Was die neue Grundsicherung mit der Rente zu tun hat – falls sie das hat!
Die neue Grundsicherung ersetzt ab 2026 das Bürgergeld – aber nur für erwerbsfähige Menschen vor der Regelaltersgrenze. Wer bereits eine Altersrente oder eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente bezieht, kann damit nicht aufstocken, sondern ist auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII angewiesen. Der Artikel erklärt, wie die Systeme getrennt sind und wo es Berührungspunkte gibt.