Wer vom Arbeitsleben in die Rente wechselt, wird schnell feststellen, dass sich das Geld in der Börse fast halbiert hat. Wie soll ich mit meiner kleinen Rente den Lebensunterhalt stemmen? Fragen sich viele Rentner. Sie spraren sich dann oft das Essen vom Munde ab, um mehr Geld zur Verfügung zu haben.
Doch es gibt noch eine andere Lösung. Die heißt: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für erklären in nachfolgendem Artikel, wie das mit der Grundsicherung im Alter funktioniert und warum viele Rentner diese Option nicht nutzen.
Was ist die Grundsicherung im Alter?
Die staatliche Grundsicherung im Alter ist eine Möglichkeit, mehr Geld zu erhalten, das die eigene Rente ergänzt. Zuständig ist das örtliche Sozialamt. Dort ist ein Antrag zu stellen.
Die Grundsicherung im Alter ist mit dem Bürgergeld vergleichbar. Sie dient der Sicherung des Lebensunterhalts für all diejenigen, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben und deren Rente nicht hoch genug ist, um über die Runde zu kommen. Die Grundsicherung im Alter deckt Nahrungsmittel, Kleidung, alltägliche Ausgaben und die Miete ab.
Warum stellen viele Rentner keinen Antrag auf Grundsicherung im Alter?
Nicht wenige Rentner mit nur geringer Rente stellen jedoch keinen Antrag auf Grundsicherung im Alter. Eine ältere untersuchtung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hat aufgedeckt, dass über die Hälfte aller anspruchsberechtigten Rentner keinen Antrag stellt. Heute mögen die Zahlen etwas anders aussehen. Doch laut Umfragen, die der Verein „Für soziales Leben e.V.“ durchgeführt hat, hat sich keine Änderung ergeben: nicht alle Rentner mit Anspruch nehmen diesen auch wahr.
Doch was ist der Grund? Viele Rentern wollen nicht als Sozialhilfeempfänger abgestempelt werden. Sie haben zudem Angst, dass sie auf ihre Ersparnisse zurückgreifen müssen und möglicherweise ihre Eigentumswohnung verkaufen müssen. Auch befürchten sie, dass ihre Kinder vom Amt zur Kasse gebeten werden.
Doch diese Angst ist oft unbegründet. Es gelten Freibeträge hinsichtlich Sparvermögen bei der Grundsicherung im Alter. Auch die eigene Wohnung ist vor einem staatlichen Zugriff geschützt. Und Kinder müssen für ihre Eltern erst dann aufkommen, wenn sie wirklich vermögend sind.
Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung im Alter
Die Grundsicherung im Alter ist das Pendant des Bürgergeldes. Bürgergeld wird für erwerbsfähige Mensche gezahlt, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Auf Grundsicherung im Alter hat Anspruch, wer das reguläre Rentenalter erreicht hat. Gegenwärtig liegt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahre und elf Monaten. Vom 1. Januar 2024 an liegt das Renteneintrittsalter bei 66 Jahren. Bei voller Erwerbsunfähigkeit kann auch schon vorher ein Anspruch bestehen.
Wichtigste voraussetzung für den Anspruch auf Grundsicherung im Alter ist die Hilfebedürftigkeit: das eigene Einkommen, die eigene Rente ist nicht hoch genug, um Miete, Essen und sonstiges bezahlen zu können.
Ob man einen Anspruch hat, kann man auch selbst überprüfen. Wir haben nachfolgend eine Tabelle erstellt, aus der sich die Anspruchshöhe ergibt. Es handelt sich dabei um den Regelsatz. Hinzu kann man noch die Miete und die Heizkosten addieren.
Beispiel: Ein alleinstehender Rentner hat 2024 einen Grundsicherungsanspruch von 563 Euro plus Miete plus Heizkosten. Betragen die Kaltmiete plus kalte Nebenkosten 450 Euro und die Heizkosten 90 euro monatlich, so bestünde ein Anspruch auf Grundsicherung in Höhe von 1103 Euro. Ist die eigene Rente nun geringer als diese Summe, so besteht ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter.
Dieser ergänzt die eigene Rente.
Möglicherweise kommen noch Mehrbedarfe hinzu, etwa bei einer Schwerbehinderung oder bei einer kostenaufwändigen Ernährung. Diese lassen wir in dem Beispiel jedoch der Einfachheit halber außer Betracht. Ebenfalls die Einkommensfreibeträge
Man erkennt aus dem Beispiel, dass der Anspruch und Höhe des Anspruchs auf Grundsicherung von den jeweiligen Lebensumständen und auch vom Wohnort abhängen.
Tabelle Regelsatz 2024 Grundsicherung im Alter
Regelbedarfsstufe | Regelsatz 2024 | Personengruppe |
---|---|---|
Regelbedarfsstufe 1 | 563 € (+61 Euro) | Alleinstehender Rentner / Rentnerin |
Regelbedarfsstufe 2 | 506 € (+55 Euro) | Rentner als Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft |
Regelbedarfsstufe 3 | 451 € (+49 Euro) | nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der berenteten Eltern |
Regelbedarfsstufe 4 | 471 € (+51 Euro) | Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren |
Regelbedarfsstufe 5 | 390 € (+42 Euro) | Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren |
Regelbedarfsstufe 6 | 357 € (+39 Euro) | Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren |
Antrag stellen – Sozialamt prüft den Anspruch
Im Zweifel sollte auf jeden Fall ein Antrag beim Sozialamt auf Grundsicheurng im Alter gestellt werden. Das Sozialamt prüft dann, ob der Anspruch gegeben ist. Das ist der Fall, wenn der Bedarf des Rentners über dem eigenen Einkommen, der eigenen Rente, liegt. Rentner bekommen dann die Differenz als Grundsicherung ausgezahlt.
Miete muss angemessen sein
Das Sozialamt trägt die Wohnkosten nur im Rahmen der Angemessenheit. Die Mietobergrenze wird von der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder vom Lankreis festgelegt. Es gilt das gleiche wie beim Bürgergeld.
Lesen Sie dazu unseren Beitrag: Mietobergrenzen
So zahlt das Sozialamt in München beispielsweise erheblich höhere Mieten als in Dortmund. Ist die Miete unangemessen hoch, so wird man vom Sozialamt aufgefordert, die Wohnkosten zu senken. Zu denken ist bespielsweise an eine Untervermietung. Oder an einen Umzug. Jedoch wird niemand zu einem Umzug gezwungen. Ein Umzug ist auch nur dann eine Option, wenn Wohnraum zur Verfügung steht.
Vermögensfreigrenzen bei Grundsicherung im Alter
Rentner müssen auch ihre Ersparnisse in bestimmten Umfang nicht antasten. Es gibt Vermögensfreigrenzen bzw. ein Schonvermögen. Dieses Beträgt 10.000 Euro pro Person. Auch ein Auto bis zu einem Wert von 7.500 wird nicht angerechnet.
Kinder müssen i.d.R. nicht zahlen
Kinder müssen für ihre Eltern nicht zahlen. Lediglich dann, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt, haben die Eltern keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Dann haben die Kinder eine Pflicht zur Unterhaltszahlung für die Eltern.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.