Rente sichern! Bis zu 110€ extra pro Monat mit der Kindererziehungszeit

Vergessen Sie Geld? Ihnen stehen bis zu 110€ mehr Rente pro Monat zu! Die Kindererziehungszeit wird oft übersehen, aber sie kann Ihre Rente deutlich erhöhen.**

Mit Kindererziehungszeiten lässt sich die Rente erhöhen.
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Die gesetzliche Rente fällt im Durchschnitt nicht besonders hoch aus. Laut Statistischem Bundesamt müssen über sieben Millionen Rentner mit weniger als 1.250 Euro pro Monat auskommen. Daher ist es wichtig, nach Möglichkeiten zu suchen, um die Bezüge zu erhöhen.

In unserem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie als Ausgleich für die Betreuung Ihrer Kinder pro Kind ungefähr 110 Euro mehr Rente pro Monat erhalten können.

Was sind rentenrechtliche Kindererziehungszeiten?

Mit Kindererziehungszeiten lässt sich die Rente stark erhöhen.

Beantragen Sie die Anerkennung von Kindererziehungszeiten und erhalten Sie so monatlich pro Kind ca. 110 Euro mehr an Rente.

Kindererziehungszeiten sind Zeiten, in denen Eltern sich ausschließlich oder überwiegend der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder widmen. Sie beginnen mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und enden nach drei Jahren (bei Kindern, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden) bzw. nach zwei Jahren und sechs Monaten (bei Kindern, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden).


Wie werden Kindererziehungszeiten auf die Rente angerechnet?

Für jede Kindererziehungszeit werden Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die Höhe der Entgeltpunkte hängt vom Durchschnittseinkommen aller Versicherten ab. In der Regel entspricht ein Jahr Kindererziehungszeit einem Entgeltpunkt. Das bedeutet, dass sich die Rente um etwa 110 Euro pro Monat erhöht.

Welche Vorteile bringen Kindererziehungszeiten für die Rente?

Kindererziehungszeiten bieten folgende Vorteile:

  • Sie erhöhen die Höhe der gesetzlichen Rente.
  • Sie können dazu beitragen, die Wartezeit für eine Rente zu erfüllen.

Wie beantrage ich Kindererziehungszeiten?

Die Kindererziehungszeiten werden von der Deutschen Rentenversicherung  nicht automatisch berücksichtigt. Es ist ein Antrag notwendig. Dem Antrag sind erforderliche Unterlagen beizüfügen. Dazu gehören:

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweise über die Kindererziehung (zum Beispiel Kindergeldbescheide, Sorgerechtsbescheinigungen)

Für die Feststellung der Kindererziehungszeiten muss also ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Grund: Es kann  nur ein Elternteil zur selben Zeit die Kindererziehungszeiten beanspruchen.

Man kann den Antrag per Post verschicken will oder aber die Kindererziehungszeiten  über das Rentenportal der Deutschen Rentenversicherung feststellen lassen. Es  muss der Antrag V0800 ausgefüllt werden.

Zum Download: Kindererziehungszeiten auf Rente anrechnen lassen


Nach welchen Regeln erfolgt die Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf die Rente?

Kindererziehungszeiten werden nach folgenden Vorgaben bzw. Regeln anerkannt und für die Rente berücksichtigt:

  • Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, erhalten Eltern 2,5 Jahre Erziehungszeit für die Rente, für Kinder, die danach geboren sind, erhalten sie 3 Jahre.
  • Es kann sich immer nur ein Elternteil die Erziehungszeit anrechnen lassen, also Vater oder Mutter.
  • Es ist ein Antrag erforderlich. Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch angerechnet.
  • Drei Jahre Kindererziehungszeiten bedeuten gerundet  110 Euro mehr Rente pro Monat.
  • Kindererziehungszeiten können für jedes Kind geltend gemacht werden.
  • Kindererziehungszeiten werden auch dann gutgeschrieben, wenn während der Kindererziehung gearbeitet wurde – bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Kindererziehungszeiten werden nur dann anerkannt, wenn die Kinder in Deutschland erzogen wurden.
  • Auch Adoptiv- und Pflegeeltern können Kindererziehungszeiten geltend machen.

Zusammenfassung zu Kindererziehungszeiten für die Rente

Das Wichtigste zum Schluss:

Kindererziehungszeiten sind ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge von Elternteilen. Sie sollten daher unbedingt beantragt werden, um die Rente zu erhöhen.


Quellen und weiterführende Informationen

Deutsche Rentenversicherung

Kindererziehungszeiten

Mütterrente