
Urteil: Nicht immer höhere Rente bei Fehler im Rentenbescheid!
Das LSG Hamburg hat 2026 entschieden, dass eine Klage gegen einen Rentenablehnungsbescheid unzulässig sein kann, wenn nur ein einzelner Eintrag im Versicherungsverlauf strittig ist und eine Korrektur nichts am Rentenanspruch ändern würde. Das Urteil (Az. L 3 R 31/25) betont die Bedeutung der Wartezeit von 60 Monaten für die Regelaltersrente und des Rechtsschutzbedürfnisses. Versicherte sollten vor einer Klage genau prüfen, ob eine Berichtigung des Versicherungsverlaufs ihre Rente tatsächlich verbessern kann.




























