Acht Jahre Schul- und Studienzeiten für die Rente: Was 2026 wirklich zählt
Schul- und Studienzeiten können in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu acht Jahre als Anrechnungszeiten zählen – ab dem 17. Geburtstag und unabhängig von einem Abschluss. Sie erhöhen die Rente meist nicht direkt, sind aber wichtig für die Erfüllung der 35‑jährigen Wartezeit; Voraussetzung ist, dass die Zeiten per Kontenklärung mit Nachweisen im Rentenkonto hinterlegt werden.
