
Schwerbehinderung: Wenn die Unfallrente Ihre Altersrente kürzt
Viele Menschen mit Unfallrente verlassen sich darauf, im Alter finanziell besser abgesichert zu sein – und erleben dann eine böse Überraschung. Denn die gesetzliche Rentenversicherung darf die Altersrente kürzen, wenn beide Renten zusammen einen bestimmten Grenzbetrag überschreiten. Entscheidend ist dabei nicht das aktuelle Renteneinkommen, sondern das Gehalt vor dem Unfall. Im Artikel lesen Sie, wer betroffen ist, wie der Grenzbetrag berechnet wird und welche Schritte Sie jetzt prüfen sollten.




























