
Digitale Pflege 2026: 70 Euro Extra im Monat bei Pflegegrad – zusätzlich zum Pflegegeld!
Seit 1. Januar 2026 können pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad über ihre Pflegekasse bis zu 70 Euro monatlich für digitale Pflegeanwendungen abrufen – allerdings nur auf Antrag und bei zugelassenen Apps oder Online-Diensten. Diese neue Leistung ist kein pauschaler Zuschlag zur Rente, zum Bürgergeld oder zur Sozialhilfe, sondern ein zweckgebundener Anspruch innerhalb der sozialen Pflegeversicherung. Für viele Betroffene mit Schwerbehinderung kann sie aber in Kombination mit Mehrbedarfszuschlägen und steuerlichen Entlastungen spürbar helfen, behinderungsbedingte Mehrausgaben zu decken.




























