
Rente & Kindergeld: Wann das Geld angerechnet wird – und wann nicht
Rente und Kindergeld greifen an völlig verschiedenen Stellen des Sozialsystems ineinander: Kindergeld erhöht keine eigene Altersrente, kann aber bei Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung als Einkommen zählen und Leistungen mindern. Wichtig ist deshalb die Unterscheidung, ob es um Rentenansprüche aus Kindererziehung oder um die Anrechnung von Kindergeld bei Sozialleistungen geht. Einzelheiten in folgendem Artikel im Nachrichtenmagazin Bürger & Geld des Vereins Für soziales Leben e.V.!




























