
Hammer Urteil: Kein Wohngeld ohne Bewerbungsbemühung – Parallele zum Bürgergeld!
Wohngeld-Antragsteller müssen Beschäftigungsbemühungen nachweisen – das bestätigte ein Gerichsurteil: Wer nicht aktiv Arbeit sucht oder zumutbare Beschäftigung verweigert, verliert den Anspruch auf Wohngeld. Der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. erklärt, was das Urteil bedeutet, wie Beschäftigungsbemühungen dokumentiert werden müssen und worauf beim Wohngeldantrag jetzt zu achten ist.










































































