Jetzt handeln: 200 Euro Zuschuss – Frist läuft ab

Wer noch den Zuschuss über 200 Euro haben möchte muss sich beeilen. Die Frist für Studenten und Fachschüler läuft ende des Monats ab.

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat ein neues Förderprogramm für Studierende und Fachschüler aufgelegt. Im Rahmen dieses Programms erhalten Studierende und Fachschüler, die zum 1. Dezember 2022 einen Anspruch auf BAföG hatten, eine einmalige Zahlung von 200 Euro.

Die Zahlung soll den Studierenden und Fachschülern dabei helfen, die finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie zu bewältigen.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Den Zuschuss können alle Studierenden und Fachschüler beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie hatten zum 1. Dezember 2022 einen Anspruch auf BAföG.
  • Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung noch immatrikuliert oder in der Ausbildung.
  • Sie haben ihren Hauptwohnsitz in Deutschland.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt 200 Euro pro Person.

Wie beantrage ich den Zuschuss?

Der Antrag auf den Zuschuss kann online über die Website des BMBF gestellt werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

Fristen und Voraussetzungen

Der Antrag auf den Zuschuss muss spätestens bis zum 30. September 2023 gestellt werden.

Die Zahlung erfolgt in der Regel bis Ende März 2024.

Fazit

Die einmalige Zahlung von 200 Euro ist eine finanzielle Unterstützung für Studierende und Fachschüler, die unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden. Der Antrag kann online über die Website des BMBF gestellt werden.

Redakteur

  • Ingo
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    Ingo Kosick engagiert sich seit über 30 Jahren im Bereich des Sozialrechts und kann sich unbestreitbar als Experte in diesem Bereich bezeichnen. Er gehört zudem zu den Gründungsmitgliedern des Vereins Für soziales Leben e.V. . In der Redaktion ist er der RvD und für Koordinationsaufgaben zuständig.

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