
Landessozialgericht Eilentscheidung: Pflegegeld kann auf Bürgergeld angerechnet werden!
Mit zwei Beschlüssen vom 01.12.2025 (L 6 AS 1191/25 B ER und L 6 AS 1192/25 B) hat das Landessozialgericht NRW im Eilverfahren entschieden : Pflegegeld, das ein Bürgergeld‑Haushalt für die Pflege eines Angehörigen erhält, kann im Eilverfahren als „bereites Mittel“ berücksichtigt werden – und damit dazu führen, dass vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abgelehnt werden. Das Pflegegeld wird also auf das Bürgergeld angerechnet! Das Gericht knüpft dabei an seine frühere Rechtsprechung an und wertet Pflegegeld nicht nur als geschütztes Schonvermögen, sondern als tatsächlich verfügbare Ressource bei der Prüfung des Anordnungsgrundes im Eilverfahren vor dem Sozialgericht. Einzelheiten zu den wegweisenden Gerichtsentscheidungen hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!




























