Neue Regelungen für Rentner: Was sich 2024 ändert

Das Jahr 2024 bringt für Rentner viele Änderungen, die auch Auswirkungen auf die Höhe ihrer Rente haben. Es geht um Freibeträge, Vorsorgeaufwenungen, Höchstbeiträge oder Entgeltpunkte. Die wichtigsten Neuerungen 2024 zur Rente finden Sie hier zusammengefasst.

Wichtige Änderungen für Rentner im Jahr 2024 - es geht nicht nur ums Geld!
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Das Jahr 2024 führt wichtige Änderungen bzw. Neuerungen für Rentner mit sich. Es gibt eine Vielzahl von neuen Gesetzen und Maßnahmen. Und zwar gibt es Änderungen auf Bundes- und auf Landesebene, durch Gesetze und Verordnungen.

Die Änderungen für Rentner betreffen das Sozialrecht, das Steuerrecht und auch das Rentenrecht.

Wir haben in nachfolgendem Artikel die wesentlichen Veränderungen 2024 hinsichtlich der Rente zusammengestellt.

Entgeltpunkte der Rente – Berechnung

Die wichtigsten Änderungen 2024 für Renter und hinsichtlich der Rente.

Hier finden Sie, lieber Rentner und liebe Rentnerin, wichtige Neuerungen im Jahr 2024, die Ihre Rente betreffen.

Die Berechnung der Entgeltpunkte ändert sich 2024, weil sich das für die Rentenversicherung maßgebliche Durchschnittseinkommen verändert hat. Das vorläufige Durchschnittseinkommen beträgt 2024 45.358 Euro.

Das bedeutet hinsichtlich der Entgeltpunkte, dass man für einen Entgeltpunkt mit dem aktuellem Rentenwert von 37,60 Euro diese Summe von 45.358 Euro aufbringen muss, monatlich also 3780 Euro monatlich.

Das bedeutet für die Berechnung der zusätzlichen Beiträge für den Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente, dass man 8.436 Euro hierfür im Jahr 2024 aufwenden muss, wenn man Abschläge bei der Rente vermeiden möchte.

Geregelt ist das in der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für 2024.

Steuerlicher Grundfreibetrages 2024 steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag beläuft sich im Jahr 2024 auf 11.604 Euro. Hat man lediglich Einkommen bis zu dieser Summe, muss man hierauf keine Steuern zahlen. Der steuerliche Grundfreibetrag dient der Sicherstellung des Existenzminimums.

Zum Existenzminimum und auch zum Bürgergeld siehe hier: Existenzminimum

Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen 2024 steigt

Altersvorsorgeaufwendungen kann man im Jahr 2024 als Sonderausgabenabzug bis zu einem Höchstbetrag von 27.269 Euro von der Steuer absetzen.

Arbeitnehmerbeiträge für die Rente, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup-Rentenbeiträge und Extrabeiträge zum Ausgleich einer Minderung bei vorzeitiger Rente, können im Jahr 2024 vollständig als Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Satz 2 EstG bis zum o.g. Höchstbetrag von der Steuer abgesetzt werden.

Verlängerung der Zurechnungszeit bei Hinterbliebenenrente oder EM-Rente 2024

Um Versicherten, die bereits vor regulären Renteneintrittsalter einer Altersrente erwerbsgemindert sind, eine ausreichend hohe Rente zu sichern, wird ihnen eine Zurechnungszeit angerechnet.

Zurechnungszeit gibt es nicht nur bei der Rente wegen Erwerbsminderung, sondern auch bei der Hinterbliebenenrente und bei Erziehungsrenten.

Zurechnungszeit ist dabei die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des regulären Renteneintrittsalters (§ 253a SGB VI). Die Zurechnungszeit wird auch bei Erziehungsrenten mit einem Rentenbeginn vor Erreichen des regulären Renteneintrittalters und bei Hinterbliebenenrenten in Todesfällen vor Erreichen des regulären Renteneintrittalters berücksichtigt. Von 2019 bis 2031 wird die Zurechnungszeit bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie bei Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten schrittweise bis zum vollendeten 67. Lebensjahr verlängert (§§ 59, 253a SGB VI).

Im Jahr 2024 verlängert sich die Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres und einem Kalendermonat.

Mindest- und Höchstbeitrag für freiwillige Rentenbeiträge 2024 angehoben

Der monatliche Mindestbeitrag für freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich 2024 auf  100,07 Euro.

 Der monatliche Höchstbeitrag für freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhöht sich 2024 auf 1.404,30 Euro.

Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Renten 2024 angehoben

Die Grenzen für einen anrechnungsfreien Hinzuverdienst steigen 2024 bei den Renten wegen Erwerbsminderung. Das bedeutet, dass die Beträge, die im Jahr 2024 brutto verdient werden können, angehoben werden, ohne dass eine Anrechnung auf die Rente erfolgt.

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung steigt die Hinzuverdienstgrenze  2024 auf 37.117,50 Euro

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung steigt die Hinzuverdienstgrenze 2024  auf 18.558,75 Euro.

Einzelheiten zu den Hinzuverdienstgrenzen 2024 bei den Renten wegen Erwerbsminderung hier: Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente

Minijobgrenze 2024 erhöht

Die Verdienstgrenze, bis zu der eine Beschäftigung als Minijob gilt, ändert sich 2024. Sie steigt auf 538 Euro monatlich. Zuvor waren es 520 Euro. Man kann 2024 also von einem 538 Euro Minijob sprechen.

Das ist für alle Rentner wichtig, die einen Minijob neben der Rente ausüben. Zu den Einzelheiten lesen Sie bitte folgenden Beitrag: Rente und Minijob 2024

Einkommensfreibeträge bei Grundrente 2024

Eine Grundrente bzw. den Grundrentenzuschlag erhält derjenige, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Es liegen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vor.
  • Der Durchschnittswert der Entgeltpunkte (EP) aus so genannten Grundrentenbewertungszeiten während des gesamten Versicherungslebens muss unterhalb bestimmter Höchstgrenzen liegen. Diese ist bei mindestens 35 Jahren Grundrentenzeiten bei 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherter in Deutschland festgelegt. Im Einstiegsbereich zwischen mindestens 33 Jahren bis 35 Jahren Grundrentenzeiten beginnt die Höchstgrenze bereits bei 40 Prozent und steigt danach kontinuierlich an.
  • Das Haushaltseinkommen insgesamt übersteigt nicht die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung.

Um diese Freibeträge geht es. Sie werden 2024 angehoben und betragen bis zum 30. Juni 2024 1.375 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2.144 Euro (Paare). Wer  mehr verdient, bekommt den darüber liegenden Teil des Einkommens zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Das gilt nur bis zu einem Einkommen von 1.759 beziehungsweise 2.529 Euro. Einkommen, das diese Grenze überschreitet, wird voll auf die Grundrente angerechnet.

Die genannten Beträge gelten bis einschließlich dem 30.6.2024. Die Freibeträge sind an den aktuellen Rentenwert gekoppelt, der  zum 1. Juli 2024 angepasst wird.

Weitere Änderungen und Neuerungen der Rente 2024

Mit diesen wichtigen Änderungen für Rentner im Jahr 2024 haben Sie nun Anhaltspunkte, worauf Sie 2024 im Hinblick auf Ihre Rente und Ihre Rentenberechnung achten müssen.

Weitere wichtige Änderungen für Rentner und hinsichtlich der Rente im Jahr 2024 finden Sie hier:

Rente 2024 Änderungen und Neuerungen

Quellen

Deutsche Rentenversicherung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales