
Neues BSG-Urteil trifft viele schwerbehinderte Rentner – einmal gekürzt, immer gekürzt
Wer als schwerbehinderter Mensch früher in Rente geht, muss mit Abschlägen leben – und zwar für immer. Das hat das Bundessozialgericht mit einer aktuellen Entscheidung eindrücklich bestätigt. Selbst wenn später alle Voraussetzungen für eine eigentlich abschlagsfreie Rente erfüllt wären, bleibt die Kürzung bestehen. Der Artikel zeigt, was das im Alltag bedeutet und worauf Betroffene schon beim Rentenantrag unbedingt achten sollten.




























