Urteil: Jobcenter muss Energieschulden für Strom / Gas in der Grundsicherung nicht immer übernehmen
Wenn Grundsicherungsgeld-Beziehenden eine Strom- oder Gassperre droht, geht es nicht nur um unbezahlte Rechnungen. Je nach Energieversorgung können auch Heizung und Warmwasser ausfallen – mit erheblichen Folgen für den Alltag und ein menschenwürdiges Leben. Der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen L 18 AS 2586/17 B ER stärkt die Rechte von Leistungsberechtigten in solchen existenziellen Notlagen. - Die Entscheidung verdeutlicht, unter welchen Voraussetzungen das Jobcenter Energieschulden, insbesondere offene Gasrechnungen, durch ein Darlehen übernehmen muss, um eine drohende Versorgungssperre abzuwenden.
