Das neue Bürgergeld deckt das soziokulturelle Existenzminimum ab, stellt also den Lebensunterhalt auf sehr niedriger Stufe sicher. Es besteht aus Regelsatz (laufenden Ausgaben), Mietkosten und evt. Mehrbedarf (z.B. bei Schwangerschaft oder für Alleinerziehende). Das ist nur wenig Geld. Viele Betroffene fragen sich deshalb, welche zusätzlichen Möglichkeiten es neben dem Bürgergeld gibt. Kann man weitere Gelder beantragen? Wir zeigen, welche weiteren Anträge möglich sind und wie das Verhältnis zum Bürgergeld aussieht.
Wohngeld
Eine Möglichkeit, die viele Bürgergeld Bezieher kennen, ist der Wohngeldantrag. Wohngeld ist ebenfalls – wie das Bürgergeld – eine staatliche Leistung, die dazu beitragen soll, Menschen den Lebensunterhalt zu erleichtern. Allerdings wird Wohngeld nur gezahlt, wenn eigenes Einkommen vorhanden ist und wenn dieses so hoch ist, dass es gemeinsam mit dem Wohngeld die Summe des Bürgergeld Anspruchs übersteigt. Man kann dies mit folgender Formel verdeutlichen:
Ein Wohngeld-Anspruch besteht nur, wenn das Einkommen plus Wohngeld höher als das Bürgergeld ist. Wohngeld dient somit der Vermeidung des Bürgergeld Bezugs und steht niemals neben einem Bürgergeld Anspruch.
Kindergeld
Kindergeld kann neben dem Bürgergeld bezogen werden, genauer gesagt: es muss neben dem Bürgergeld bezogen werden, wenn ein Anspruch besteht. Das Kindergeld ist eine dem Bürgergeld vorrangige staatliche Leistung. Es ist Einkommen. Besteht ein Anspruch, ist man verpflichtet, Kindergeld zu beantragen. Das Jobcenter wird darauf hinweisen. Kindergeld hilft also nicht, neben dem Bürgergeld mehr Geld in der Tasche zu haben. Der Bürgergeld Anspruch wird um das Kindergeld gekürzt, Kindergeld wird auf das Bürgergeld voll angerechnet.
Kinderzuschlag
Weniger bekannt als das Kindergeld ist der Anspruch auf Kinderzuschlag. Es handelt sich quasi um ein zusätzliches Kindergeld bis zu einer Höhe von maximal 250 Euro. Der Kinderzuschlag kann aber ebenfalls nicht neben dem Bürgergeld, also zusätzlich, beantragt werden. Er dient der Vermeidung von Bürgergeld, wird also nur gezahlt, wenn Einkommen der Eltern plus Kindergeld plus Kinderzuschlag höher als die Geldsumme ausfallen, die es beim Bürgergeld geben würde.
Elterngeld
Auch Elterngeld kann neben dem Bürgergeld beantragt werden. Doch es wird in aller Regel komplett auf das Bürgergeld angerechnet. Durch Elterngeld haben Bürgergeld-Bezieher als nicht mehr Geld in der Tasche.
Bafög
Schüler und Studierende können für ihre Ausbildung unter Umständen einen Anspruch auf Geldleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben.
Doch auch der Bafög-Anspruch kann nicht zusätzlich zum Bürgergeld geltend gemacht werden. Besteht ein Anspruch auf Bafög, so besteht kein Bürgergeldanspruch. Bafög ist die speziellere Leistung und muss beantragt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Allenfalls für eine Übergangszeit von Bafög-Antragstellung bis zu Auszahlung kann Bürgergeld bewilligt werden, als Überbrückung. Es wird dann allerdings mit der Bafög-Nachzahlung verrechnet.
Zusammenfassung zu: Mehr Geld neben dem Bürgergeld – geht das?
Es muss somit festgehalten werden, dass neben dem Bürgergeld zwar weitere Gelder beantragt werden können, diese aber fast immer komplett auf das Bürgergeld angerechnet werden (Kindergeld, Elterngeld).
Andere staatliche Sozialleistungen können nur beantragt werden, wenn sie gemeinsam mit eigenem Einkommen die Summe des Bürgergeldes übersteigen würden, sie also das Bürgergeld entbehrlich machen würden. Das trifft insbesondere auf das Wohngeld und den Kinderzuschlag zu.
Schließlich gibt es Sozialleistungen, die nur von bestimmten Personengruppen beantragt werden können und spezieller als das Bürgergeld sind. Das gilt etwa für das Bafög oder die Berufsausbildungsbeihilfe.
Fazit: Zu mehr Geld im Portmonnaie kommt ein Bürgergeld Bezieher nicht durch weitere staatliche Leistungen, sondern nur durch Erwerbseinkommen.