
Minijob und Rente: Wichtige Änderung ab Juli 2026 für Betroffene
Ab 1. Juli 2026 können Minijobber eine früher beantragte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig rückgängig machen und wieder in die volle Rentenversicherung zurückkehren. Diese Neuregelung ist wichtig für alle, die Rentenansprüche aufbauen und von Erwerbsminderungsschutz profitieren möchten. Der Eigenanteil beträgt nur 3,6 Prozent, bringt aber langfristig deutliche Rentenvorteile.




























