienste, zu besorgen. Diese können Sie entweder über das Video-Ident-Verfahren (täglich von 7.00 bis 22.00 Uhr verfügbar) oder die Online-Funktion Ihres Personalausweises (eID) erhalten. Durch diese Vorbereitung wird der Antragsprozess für Sie reibungsloser verlaufen, sobald das Portal aktiv ist.

Welche Daten muss ich angeben?

Um einen Bonus für eine Reparatur zu beantragen, müssen Sie persönliche Daten eingeben und Ihre Reparaturrechnung online hochladen. Für die Authentifizierung ist eine digitale Unterschrift erforderlich, die entweder über eID oder VideoIdent erfolgen kann. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, werden Sie umgehend benachrichtigt und der Bonus wird innerhalb von 72 Stunden auf Ihr Konto überwiesen.

Was ist das VideoIdent Verfahren?

Das VideoIdent-Verfahren ermöglicht eine ortsunabhängige Identifikation per Video, die bequem über Smartphones, Tablets, PCs oder Laptops und gängige Webbrowser oder Apps durchgeführt werden kann. Im Vergleich zum PostIdent-Verfahren in der Filiale der Deutschen Post AG bietet VideoIdent eine benutzerfreundliche Alternative. Sie können das Verfahren einfach von zu Hause aus nutzen und sind nicht an Öffnungszeiten gebunden. Mit IDnow, dem Partner von WeltSparen, steht Ihnen ein 24-Stunden-Service zur Verfügung, der es Ihnen jederzeit ermöglicht, sich innerhalb weniger Minuten per Videochat zu identifizieren.

Wie oft wird der Zuschuss ausgezahlt?

Es ist lediglich möglich, dass der Zuschuss für zwei Reparaturen pro Jahr ausgezahlt wird.