Muss man mit erreichen eines gewissen Alters eigentlich in Rente gehen? Oder kann man weiter arbeiten und den Rentenspruch steigern?
Die meisten erwerbstätigen Menschen sind der Ansicht, dass sie spätestens mit dem Erreichen ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen müssen. Dies ist jedoch falsch!
Man kann ohne weitere auch nach dem allgemeinen Renteneintrittsalter arbeiten. Das lohnt sich finanziell: Denn für jeden Monat, den ein Versicherte länger arbeitet und Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlt, steigt auch die Höhe der späteren Altersrente.
Rentensteigernd wirkt zudem auch, dass Versicherte zusätzlich Zuschläge in Höhe von 0,5 Prozent für jeden Monat erhalten, für den sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch keine Rente beziehen, obwohl die allgemeine Wartezeit erfüllt ist.
Beispiel: Will ein Versicherter, dass seine Rente erst ein Jahr nach dem Erreichen
seiner regulären Altersgrenze ausgezahlt wird, so erhöht sich sein erworbener Rentenanspruch um 6 Prozent (12 Monate x 0,5 Prozent).
Doch es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter zu arbeiten und den Rentenanspruch zu steigern. Wir erklären sie in nachfolgendem Artikel.
Mit Zuschlägen die Rente erhöhen
Wer die Regelaltersrente mit Erreichen der Altersgrenze noch nicht in Anspruch nehmen möchte, kann den Rentenbeginn einfach nach hinten schieben, auch wenn bereits alle Voraussetzungen für die Rente gegeben sind. Das zahlt sich, wie schon angedeutet, zweifach aus: Einmal steigert man durch die monatlichen Beiträge weiter die Rente. Zum anderen gibt es für jeden Monat, den man die Rente über die Regelaltersgrenze hinausschieben, einen Zuschlag von 0,5 Prozent.
Wenn man also beispielsweise seine Rente erst zwei Jahre später in Anspruch nimmt, erhöht sich die Rente um zwölf Prozent. Dieser Zuschlag auf die Rente wird auch gezahlt, wenn man etwa eine vorgezogene Altersrente als Teilrente bezieht und die volle Rente erst einige Zeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmt.
99,99 Prozent: Trickreich die Rente als Teilrente beantragen
Wer vor hat, neben der Rente einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sollte überlegen, ob er nicht mit einer Teilrente besser Vorteile hat. Im Gegensatz zu einer Vollrente, bei der die Rente zu 100% ausgezahlt wird, gilt rechtlich schon ein Rentenbezug von 99,99 % als Teilrente. Hierzu gibt es ein Urteil des Landessozialgerichts Bayern, das auch von der Dt. Rentenversicherung umgesetzt wird. Man verzichtet bei einer Bruttorente von 1.000 Euro als Rentner auf 10 Cent im Monat.
Welche Vorteile hat eine Teilrente?
Eine Teilrente bringt einiges an Vorteilen: der Wichtigste ist, dass man die Rente weiter steigern kann.
Eine Teilrente zu beantragen hat einige Vorteile, jedenfalls gilt das für bestimmte Lebenssituationen. Nachfolgend listen wir sie auf.
1. Vorteil Teilrente: Anspruch auf Krankengeld bei längerer Krankheit
Als berufstätiger Rentner hat man bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dauert die Krankschreibung jedoch länger als sechs Wochen, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Bei einer Vollrente besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wohl aber bei einer Teilrente.
2. Vorteil Teilrente: Kurzarbeitergeld
Beziehern einer Teilrente steht Kurzarbeitergeld zu, Vollrentner hingegen haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
3. Vorteil Teilrente : Arbeitsvertrag erhalten
In vielen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen steht verbindlich geschrieben, dass ein Arbeitnehmer automatisch aus dem Unternehmen ausscheidet, sobald er eine Vollrente bezieht. Bezieht man eine Teilrente, so gilt diese Regelung nicht.
4. Vorteil Teilrente: Rentenpunkte bei Pflege von Angehörigen
Wer Angehörige in häuslicher Umgebung pflegt, hat die Möglichkeit Rentenansprüche zu erwerben ohne dafür Rentenbeiträge zahlen zu müssen. Das erhöht die eigene Rente.
Rentenpunkte kann man aber nicht erwerben, wenn man eine Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht. Bei einer Teilrente ist das hingegen möglich. Für ein Jahr Pflege kann man die Rente monatlich maximal um fast 31 Euro erhöhen.
5. Vorteil Teilrente: Freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlen
Wer eine Teilrente bezieht kann selbst freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen und die eigene Rente so weiter erhöhen. Das kommt insbesondere für Selbständige in Frage.