Die Kindergrundsicherung soll 2025 eingeführt werden. Ein Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung liegt bereits vor, der auch schon einmal im Bundestag beraten worden ist. Gegenwärtig wird noch diskutiert, welche Behörde für den Antrag auf Kindergrundsicherung zuständig sein soll. Laut Gesetzentwurf ist dies der jeweilige Familienservice der örtlichen Bundesagentur für Arbeit.
Überlegt wird gegenwärtig jedoch, ob die Jobcenter für Kinder, deren Eltern Bürgergeld erhalten, zuständig werden bzw. bleiben sollen.
Hierzu gibt es Kritik von den Wohlfahrtsverbänden. Wir beschreiben diese in nachfolgendem Artikel.
Bündnis Kindergrundsicherung kritisiert Diskussion um Zuständigkeit
Wohlfahrtsverbände befürchten, dass die Jobcenter auch für die Kindergrundsicherung zuständig bleiben könnten. Geplant war, das der Familienservice der BA für die Beantragung und Auszahlung der Kindergrundsicherung zuständig wird.
Verena Bentele, die Vorsitzende des VdK erklärt: “Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen und sollten auch nicht so behandelt werden.“ Sie müssen aus dem System des Bürgergeldes ausgegliedert werden. So sieht es das gesamte Bündnis Kindergrundsicherung.
Die Bertelsmann-Stiftung hat diesbezüglich auch einen Policy Brief veröffentlicht.
Hintergrund sind „Vereinfachungsüberlegungen“. Von Seiten der Politik wird überlegt, ob Kinder, deren Eltern Bürgergeld beziehen, die Kindergrundsicherung vom Jobcenter erhalten sollen. Denn das Jobcenter bliebe ohnehin für Teile der Sozialleistungen an die Kinder zuständig.
Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen
Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbund Bundesverbandes und Koordinatorin des Bündnis Kindergrundsicherung erklärte, es gehe nicht an, dass 2 Millionen armutsbetroffene Kinder, die gegenwärtig Bürgergeld beziehen, aus der Kindergrundsicherung ausgeklammert werden. Das System Bürgergeld sei für sie unpassend. Es sei auf Arbeitslose zugeschnitten. Kinder seien nicht nur Anhängsel ihrer Eltern. Eine passgenaue Förderung sei für sie wichtig. Sie fordert die Regierung deshalb auf, einen wirklichen Systemwechsel durchzuführen.
Familienservice der Arbeitsagenturen für Kindergrundsicherung zuständig
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf ist der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit für die Kindergrundsicherung zuständig. Dort muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Gegenwärtig ist es noch so, dass Familien mit Kindern, die Bürgergeld beziehen, durch das Jobcenter betreut werden. Dies auch bei der Kindergrundsicherung zu belassen, wird von einigen Stellen vorgeschlagen. Der Deutsche Städtebund hatte in einer Stellungnahme die Zuständigkeit des Familienservice der BA abgelehnt.
Quellen
Aktuelles zur Kindergrundsicherung
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.