
Urteil: Keine Arbeitslosengeld-Sperrzeit nach Altersteilzeit für Arbeitslose, die Rente beantragen!
Ein Urteil des Bundessozialgerichts mit dem Az. B 11 AL 25/16 R stellt klar, dass Arbeitnehmer nach der Altersteilzeit grundsätzlich keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I befürchten müssen, wenn objektiv nachvollziehbare Gründe für die Arbeitsaufgabe vorliegen. Einzelheiten zum Urteil des obersten deutschen Sozialgerichts hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..




























