Viele Rentner sind verunsichert. In der Presse kursieren Gerüchte über eine Kürzung der Rente aufgrund der aktuellen Haushaltslage 2024 und des Haushaltsdefizits von 60 Milliarden Euro, das sich aus einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergibt. Es ist die Rede von einer Rentenkürzung und von einer Streichung der Rentenerhöhung 2024.
Doch die Deutsche Rentenversicherung gibt Entwarnung. Es gibt eine gesetzliche Rentengarantie! Eine Rentenkürzung und ein Streichen der Rentenerhöhung 2024 sind gesetzlich ausgeschlossen.
In unserem Artikel erklären wir die Hintergründe und die Rechtslage!
Kürzungen für Rentner und Einsparungen bei der Rente?
Aufgrund der Defizite im Bundeshaushalt von 60 Mrd Euro ist von Kürzungen für Rentner und Einsparungen bei der Rente in der politischen Diskussion die Rede? Was ist dran an diesen markigen Worten? Ein Faktencheck!
Gegenwärtig wird in der Politik, in den Zeitungen und Medien heftig über den Bundeshaushalt 2024 diskutiert. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dass eine Verschiebung von Corona Krediten in den Umweltbereich verbot, ergibt sich eine Haushaltsloch von 60 Milliarden Euro.
Einige Politiker und „Experten“ bringen in der Diskussion Kürzungen für Rentner und Einsparungen bei der Rente ins Spiel.
Doch das ist überhaupt nicht möglich, denn die Renten sind gesetzlich abgesichert.
Höhe der Rente im Gesetz festgelegt
Die Höhe der Rente ist gesetzlich geregelt. Jeder, der eine Rente bezieht, hat einen Rechtsanspruch auf diese Rente. Diesen hat er sich durch seine Beitragszahlungen „erarbeitet“. Dieser Rechtsanspruch kann nicht rückwirkend wieder genommen werden. Die Zahlung der gesetzlichen Rente ist folglich nicht von der aktuellen Haushaltslage des Bundes abhängig. Die Rente muss in bisheriger Höhe gezahlt werden. Eine Rentenkürzung ist nicht möglich.
Die Rentenversicherung erhält zwar Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, weil die Summe der gegenwärtigen Beiträge zur Finanzierung nicht ausreicht. Aber die Zuschusszahlungen ergeben sich aus einem Gesetz und somit unabhängig von der gegenwärtigen Lage des Bundeshaushalts 2024 und einer Haushaltssperre.
Mütterrente nicht von Haushaltslage abhängig
Auch die Mütterrente kann nicht gestrichen werden. Die Erstattungen oder die Zahlung von Beiträgen des Bundes für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) haben ihre Grundlage in einem Gesetz. Die Zahlungen des Bundes sind folglich nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig. Sie können nicht einfach ausgesetzt werden.
Rentenerhöhung 2024 nicht gefährdet
Die jährliche Anpassung der Renten bzw. Rentenerhöhung, also das ob und die Höhe der Rentenerhöhung, ist ebenfalls in einem Gesetz festgelegt. Zudem existiert eine gesetzliche Schutzklausel, die sogenannte „Rentengarantie“. Aufgrund der Rentengarantie können die Renten selbst dann nicht sinken, wenn die der Rentenanpassung zugrunde liegenden Löhne und Gehälter gesunken sind. Das bedeutet: Renten können mit der jährlichen Rentenanpassung an die Entwicklung der Löhne und Gehälter zwar erhöht werden, aber nicht gesenkt werden. Die Rentenerhöhung 2024 bzw. Rentenanpassung ist somit nicht gefährdet.
Deutsche Rentenversicherung bestimmt mit
Die Rentenversicherungsträger in Deutschland sind als selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Damit kommt ihnen eine Finanzautonomie zu. Das bedeutet, sie ihren Haushalt mit allen Einnahmen und Ausgaben selbst feststellen. Dies geschieht im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Intern zuständig sind die Vertreterversammlungen der verschiedenen Rentenversicherungsträger.
Zusammenfassung zu Rentenkürzung und Verzicht auf Rentenerhöhung 2024
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Die Rente ist sicher! Laufende Renten können kraft Gesetz nicht gekürzt werden. Es gilt die gesetzliche Rentengarantie!
- Laufende Rentenzahlungen sind also von der Konsolidierung des Bundeshaushalts 2024 nicht betroffen.
- Ähnliches gilt auch für die Rentenanpassung bzw. Rentenerhöhung 2024. Das Ob der Rentenerhöhung und ihre Höhe sind per Gesetz festgelegt. Die aktuelle Haushaltslage des Bundes für 2024 hat hiermit nichts zu tun.
Quelle:
Eigene Recherche
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.