Gesetzesänderung: Mehr Rente ab Januar 2027 durch Hochrechnung von Bonus, Überstunden, Prämien
Zum 1. Januar 2027 tritt eine neue Hochrechnungsregel in Kraft. Fehlen für die letzten Monate vor dem Rentenbeginn noch Entgeltmeldungen, werden die betreffenden Arbeitsverdienste zunächst automatisch hochgerechnet. Gehen später höhere tatsächliche Entgeltmeldungen ein, berechnet die Rentenversicherung den Anspruch neu und zahlt einen möglichen Differenzbetrag rückwirkend aus. Dadurch sollen Neurentnerinnen und Neurentner künftig nicht dauerhaft weniger Rente erhalten, nur weil Löhne zunächst geschätzt oder verspätet gemeldet wurden. Bereits laufende Renten sind von der Neuregelung nicht betroffen.