
Grundsicherung Arbeitsuchende (Bürgergeld) oder Sozialhilfe: Jobcenter muss zahlen!
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat im Beschluss L 9 SO 427/15 B ER entschieden, dass Jobcenter auch bei Zweifeln an der Erwerbsfähigkeit vorläufig leisten müssen. Hilfebedürftige dürfen nicht ohne Geld bleiben, nur weil Jobcenter und Sozialamt über die Zuständigkeit streiten.




























