
Achtung bei Witwenrente: Zählt das Pflegegeld als anrechenbares Einkommen?
Pflegegeld wird auf die Witwenrente grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet. Das ist eine wichtige sozialrechtliche Regelung, die pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige schützt. Pflegegeld ist eine zweckgebundene Sozialleistung der Pflegeversicherung und zählt nicht als Einkommen, das bei der Einkommensprüfung für die Hinterbliebenenrenten – und damit auch für die Witwenrente – relevant wäre. Einzelheiten in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!










































































