Auto-Haftpflicht bei Grundsicherung: zahlt das Amt die KFZ-Versicherung?
Die Kfz-Haftpflicht wird bei Grundsicherung im Alter und bei neuer Grundsicherung meist nicht zusätzlich ausgezahlt. Sie kann aber bei vorhandenem Einkommen von der Rente oder anderen Einnahmen abgezogen werden – und damit den Leistungsanspruch erhöhen. Das gilt grundsätzlich für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht, nicht jedoch für Kasko und freiwillige Zusatzbausteine. Betroffene sollten Beitragsrechnung und Zahlungsnachweis unbedingt beim Sozialamt oder Jobcenter einreichen.
