
Urteil zur Schwerbehinderung: Mehrbedarf rückwirkend nur ausnahmsweise möglich – Bundessozialgericht
Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts befasst sich mit der Frage: Wer bekommt beim Merkzeichen „G“ einen Mehrbedarf in der Sozialhilfe – und ab wann genau? Das Urteil schafft Klarheit: Der pauschale Mehrbedarf wird erst ab Vorlage des Feststellungsbescheids gezahlt, rückwirkende Nachzahlungen sind ausgeschlossen. Für Betroffene ist das nicht gerade optimal. Nachfolgend auf Büger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. alle Hintergründe zur Entscheidung des Bundessozialgerichts!










































































