
Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit – Urteil: Anspruch auf volles Arbeitslosengeld
Viele Beschäftigte fürchten eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ein Urteil des Bundessozialgerichts zeigt: Droht eine betriebsbedingte Kündigung zu denselben Bedingungen, kann der Vertrag ein „wichtiger Grund“ sein – und die Sperrzeit entfällt. Wer 2026 in dieser Situation steckt, sollte die Spielregeln genau kennen.




























