Kosten für Strom vom Bürgergeld Regelsatz zahlen?

Kosten für Strom vom Bürgergeld Regelsatz zahlen?
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Die Kosten für Strom und andere Energie sind in den letzten Monaten sprunghaft gestiegen, trotz Strompreisbremse. Ein Problem für Bezieher von Bürgergeld, für die sich die Frage stellt, ob die Kosten für den Strom vom Regelsatz gezahlt werden müssen. Oder gibt es einen Zuschuss vom Jobcenter? Strom vom Regelsatz bezahlen? – wir beantworten die Frage.

Regelsatz wurde erhöht – ist aber nicht hoch genug für die gestiegenen Strompreise

Mit dem neuen Bürgergeld wurde der Regelsatz um 53 Euro auf 502 Euro angehoben. Bei dieser Summe handelt es sich um den sogenannten Eckregelsatz für eine alleinstehende Person. Für weitere Mitglieder der Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft gelten andere Regelsätze.

Vom Regelsatz müssen die allgemeinen Lebenshaltungskosten, also die Kosten des Haushalts bezahlt werden. Hierzu gehören auch die Kosten für den Strom, soweit er für den Haushalt und nicht für das Heizen oder das Warmwasser genutzt wird.

Nach der Bedarfsermittlung der Bundesregierung sind im Regelsatz 8,84 Prozent für das Bezahlen von Strom für den Haushalt vorgesehen. Bei dem Regelsatz für eine alleinstehende Person sind das rund 42 Euro pro Monat und 511 Euro pro Jahr.

Nach Berechnungen eines großen Vergleichsportals sind die Kosten für einen durchschnittlichen Verbrauch an Strom aber um ¼, also um 25 Prozent höher als im Regelsatz dafür vorgesehen. Die Strompreise für eine alleinstehende Person sind im Vergleich zum letzten Jahr um fast das Doppelte gesteigen.

Vertiefende Infos: Stromkosten und Bürgergeld

Was tun, wenn der Strom nicht vom Regelsatz gezahlt werden kann?

Was sollen bzw. können Bürgergeld-Bezieher nun tun, wenn sie die Stromrechnung nun nicht bezahlen können. Kann ein Antrag auf Übernahme der Kosten für Strom beim Jobcenter gestellt werden? Die Antwortet lautet: nein. Da die Kosten für den Haushaltsstrom vom Gesetz her dem Regelbedarf zugeordnet worden sind, dürfen die Jobcenter die Stromkosten nicht übernehmen.

Darlehen für Stromkosten vom Jobcenter?

Es ist möglich, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen, wenn die Nachzahlung für Strom in der Jahresrechnung so hoch ausfällt, das der Bürgergeld-Bezieher diese nicht zahlen kann. Ein Darlehen wird allerdings in der Regel nur dann bewilligt, wenn eine Beendigung der Belieferung mit Strom durch den Energieversorger droht und dadurch eine besondere Härte gegeben wäre, etwa, weil kleine Kinder im Haushalt leben, oder pflegebedürftige Menschen.

Eine alleinstehende, erwachsene, gesunde Person erhält in aller Regel kein Darlehen. Welche Möglichkeiten bestehen dann? Die Jobcenter empfehlen, mit dem Energieversorger zu verhandeln und um Ratenzahlung bitten. In der Regel hat dies jedoch nur wenig Erfolg. Energieversorger haben das Recht, die Belieferung einzustellen, wenn nicht gezahlt wird. Sie sind in der stärkeren Position.