Bürgergeld: Bareinzahlung auf Girokonto ist anrechenbares Einkommen!
Wer Bürgergeld bezieht und Geld in bar auf sein Konto einzahlt, sollte immer nachweisen können, woher das Geld stammt. Andernfalls darf das Jobcenter die Einzahlung als sonstiges Einkommen werten und auf den Bürgergeld Anspruch anrechnen!