
Grundsicherungsgeld 2026: Urlaub vom Jobcenter – was erlaubt ist
Mit dem Grundsicherungsgeld bleibt ab 1. Juli 2026 ein „Urlaub vom Jobcenter“ möglich – aber nur nach vorheriger Genehmigung und innerhalb klarer Zeitgrenzen. Wer länger abwesend ist oder Reisen nicht meldet, riskiert den Verlust des Leistungsanspruchs, insbesondere bei Auslandsaufenthalten über vier Wochen.



























