Kindergeld bei Studium im Ausland – wann endet der Anspruch?

Kindergeld bei Studium im Ausland – wann endet der Anspruch?

Kindergeld wird auch für volljährige Kinder bis zum Alter von 25 Jahren gezahlt, wenn sie studieren oder eine sonstige Ausbildung absolvieren. Insbesondere aber auch Studenten erhalten das Kindergeld (bzw. ihre Eltern), wenn sie im Ausland studieren. Wird innerhalb der EU studiert, so ist die Zahlung des Kindergeldes kein Problem, insbesondere, wenn es sich lediglich um ein Auslandsemester handelt.

Aber Kindergeld kann auch während eines längeren Studiums im nicht europäischen Ausland gezahlt werden. Hier sind die Voraussetzungen aber enger gestrickt. Was zu beachten ist, verdeutlicht nun der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Gericht in Kindergeld-Fragen in einem aktuellem Urteil, das am 21. Juni 2023 veröffentlicht wurde. Das Aktenzeichenlautet: III R 11/21.

Kindergeld: Studieren im nicht-europäischen Ausland

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Kindergeld für Studierende bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres.  Hat das Kind seinen Wohnsitz und Ausbildungsort in Deutschland oder in einem anderen Staat der EU, so sind die Voraussetzungen für den Kindergeld-Bezug ohne weiteres gegeben.

Was gilt aber, wenn in einen Land außerhalb der EU studiert wird, etwa in den Vereinigten Staaten, in Großbritannien, Kanada oder Neuseeland, um einige Beispiele zu nennen.

Im entschiedenen Fall des Bundesfinanzhofs ging es um ein Studium in Australien. Hier liegen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld weit höher als bei einem Studium in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat.

Hier sind die Voraussetzungen für den Kindergeld-Bezug höher, wie der Bundesfinanzhof nun urteilte.

Studium im Nicht-EU-Land und Kindergeld

Bei einem Studium in einem nicht europäischen Land kommt es für den Anspruch auf Kindergeld darauf an, wie lange im Ausland studiert wird. Es muss zwischen einjährigen und mehrjährigen Auslandsaufenthalten zu Studienzwecken unterschieden werden.

Einjähriges Auslandsstudium

Bei einem einjährigen Auslandsstudium besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Kindergeld. Das Gericht sieht den Grund darin, dass während es einen Auslandsjahres die Bindung zum heimischen Wohnsitz erhalten bleibt.

Mehrjähriges Auslandsstudium

Handelt es sich um ein mehrjähriges Auslandsstudium, so besteht grundsätzlich nur dann ein Anspruch auf Kindergeld, wenn der Inlandswohnsitz erhalten bleibt. Dass ist nach dem aktuellen Urteil nur dann der Fall, wenn  sich das Kind  regelmäßig mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit im Inland aufhält und dabei die inländische Wohnung nutzt.  Unter den Begriff „Nutzung der inländischen Wohnung“ fallen auch Besuche bei Freunden und Verwandten oder Krankenhausaufenthalte. 

Von einem mehrjährigen Auslandsstudium ist auch schon im ersten Jahr des Auslandsstudiums auszugehen, wenn der Entschluss zu einem mehrjährigen Auslandsstudium außerhalb der EU bereits dann gefasst war. Entscheidend ist dabei nicht das Kalenderjahr, sondern das Studienjahr.

Hier die ganze Entscheidung des Bundesfinanzhofes noch einmal zum Nachlesen:

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310146/

Lesetipp: Kindergegeld und Bürgergeld

Zusammenfassung zu Kindergeld bei Auslandsstudium außerhalb der EU

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Ein Kindergeld-Anspruch besteht auch, wenn außerhalb der EU studiert wird. Dann sind die Voraussetzungen allerdings enger gefasst, als bei einem Studium in Deutschland oder einem EU-Staat.
  • Ein einjähriger Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken lässt den Kindergeldanspruch grundsätzlich nicht entfallen, der Wohnsitz im Inland bleibt erhalten.
  • Ein mehrjähriges Auslandsstudium lässt den inländischen Wohnsitz, der Voraussetzung für den Kindergeldanspruch ist, nur dann nicht entfallen, wenn das Kind sich regelmäßig mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit im Inland aufhält und seine dortige Wohnung nutzt.