Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung wurde im Familienausschuss des Bundestages beraten. Sozialverbände und Kommunen wurden angehört. Das Fazit der Anhörung ist wenig euphorisch: Zu wenig Geld, zu wenig Wirkung, zu hoher Bürokratischer Aufwand.
Die Kritik der Sozialverbände zum Gesetzentwurf der Kindergrundsicherung ist also hoch. Gleiches gilt für die der Kommunalverbände. Einigkeit besteht nur über das Vorhaben Kindergrundsicherung im Allgemeinen.
Höhe der Kindergrundsicherung
Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung wurde im Familienausschuss des Bundestages beraten. Insbesondere zur Höhe wurde Kritik geübt.
Der Vertreter des Paritätischen Gesamtverbandes, A. Ast, erklärte, dass die Kindergrundsicherung deutlich mehr sein müsse, als eine Verwaltungsänderung. Bisherige Leistungen für Kinder würden zwar zusammengefasst, die Höhe der Geld Leistungen für Kinder bleibe aber unverändert. Stichwort: „Arme Kinder bleiben arm“, sagt Ast.
Die Forderung: Das Existenzminimum muss erhöht werden! So auch der Sozialverband VdK und die AWO.
Aktuell sieht es wie folgt aus: Höhe Kindergrundsicherung
FDP will Erwerbsanreize setzen
Die FDP will im Rahmen der Kindergrundsicherung Erwerbsanreize setzen. Das wird von allen Sozialverbänden scharf kritisiert. Die Schaffung von Erwerbsanreizen im Rahmen von sozialen Hilfen dürfte nicht über die Kinder erfolgen. Der Arbeitsmarkt sei der Ort, wo das geschehen müsse. Diese Aussage traf Alexander Nöhring von der AWO.
Gute finanzielle Ausstattung der Kindergrundsicherung ist notwendig
Die Vorsitzende des VdK, Verena Bentele, unterstrich, dass eine Kindergrundsicherung eine gute finanzielle Ausstattung erfordere.
Familienservice – eine Stelle als Ansprechpartner für Eltern
Hervorgehoben wurde in der Ausschusssitzung von einigen Teilnehmern, dass berechtigten Personen sich künftig tatsächlich nur an eine Stelle wenden müssten. Laut Gesetzentwurf soll das der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit sein.
Zu viel Bürokratie
Die Vertreter der Kommunen bemängelten am Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung vor allem den hohen bürokratischen Aufwand. Es stehe zudem zu wenig Zeit zur Verfügung.
Die Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit erklärte, die Umsetzung der Kindergrundsicherung zum am 1. Januar 2025 sei „nicht realisierbar“. Die BA brauche mehr Zeit. Deshalb sollte die Kindergrundsicherung besser schrittweise ab dem 1. Juli 2025 eingeführt werden. Grund sei die notwendige Schaffung einer IT-Infrastruktur, einer Personalstruktur und notwendige Schulungen. Es müssten voraussichtlich mehr als 5000 neue Vollzeitstellen geschaffen werden.
Der Städtetag, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund befürchte eine Mehrbelastung. Die Schaffung einer Familienservicestelle würde Doppel- und Parallelstrukturen und einer deutlichen Verschlechterung der flächendeckenden Erreichbarkeit und Beratung mitbringen, so der Deutsche Landkreistag in einer Stellungnahme.
So weit ist das Gesetzgebungsverfahren fortgeschritten
Nachdem die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung erarbeitet hatte, leitetet sie diesen dem Bundestag zu. Anfang November hat der Bundestag mit der Beratung über den Gesetzentwurf begonnen. Der Entwurf ist ein Kompromiss der Koalitionsparteien. Bis Mitte Dezember 2023 soll der Bundestag das Gesetz beschließen. Anfang Februar soll über das Gesetz im Bundesrat abgestimmt werden.
Ausführliche Informationen zur Kindergrundsicherung
Ausführliche Informationen zur Kindergrundsicherung, wie sie nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens aussehen wird, finden Sie hier:
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.