Antrag beim Sozialamt oder Wohngeldamt stellen: kleine Rente, hohe Miete
Auch mit einer kleinen Rente kann Wohngeld grundsätzlich möglich sein. Voraussetzung ist allerdings, dass kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht und Einkommen sowie Wohnkosten innerhalb der gesetzlichen Wohngeldgrenzen liegen. Wer bereits Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhält und bei dieser Leistung Unterstützung für die Unterkunft bekommt, ist in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen. Denn die Sozialleistung berücksichtigt bereits den notwendigen Lebensunterhalt und die angemessenen Wohnkosten.

