Eine umfassende Neugestaltung des Kindergeldsystems steht in Aussicht. Das Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 das gegenwärtige Kindergeld durch eine innovative Kindergrundsicherung zu ersetzen. Die Umstellung soll eine optimierte Unterstützung von Familien bewirken und dem wachsenden Bedarf an angemessener Hilfe Rechnung tragen. Im Anschluss werden die relevanten Eckpunkte dieses neuen Systems und dessen Konsequenzen für Familien ausführlich erörtert.
Familien sollen besser unterstützt werden
Die Einführung einer Kindergrundsicherung ab dem Jahr 2025 ist ein wichtiger Schritt zur besseren Unterstützung von Familien mit Kindern. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) setzt sich seit Jahren für eine Erhöhung des Kindergeldes ein, da die tatsächlichen Kosten für die Erziehung eines Kindes die aktuelle Höhe des Kindergeldes bei weitem übersteigen. Besorgniserregend ist, dass die Armutsquote bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland alarmierend hoch ist, mit 20,8 % der Kinder und 25,5 % der jungen Erwachsenen, die von Armut bedroht sind. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die Kindergrundsicherung bald eingeführt wird, um die finanzielle Belastung von Familien zu reduzieren und die Zukunft der kommenden Generationen zu sichern.
Was ist die Kindergrundsicherung (KiGru)?
Die Kindergrundsicherung stellt eine staatliche Unterstützung für Kinder dar, die zur Entlastung der Familien beitragen soll. Sie sichert den Lebensunterhalt von Kindern und ist Teil des Familienlastenausgleichs. Das Kind hat dabei das Recht auf eigene Ansprüche bezüglich der Kindergrundsicherung, unabhängig von der Familienform. Dementsprechend stellt die Kindergrundsicherung eine einheitliche und dem Kind zustehende Leistung dar, die das Existenzminimum jedes Kindes sichern soll. Dies wurde auch bereits in verschiedenen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts festgelegt. Alles über die Kindergrundsicherung erfahren Sie auf der Seite Kindergrundsicherung.
Wie viel Geld wird es bei der Kindergrundsicherung geben?
Bisher ist unklar, wie viel Familien durch die Grundsicherung tatsächlich unterstützt werden. Die geplante Kindergrundsicherung wird allerdings ein neues Finanzierungsmodell darstellen, das sich vom Kindergeld unterscheidet. Die Kindergrundsicherung besteht aus einem gesicherten Betrag sowie einem zusätzlichen Betrag, der bedürftigen Familien zugutekommen soll. Damit sollen verschiedene Sozialleistungen für Kinder gebündelt und zu einer umfassenden Unterstützung zusammengeführt werden. Der gesicherte Betrag beläuft sich auf mindestens 250 Euro pro Kind, während der zusätzliche Betrag verschiedene Faktoren wie das Alter des Kindes und das Einkommen der Familie berücksichtigt. Dieser kann bis zu einem Höchstbetrag von 573 Euro reichen.
Wer hat ab 2025 Anspruch auf Kindergrundsicherung?
Familien, die gegenwärtig Kindergeld beziehen, können weiterhin von der Kindergrundsicherung profitieren. Das Konzept zielt darauf ab, junge Menschen bis 18 Jahren zu unterstützen und diese Unterstützung gegebenenfalls bis zum 27. Lebensjahr für jene zu verlängern, die sich in Ausbildung oder Studium befinden. Auf diese Weise werden die zusätzlichen finanziellen Anforderungen berücksichtigt, die junge Erwachsene bei der Verfolgung ihrer Bildungs- und Karriereziele bewältigen müssen.
Online-Portal für Kindergrundsicherung
Um die Beantragung der Kindergrundsicherung zu erleichtern, wird ein digitales Portal eingerichtet. Eltern können den Antrag ohne Vorlage von Einkommensnachweisen einreichen, da das Finanzamt alle notwendigen Daten direkt an die Kindergeldstelle übermitteln wird. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und ein effektiveres Verfahren sicherzustellen. Der zusätzliche Betrag wird basierend auf den Anspruchsvoraussetzungen berechnet und zum garantierten Betrag hinzugefügt, bevor er an die Eltern ausgezahlt wird.
Vertiefende Informationen zur Kindergrundsicherung
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Die 3 wichtigsten Ziele der Kindergrundsicherung (KiGru)
1. Garantiebetrag für alle Kinder in gleicher Höhe
Die Kindergrundsicherung ist ein ganzheitlicher Ausgleich für Familien, bei dem ein unabhängiger Garantiebetrag in gleichem Maße für jedes Kind bereitgestellt wird. Der Garantiebetrag soll in naher Zukunft das höchstmögliche Entlastungsniveau des steuerlichen Kinderfreibetrags erreichen.
2. Bedarfsgerechter Zusatzbetrag
Die Einführung einer Kindergrundsicherung stellt eine wirksame Maßnahme zur Vorbeugung und Bekämpfung von Armut dar, indem sie einen zusätzlichen Bedarf deckt, der individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt ist.
3. Online, digital, einfach beantragen
Durch die digitale und online Beantragungsmöglichkeit der Kindergrundsicherung wird ein bequemer Zugriff auf die Leistung ermöglicht. Zudem gestaltet sich das Bewilligungsverfahren als klar strukturiert und leicht verständlich.