Jobcenter muss teurere Wohnungen übernehmen – Bürgergeld-Empfänger profitieren

Jobcenter muss teurere Wohnungen übernehmen: Urteil des Landessozialgerichts: Jobcenter muss angemessene Mietkosten übernehmen, auch wenn diese über dem Mietspiegel liegen. Bürgergeld-Empfänger profitieren: erhalten mehr Geld für Miete.

Jobcenter muss teurere Wohnungen übernehmen – Bürgergeld-Empfänger profitieren
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Personen, die Bürgergeld erhalten, haben jeden Monat einen festgelegten Betrag zur Verfügung. Dieser kann verwendet werden, um zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung oder Freizeitaktivitäten zu finanzieren. Ein alleinstehender Erwachsener erhält monatlich 502 Euro, was etwa 50 Euro mehr ist als im früheren Hartz-4-System. Das Jobcenter übernimmt zudem die Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Empfänger müssen jedoch den Strom aus ihrem Regelsatz bezahlen. Normalerweise sollte eine Miete angemessen sein. Allerdings hat ein Urteil eines Landessozialgerichts (LSG) gezeigt, dass eine Wohnungsmiete nicht als unangemessen betrachtet werden kann, wenn sie durch das Recht des sozialen Wohnungsbaus gefördert wird.

Für Bürgergeld-Empfänger müssen auch teurere Wohnungen zur Verfügung stehen

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 30. März 2023 festgestellt, dass bei der Festlegung angemessener Mietkosten für Empfänger von Grundsicherung ein Vergleich mit den Mieten für Sozialwohnungen herangezogen werden muss und nicht mit den durchschnittlichen Mietkosten gemäß dem Mietspiegel. Eine alleinlebende Frau, die Grundsicherungsleistungen bezieht, hatte gegen das Jobcenter geklagt und verlangte die Übernahme ihrer Warmmiete in Höhe von 640 Euro. Das Jobcenter hielt jedoch lediglich einen Betrag von 480 Euro für angemessen. Diese Einschätzung wurde vom Gericht als unzulässig eingestuft. In Berlin ist es somit dem Jobcenter nicht erlaubt, sich auf den Mietspiegel zu berufen. Der Mietspiegel erfasst lediglich die durchschnittliche Angemessenheit der Mieten und nicht deren “obere Grenze”. Das Jobcenter darf zwar Empfänger auch auf günstige Wohnungen hinweisen, diese müssen jedoch tatsächlich für Leistungsberechtigte zur Verfügung stehen.

Wie definieren die Jobcenter „angemessene Mietkosten“?

Jobcenter muss teurere Wohnungen übernehmen – Bürgergeld-Empfänger profitieren
Aufatmen für Bürgergeld-Empfänger. Jobcenter müssen auch teurere Wohnungen übernehmen.

Angemessene Mietkosten für Bürgergeld-Empfänger sind die Kosten für eine Wohnung, die den allgemeinen Anforderungen an Wohnraum entsprechen und nicht überteuert sind. Die Angemessenheit wird anhand des örtlichen Mietspiegels ermittelt.

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die Miethöhen in einer bestimmten Region. Er wird von unabhängigen Institutionen erstellt und berücksichtigt verschiedene Faktoren, wie die Lage der Wohnung, die Größe und Ausstattung der Wohnung sowie das Alter des Gebäudes.

Die angemessene Miete für einen Bürgergeld-Empfänger entspricht der ortsüblichen Miete für eine vergleichbare Wohnung in der entsprechenden Mietpreisgruppe. Die Mietpreisgruppen sind in den Mietspiegeln festgelegt und berücksichtigen die Lage der Wohnung, die Größe der Wohnung und die Ausstattung der Wohnung.

Für Bürgergeld-Empfänger gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. In dieser Zeit werden auch unangemessen hohe Mietkosten übernommen. Nach Ablauf der Karenzzeit können die Jobcenter die Übernahme von unangemessen hohen Mietkosten unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.

Die folgenden Faktoren können bei der Prüfung der Angemessenheit einer Miete berücksichtigt werden:

  • Die Lage der Wohnung: Die Miete für eine Wohnung in einer teuren Lage ist in der Regel höher als die Miete für eine Wohnung in einer weniger teuren Lage.
  • Die Größe der Wohnung: Die Miete für eine größere Wohnung ist in der Regel höher als die Miete für eine kleinere Wohnung.
  • Die Ausstattung der Wohnung: Die Miete für eine Wohnung mit einer hochwertigen Ausstattung ist in der Regel höher als die Miete für eine Wohnung mit einer einfachen Ausstattung.
  • Das Alter des Gebäudes: Die Miete für eine Wohnung in einem neueren Gebäude ist in der Regel höher als die Miete für eine Wohnung in einem älteren Gebäude.

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und sich fragen, ob Ihre Miete angemessen ist, können Sie sich an Ihr Jobcenter wenden. Das Jobcenter wird Ihnen Auskunft darüber geben, ob Ihre Miete den örtlichen Mietspiegeln entspricht.

Bürgergeld: Mehr als 75.000 Haushalte lagen über angemessener Grenze

Allerdings ist dies in Berlin nicht der Fall, wie das LSG mitteilte. Dies ergibt sich aus einer statistischen Auswertung des Wohnraumbedarfsberichts der Senatsverwaltung von 2019. Demnach gab es in Berlin 76.000 Haushalte (33.000 Einpersonenhaushalte), die Leistungen der Grundsicherung bezogen und deren Mietkosten über den von den Jobcentern verwendeten Grenzwerten lagen. Insbesondere für Alleinstehende fehlen in Berlin 345.000 Wohnungen. Das LSG kann in solchen Situationen keinen festgelegten Grenzwert bestimmen, jedoch beurteilte das Gericht die Wohnung der Klägerin als angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und befindet sich nun im nächsten Schritt bei der Revision des Bundessozialgerichts.