
LSG kippt Hoffnung auf Eilrechtsschutz: Pflegegeld zählt als Puffer
Pflegegeld gilt im Eilverfahren nicht mehr nur als geschützte Pflegeleistung, sondern als kurzfristig verwertbare Reserve. Das erhöht das Risiko, dass Eilanträge von Bürgergeld-Haushalten mit Pflegebedürftigen scheitern und Familien vorübergehend ihre Miete oder den Lebensunterhalt aus Pflegegeld decken müssen. Im Artikel erfährst du, was die neue LSG-Linie konkret bedeutet und wie Betroffene ihre Anträge jetzt begründen sollten.



























