Schwerbehinderung: GdB 30 oder GdB 50: Was Behinderte wirklich unterscheidet
Ab einem GdB von 50 gilt jemand als schwerbehindert – mit Ausweis, fünf Tagen Zusatzurlaub und 1.140 Euro Steuerpauschbetrag. Wer nur GdB 30 hat, kann sich über Gleichstellung trotzdem wichtige Arbeitsrechte sichern. Was genau hinter beiden Stufen steckt, zeigt dieser Überblick.
