
Mietschulden bei Grundsicherung / Bürgergeld: Gericht verpflichtet Jobcenter – Eilverfahren bei psychischer Erkrankung!
Das Landessozialgericht Berlin‑Brandenburg hatte im Eilverfahren zu klären, ob ein Jobcenter Mietschulden übernehmen muss, wenn diese wegen einer psychischen bzw. seelischen Erkrankung entstanden sind. Konkret ging es um die Anwendung von § 22 Abs. 8 SGB II, der die darlehensweise Übernahme von Mietschulden vorsieht, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklären wir die Gerichtsentscheidung im Detail!




























