
Erbschaft und Bürgergeld (Grundsicherung): Neues Urteil klärt, was als Vermögen oder Einkommen zählt – Das müssen Empfänger jetzt beachten!
Ein aktuelle Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen sorgt für mehr Klarheit: Erbschaften gelten beim Bürgergeld grundsätzlich als Vermögen und werden nur dann auf die Grundsicherung angerechnet, wenn die Freibeträge überschritten werden. Was bedeutet das für Betroffene und ihre Familien? Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt in folgendem Artikel, wie du im Erbfall richtig handelst, wann wirklich Einkommen vorliegt und warum eine rechtzeitige Meldung beim Jobcenter entscheidend ist.




























