
Urteil Grundsicherung für Arbeitsuchende: nur dann ist Miete zu hoch!
Das LSG Sachsen-Anhalt hat im Urteil L 5 AS 643/22 klargestellt, dass minderjährige Kinder nur dann aus der Bedarfsgemeinschaft „herausfallen“, wenn sie ihren gesamten Bedarf inklusive Mietanteil selbst decken können. Kostensenkungsaufforderungen müssen an den individuellen Umständen ausgerichtet sein; ein pauschaler Verweis auf Tabellenwerte reicht nicht aus.




























