In einer Kleinen Anfrage (BT-DS 20/9907) an die Bundesregierung hat die AFD-Fraktion im Bundestag einige Fragen zur geplanten Kindergrundsicherung an die Bundesregierung gestellt. Insbesondere wollte sie wissen, ob die Bundesagentur für Arbeit durch die für das Jahr 2025 geplante Einführung der Kindergrundsicherung nicht überfordert wäre, in personeller Hinsicht. Die AFD hatte überlegt, dass die BA bereits früh mit der notwendigen Rekrutierung des benötigten Personals beginnen müsse.
Diese Fragen zur Kindergrundsicherung hat die Bundesregierung nunmehr beantwortet (BT-DS 20/10121). In unserem Artikel skizzieren wir die Antworten. Fazit vorweg: die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit sind auf die Kindergrundsicherung vorbereitet. Chaos ist nicht zu erwarten. Möglicherweise geht es auch “step by step”.
Kindergrundsicherung: Hat die Bundesagentur für Arbeit genug Personal zur Bearbeitung der Anträge?
Die Kindergrundsicherung wird 2025 eingeführt. Doch ist genügend Personal beim Familienservice der Bundesagentur für Arbeit vorhanden?
Die Kindergrundsicherung, die im Jahr 2025 eingeführt werden soll, soll in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit fallen. Intern ist dort dann der jeweilige „Familienservice“ zuständig. Bisher waren die Jobcenter für das Bürgergeld für Kinder verantwortlich. Dieses wird durch die Kindergrundsicherung, genauer, den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung, ersetzt.
In Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AFD erklärt die Bundesregierung, dass sie davon ausgehe, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) die mit der geplanten Kindergrundsicherung verbundenen Aufgaben gut bewältigen werde. Bei der Umsetzung der Kindergrundsicherung werde bereits frühzeitig mit der Bereitstellung von Stellen begonnen. Die Bundesregierung macht dabei deutlich, dass sie davon ausgehe, dass die errechnete Anzahl an Kindern, die den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung erhalten, erst schrittweise erreicht werde. Das erforderliche Personal zur Bearbeitung von Auszahlungsanträgen werde folglich erst nach und nach gebraucht werde.
Möglicherweise wird die Kindergrundsicherung auch erst schrittweise eingeführt. Doch die Bundesregierung erklärt zu dieser Fragestellung, dass es gegenwärtig noch keine Entscheidung über eine schrittweise Einführung der Kindergrundsicherung gebe. Es würden gegenwärtig noch Gespräche mit der BA geführt.
Wie funktionieren die Kindergrundsicherung die Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung ist für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets vorgesehen, dass der pauschale Teilhabebetrag von 15 Euro und das Schulbedarfspaket durch den Familienservice ausgezahlt werden. Für die übrigen Leistungen sind die Bundesländer zuständig.
Inhaltlich ändere sich an den Leistungen für Bildung und Teilhabe nichts.
Wohnkosten sind in der Kindergrundsicherung enthalten
Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung beinhaltet eine Wohnkostenpauschale als Bestandteil der Kindergrundsicherung. Hintergrund: Wohnkosten zählen zum Existenzminimum von Minderjährigen; dieses wird durch den Kinderzusatz- und den Garantiebetrag gedeckt. Aus diesem Grund sei die Berücksichtigung einer Wohnkostenpauschale im Rahmen der vorgesehenen Ausgestaltung der Kindergrundsicherung notwendig.
Weitere Informationen zur Kindergrundsicherung
Ausführliche Informationen zur geplanten Kindergrundsicherung, zum Kindergrundsicherungsgesetz und zur Höhe der Kindergrundsicherung finden Sie hier:
Zusammenfassung zur Anfrage im Bundestag zur Kindergrundsicherung
Das Wichtigste kurz zum Schluss zusammengefasst:
Als Antwort auf eine Anfrage der AfD Fraktion zur Kindergrundsicherung erklärt die Bundesregierung folgendes:
- Die Bundesagentur für Arbeit wird personell gut auf die Kindergrundsicherung vorbereitet sein.
- Zuständig dort ist der Familienservice.
- Leistungen für Bildung und Teilhabe sind hinsichtlich Teilhabebetrag von 15 Euro und Schulbedarfspaket in der Kindergrundsicherung enthalten.
- Auch eine Wohnkostenpauschale ist in der Kindergrundsicherung enthalten.
Quellen
Bundestagsdrucksache Drucksache 20/10121
Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins “Für soziales Leben e.V.” dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.
Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern “draußen” und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.
Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl, etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.