Wie hoch wird das Bürgergeld sein?
Würde man für das Bürgergeld die gleiche Berechnungsmethode zugrunde legen, wie für das gegenwärtige ALG II, so würde die Anpassung des Regelsatzes Anfang 2023 bei ca. 470 Euro liegen. Gegenwärtig beträgt der Satz für eine alleinstehende Person 449 Euro. Das würde die Inflation nicht ausgleichen. Um die Inflationsrate von 7 Prozent auszugleichen, müsste der Regelsatz auf etwa 480 Euro angehoben werden.
Der Bundesarbeitsminister hat jedoch eine zehnprozentige Anpassung der Regelsätze um 40 bis 50 Euro angekündigt. Zudem soll die Berechnungsmethode aktualisiert werden, denn, so seinerzeit das Bundesarbeitsministerium, sie reiche nicht aus, um die Inflation auszugleichen. Der Bundesarbeitsminister schlug eine neue Berechnungsmethode vor, bei der für die Nettolohnentwicklung nicht die unteren 20 Prozent sondern die unteren 30 Prozent herangezogen werden. Nimmt man diese Berechnungsmethode, so kommt man auf eine Erhöhung um etwa zehn Prozent bzw. ca. 40 bis 50 Euro.
Höhe des Bürgergeld-Regelsatz
Wie die künftige Berechnungsmethode für die Anpassung des Regelsatzes des Bürgergeldes aussehen wird, steht noch nicht fest. Jegliche Äußerungen hierzu sind Spekulation.
Kritik von den Wohlfahrtsverbänden zur Höhe des Regelsatzes
Auch wenn die Berechnungsgrundlage so geändert wird, wie es der Bundesarbeitsminister angedeutet hat, so hätte man damit die Inflation noch nicht ausgeglichen. Grund: Zu Beginn des Berechnungszeitraums lag sie bei 3,8 Prozent, im Juli hingegen schon bei 7,5 Prozent.
Wohlfahrtsverbände kritisieren, dass eine Erhöhung des Regelsatz, wie gegenwärtig angedeutet, deutlich unter dem Anstieg der Lebenshaltungskosten läge. So wird z.B. für eine Erhöhung um 200 Euro plädiert.
Wann wird das Bürgergeld eingeführt?
Laut Plänen der Koalition soll das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ersetzen. Es liegt bereits ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vor.
Die Bundesarbeitsagentur hat jedoch nun Zweifel an der Einführungsmöglichkeit zum 1. Januar 2023 geäußert, so Presseberichte. Hintergrund sei der enorme Umstellungsaufwand und die Bindung der Mitarbeiter der Jobcenter an Aufgaben, die aus der Betreuung der Vielzahl der Flüchtlinge aus der Ukraine resultieren. Eine Einführung des Bürgergeldes erst zum 1. Juli 2023 würde einer geordneten Umsetzung des Gesetzesvorhabens entgegenkommen.