Das Wichtigste vorab
- Rentner können ab dem 1. Januar 2024 mehr Geld zu ihrer EM Rente hinzuverdienen, ohne dass sich die Rente schmälert.
- Die Hinzuverdienstgrenze wird bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf 37.117.50 Euro angehoben.
- Die Hinzuverdienstgrenze wird bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung auf 18.558,75 Euro angehoben
Zum 1. Januar 2024 ändert sich für Rentner die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente. Sie wird auf 37.117, 50 Euro brutto erhöht. So können Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente mehr Geld zur Verfügung haben. wenn sie neben der Rente arbeiten gehen.
Warum ändern sich 2024 die Hinzuverdienstgrenzen für EM-Rentner?
Die Hinzuverdienstgrenze ist an die Bezugsgröße der Sozialversicherung gekoppelt. Wird diese erhöht, so erhöhen sich die Hinzuverdienstgrenzen automatisch. Die monatliche Bezugsgröße wird ab dem 1. Januar 2024 auf 3.535 Euro erhöht.
Aufgrund der Änderung der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße erhöhen sich die Hinzuverdienstgrenzen bei den Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2024.
Was ist die Bezugsgröße der Sozialversicherung?
Die Bezugsgröße ist eine sich verändernde Rechengröße, aus der andere sozialversicherungsrechtliche Werte abgeleitet werden (in unserem Fall: die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente).
Die Bezugsgröße orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller in der Rentenversicherung versicherten Arbeitnehmer. Sie beträgt 2024 jährlich 42.420 Euro und monatlich 3.3.535 Euro.
Zum 1. Januar 2024 steigen Hinzuverdienstgrenzen bei deer teilweisen Erwerbsminderungsrente
Am 1. Januar 2024 werden die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung angehoben. Mindestens dürfen alle EM-Rentner einen Bruttojahresverdienst von 37.117,50 Euro haben.
Selbstverständlich dürfen sie auch mehr hinzuverdienen; dieses Mehr wird jedoch auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Sie verkürzt sich also.
Wie berechnet sich die (Mindest-) Hinzuverdienstgrenze bei der Teil-EM Rente?
Es gilt folgende Berechnungsformel für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze:
- Monatliche Bezugsgröße multipliziert mit 14 multipliziert mit 6/8
- Oder einfacher: monatliche Bezugsgröße 3.535 Euro x 14 x 6/8 = 37.117,50 Euro.
Individuelle Hinzuverdienstgrenze von minimaler Hinzuverdienstgrenze zu unterscheiden bei Teil EM-Rente
Neben der Mindest-Hinzuverdienstgröße prüft die Rentenversicherung immer auch die individuelle Hinzuverdienstgrenze.
Dabei gilt zugunsten des Rentners immer der höhere Wert von beiden. Ist also die individuelle Hinzuverdienstgrenze höher ist als die Mindestgrenze, gilt die individuelle Hinzuverdienstgrenze.
Ist umgekehrt die individuelle Hinzuverdienstgrenze niedriger als die Mindest-Hinzuverdienstgrenze, dann ist diese für den anrechnungsfreien Hinzuverdienst ausschlaggebend.
Wie berechnet sich die individuelle Hinzuverdienstgrenze bei der Teil-EM-Rente?
Die individuelle Hinzuverdienstgrenze wird wie für das Jahr 2024 nach folgender Formel berechnet:
- monatlichen Bezugsgröße x 9,72 x höchste Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre
Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen voller Erwerbsminderung
Bei der vollen Erwerbsminderungsrente, also der Rente wegen einer vollen Erwerbsminderung, wird die Hinzuverdienstgrenze 2024 auf 18.558,75 Euro angehoben.
Wie wird die Hinzuverdienstgrenze für volle Erwerbsminderungsrenten 2024 berechnet?
Die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze für die volle EM-Rente erfolgt 2024 nach folgender Formel:
- monatliche Bezugsgröße von 3.535 Euro x 14 x 3/8
Das Ergebnis: 18.558,75 Euro.
Quellen
Eigene Recherche
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.