
Pflegegeld 2026 und Arbeitslosengeld: Wird angerechnet? Wann, wie viel und überhaupt?
Pflegegeld der Pflegekasse wird 2026 in der Regel weder auf Arbeitslosengeld I noch auf das Bürgergeld der pflegebedürftigen Person angerechnet. Für pflegende Angehörige gilt: Beim ALG I bleibt das Pflegegeld grundsätzlich außen vor, beim Bürgergeld greifen spezielle Ausnahmen der Bürgergeld-Verordnung zugunsten von Angehörigen.




























