
Rente: Versorgungsausgleich – Was gilt, wenn der Ex‑Partner verstirbt?
Stirbt der ausgleichsberechtigte Ex‑Partner, kann die Kürzung der eigenen Rente unter engen Voraussetzungen entfallen. Entscheidend sind die 36‑Monats‑Grenze und ein rechtzeitig gestellter Antrag nach § 37 VersAusglG beim zuständigen Versorgungsträger.




























