
Früher in Rente mit Schwerbehinderung 2026: Chancen, Grenzen, Risiken
Menschen mit anerkanntem GdB von mindestens 50 können auch 2026 über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen früher in den Ruhestand – abschlagsfrei in der Endstufe mit 65 Jahren, vorgezogen ab 62 mit bis zu 10,8 Prozent Abschlag. Da Vertrauensschutzregelungen für jüngere Jahrgänge auslaufen und der Schwerbehindertenstatus zwingend zum Rentenbeginn vorliegen muss, sind rechtzeitige GdB-Überprüfung und fundierte Rentenberatung entscheidend, um teure Fehler zu vermeiden.




























