
Ebay-Kauflisten Kontrolle bei Grundsicherung / Bürgergeld durch Jobcenter
Das Jobcenter darf unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Prüfung des Anspruchs auf Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende eine eBay-Kaufliste oder Verkaufsübersicht von Leistungsempfängern bzw. Antragstellern verlangen. Dann, wenn der Verdacht besteht, dass über die Plattform Einnahmen erzielt werden, die als Einkommen anzurechnen sind. - Was erlaubt ist und was nicht, erklärt unserer Experte in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..




























