
Rentner mit Grundsicherung: Nur 4 Wochen Urlaub im Ausland – ist das wirklich gerecht?
Rentner mit Grundsicherung dürfen in der Regel nur bis zu 4 Wochen am Stück ins Ausland reisen, ohne dass die Leistung wegfällt – juristisch ist das klar geregelt, politisch und moralisch aber stark umstritten. Kritiker sehen darin eine unfaire „Residenzpflicht“ für arme Rentner, Befürworter verweisen auf das Territorialitätsprinzip und den Inlandsbezug der Sozialhilfe. Wir erklären die juristischen Hintergründe auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!




























