
Urteil BSG: Rückforderungen bei überzahlter Rente unterliegt Verjährung!
Ein Urteil des Bundessozialgerichts stärkt die Position von Hinterbliebenen und Banken, weil es die Verjährungsfrist für Rückforderungen überzahlter Hinterbliebenenrenten klar auf vier Jahre ab Kenntnis des Renten Service festlegt und dessen Wissen der Rentenversicherung zurechnet. Das heißt: Macht der Renten Service der Deutschen Post einen Fehler oder reagiert zu spät, kann die Deutsche Rentenversicherung überzahlte Renten nach Ablauf der Frist nicht mehr erfolgreich zurückfordern. Einzelheiten zum wegweisenden Renten Urteil des Bundessozialgerichts hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..




























