Nach einer Trennung oder Scheidung sind beide Elternteile verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu zahlen. Der Kindesunterhalt soll die Kinder in der Lage versetzen, ihren Lebensbedarf zu decken, der sich aus dem Alter, der Gesundheit und dem sozialen Umfeld des Kindes ergibt.
Es ist allerdings so, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seiner Unterhaltspflicht durch den sogenannten Betreuungsunterhalt genügt. Der andere Elternteil muss seiner Unterhaltspflicht durch Zahlung von Geld nachkommen. In aller Regel ist das auch in der heutigen Zeit der Vater.
In unserem Artikel beleuchten wir eine Durchschnittsfamilie mit 2 Kindern und beantworten die Frage, wie viel Geld der unterhaltspflichtige Elternteil, in unserem Beispiel: der Vater, an seine Kinder zahlen muss.
Höhe des Kindesunterhalts
Nach einer Trennung oder Scheidung ist es meist der Vater, der Kindesunterhalt zahlen muss. Die Höhe richtet sich 2024 nach der Düsseldorfer Tabelle.
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem
- Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
und
- dem Bedarf des Kindes.
Als Einkommen gilt das gesamte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, also das Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Düsseldorfer Tabelle 2024 bestimmt Unterhaltsbedarf des Kindes
Der Bedarf des Kindes wird in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Tabelle, entwickelt und fortgeschrieben vom Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Familiengerichtstag, die die Höhe des Kindesunterhalts in Abhängigkeit vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes angibt.
Nach der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Mindestunterhalt im Jahr 2024
- für ein Kind von 0 bis 5 Jahren 480 Euro,
- für ein Kind von 6 bis 11 Jahren 551 Euro und
- für ein Kind von 12 bis 17 Jahren 645 Euro.
Die Düsseldorfer Tabelle 2024 finden Sie hier:
Beispielrechnung Kindesunterhalt: Vater von 2 Kindern
Nehmen wir zum Beispiel an, dass der Vater hat Nettoeinkommen von 3.000 Euro monatlich hat. Er hat zwei Kinder, die 5 und 7 Jahre alt sind. Der Mindestunterhalt für die beiden Kinder beträgt laut Düsseldorfer Tabelle 1.186 Euro (552 Euro + 634 Euro).
Von diesem Betrag wird allerdings die Hälfte des Kindergelds abgezogen, also jeweils 125 Euro. Der tatsächlich zu zahlende Kindesunterhalt beträgt somit 936 Euro (1.186 Euro – 125 Euro x 2).
In unserem Beispiel müsste der Vater also monatlich 1.186 Euro an Kindesunterhalt zahlen.
Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie
Die Düsseldorfer Tabelle ist jedoch lediglich eine Orientierungshilfe und Richtlinie. Dennoch lässt sich sagen, dass in ca. 90 Prozent aller Fälle der Unterhalt durch die Gerichte entsprechend der Tabelle festgesetzt wird. In Einzelfällen kann der Kindesunterhalt auch nach anderen Maßstäben berechnet werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Kinder besondere Bedürfnisse haben, etwa bei einer Schwerbehinderung, oder wenn die Elternteile ein besonderes Verhältnis zueinander haben.
In solchen atypischen Fällen ist es durchaus sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu konsultieren, um den Kindesunterhalt zu berechnen.
Welche Faktoren beeinflussen den Kindesunterhalt?
Es gibt eine Reihe von Faktoren, die die Höhe des Kindesunterhalts beeinflussen. Das sind etwa die folgenden:
Besondere Bedürfnisse des Kindes: Wenn das Kind besondere Bedürfnisse hat, wie beispielsweise eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung, kann der Kindesunterhalt höher ausfallen.
Mitbetreuung durch den unterhaltspflichtigen Elternteil: Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil das Kind mitbetreut, kann der Kindesunterhalt niedriger ausfallen.
Andere Unterhaltspflichten des unterhaltspflichtigen Elternteils: Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil noch andere Unterhaltspflichten hat, wie beispielsweise für ein anderes Kind, kann der Kindesunterhalt niedriger ausfallen.
Kindesunterhalt reicht nicht: Unterhaltsvorschuss und Bürgergeld beantragen
In Fällen, in denen der Vater keinen oder nur einen zu geringen Kindesunterhalt zahlen kann, kann Bürgergeld beantragt werden.
Hier ist zu beachten, dass sowohl der gezahlte Kindesunterhalt also auch der Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt auf einen Bürgergeld Anspruch des Kindes angerechnet werden.
Einzelheiten zum Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt hier: Unterhaltsvorschuss 2024
Zu den Unterhaltsvorschuss Auszahlungsterminen hier: Unterhaltsvorschuss Auszahlung Februar 2024
Zusammenfassung zum Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Bedarf des Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle ist dabei die Haupt-Orientierungshilfe. In Einzelfällen kann der Kindesunterhalt aber auch nach anderen Maßstäben berechnet werden.
Quellen
Eigene Recherche
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.