Fernseher bei Grundsicherung: Wann das Jobcenter nicht zahlt
Leistungsberechtigte nach Bürgergeld und Grundsicherung haben in der Regel keinen Anspruch auf einen vom Jobcenter bezahlten Fernseher. Das Bundessozialgericht wertet das TV‑Gerät nicht als Teil der Erstausstattung, sondern als Haushaltsgegenstand, der aus dem Regelsatz anzusparen ist. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen können besondere Bedarfe in Betracht kommen.


