Bürgergeld dauerhaft im Ausland zu beziehen, ist praktisch unmöglich – der Anspruch setzt einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und die ständige Erreichbarkeit für das Jobcenter voraus. Erlaubt ist nur eine zeitlich begrenzte, genehmigte Ortsabwesenheit von maximal 21 Kalendertagen pro Jahr, während der das Bürgergeld weitergezahlt wird. Alle Einzelheiten zur Grundsicherung und dem Auslandaufenthalt hier in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!