
Pflegegeld: dann wird es 2026 nicht auf Grundsicherung bzw. Bürgergeld angerechnet!
Wer als Bezieher von Grundsicherung bzw. Bürgergeld einen Angehörigen pflegt und das Pflegegeld von diesem erhält, steht vor der Frage, ob dieses auf seine SGB II Leistung angerechnet wird. Pflegegeld ist zwar Einkommen, es wird aber dennoch in fast allen Fällen nicht auf Grundsicherung / Bürgergeld angerechnet.




























