
Bis zu drei Entgeltpunkte mehr: So verändert die Mütterrente III über 10 Millionen Rentenkonten
Für Millionen Eltern, die vor 1992 Kinder erzogen haben, ändert sich die Rentenberechnung grundlegend: Bis zu drei zusätzliche Entgeltpunkte pro Kind sind beschlossen. Das Gesetz greift zwar schon 2027 – ausgezahlt wird aber erst ein Jahr später, dafür rückwirkend. Wer jetzt schon prüft, ob seine Erziehungszeiten im Rentenkonto korrekt erfasst sind, sichert sich den vollen Anspruch ohne Verzögerung.