Die Rente ist häufig nicht sehr hoch. Sie reicht oft gerade aus, um den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Kommen im Alter gesundheitliche Probleme hinzu, so entstehen oft Kosten, die Rentner mit ihrem Einkommen nicht mehr abdecken können. Das gilt umso mehr, wenn ein Pflegebedarf besteht. Doch glücklicherweise gibt es hier das Pflegegeld, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit der Pflege ausgleichen soll.
Die Frage, die oft auftaucht, ist, ob das Pflegegeld Auswirkungen auf die Rente hat. Bewirkt die Zahlung von Pflegegeld, dass nunmehr ein höheres zu versteuerndes Einkommen vorhanden ist? Oder wird es gar auf die Rente oder auf die sie ergänzende Grundsicherung im Alter angerechnet?
In unserem Artikel beantworten wir diese Fragen zum Pflegegeld und zur Rente.
Was ist Pflegegeld?
Rentner, die einen Pflegegrad von wenigstens 2 haben, können Pflegegeld neben ihrer Rente erhalten. Es wird nicht auf die Rente oder die staatliche Grundsicherung im Alter angerechnet.
Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die an Pflegebedürftige gezahlt wird. Es soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen, die Kosten für die Pflege zu tragen.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Anspruch auf Pflegegeld haben Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben. Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn eine Person in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten bei der Bewältigung des Alltags erheblich eingeschränkt ist.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab. Für Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 332 Euro monatlich.
Das Pflegegeld ist zum 1. Januar 2024 erhöht worden. Die genaue Höhe finden Sie in nachfolgender Pflegegeld Tabelle:
Tabelle Höhe Pflegegeld 2024
Pflegegrad | Pflegegeld |
Pflegegrad 1 | – |
Pflegegrad 2 | 332 Euro |
Pflegegrad 3 | 572 Euro |
Pflegegrad 4 | 764 Euro |
Pflegegrad 5 | 946 Euro |
Das Pflegegeld wird immer im Voraus ausgezahlt. Einzelheiten hier: Pflegegeld Auszahlung 2024
Ist Pflegegeld als Zuschuss zur Rente möglich?
Pflegegeld ist eine eigenständige Leistung der Pflegeversicherung. Es wird nicht auf die Rente angerechnet. Daher kann Pflegegeld als Zuschuss zur Rente verwendet werden, um die finanzielle Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu verbessern. Auch wenn Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Ergänzung zur Rente oder anstelle einer Rente bezogen wird, wird das Pflegegeld nicht angerechnet. Der Grund: Es dient anderen Zwecken als die Rente oder die Grundsicherung.
Antragsverfahren
Anträge auf Pflegegeld können bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Kontaktdaten der Pflegekasse finden Sie auf der Website der Krankenkassen, die gleichzeitig auch Pflegekassen sind.
Fazit und Zusammenfassung zu Pflegegeld für Rentner
Pflegegeld ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen soll, die Kosten für die Pflege zu tragen. Pflegegeld ist nicht auf die Rente angerechnet. Daher kann Pflegegeld als Zuschuss zur Rente verwendet werden, um die finanzielle Situation von pflegebedürftigen Rentnern und ihren Angehörigen zu verbessern.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.