
Vermögen schließt Bürgergeld / Grundsicherung nur aus, wenn es verfügbar ist – was das bedeutet!
Vermögen schließt Bürgergeld oder Grundsicherung nur aus, wenn es verwertbar ist – also rechtlich, tatsächlich und wirtschaftlich zumutbar in Geld umgesetzt werden kann. Nicht jedes „Vermögen auf dem Papier“ führt deshalb automatisch zur Leistungsversagung; genau hier setzen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis an. In folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklären wir die Einzelheiten.




























