
Pflegegeld direkt an Angehörige auszahlen lassen: Lohnt sich das – oder wird es zum Risiko?
Pflegegeld kann grundsätzlich so organisiert werden, dass es direkt an pflegende Angehörige überwiesen wird – rechtlich Anspruch auf Pflegegeld hat aber immer die pflegebedürftige Person selbst. Mit Vollmacht oder entsprechender Kontovereinbarung akzeptieren viele Pflegekassen die direkte Auszahlung an die Pflegeperson. Doch ist das klug? Was sind die Vor- und Nachteile einer solch direkten Überweisung durch die Pflegekasse? Das beleuchten wir hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., in folgendem Artikel!




























