News zu Rente, Grundsicherung (ehem. Bürgergeld), Schwerbehinderung, Pflege, Soziales und Finanzen - aktuelle Nachrichten auf Bürger & Geld!

Schwerbehinderung 2026: Neue GdB‑Regeln, Finanzen und Rente

Schwerbehinderung: Neue GdB-Regeln, digitales Steuerverfahren und härtere Rentengrenzen

Seit Oktober 2025 gilt eine reformierte Versorgungsmedizin-Verordnung, die den Grad der Behinderung stärker an der tatsächlichen Teilhabebeeinträchtigung misst – nicht mehr nur an Diagnosen. Gleichzeitig ist der steuerliche Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag jetzt digital, und für Schwerbehinderte ab Jahrgang 1964 fällt der Vertrauensschutz bei der Altersrente weg. Was das für Betroffene konkret bedeutet – und welche Fehler jetzt teuer werden.

Schwerbehinderung und Bürgergeld

Schwerbehinderung im Grundsicherungsgeld: So sichern Sie bis zu 197 Euro extra

Menschen mit Schwerbehinderung haben im Grundsicherungsgeld Anspruch auf einen Mehrbedarf von bis zu 197 Euro monatlich – doch viele Betroffene erhalten ihn nie, weil das Jobcenter nicht darauf hinweist. Ab 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld, die gesetzlichen Mehrbedarfe bleiben aber vollständig erhalten. Wer aktiv handelt und die richtigen Unterlagen vorlegt, kann seine Leistungen deutlich aufstocken.

Rentenkommission: Rente ab 63 abschaffen

Rente mit 63 vor dem Aus: Was die Pläne der Rentenkommission für Sie bedeuten

Die Rentenkommission empfiehlt, die abschlagsfreie „Rente mit 63“ für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen und das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Der Artikel zeigt, welche Versichertengruppen besonders betroffen wären, was das für Ihre Rentenplanung bedeutet und warum die Reform politisch so umstritten ist.

Grundsicherungsgeld und Nichterreichbarkeitsfiktion

„Nicht erreichbar“ für das Jobcenter: Wann Grundsicherungsgeld mit einem Schlag komplett gestrichen wird

Mit der Umstellung von Bürgergeld auf Grundsicherungsgeld kommt ab 1. Juli 2026 die „Nichterreichbarkeitsfiktion“: Wer drei Meldetermine im Jobcenter verpasst, kann als nicht erreichbar gelten – mit der Folge, dass alle Leistungen inklusive Miete und Krankenversicherung wegfallen. Sozialverbände warnen vor einem drastischen Sanktionsinstrument, während Betroffene ihre Erreichbarkeit und Terminwahrnehmung künftig noch ernster nehmen müssen.