In den Medien ist derzeit viel über das Thema Rente zu lesen. Es wird insbesondere über die Abschaffung oder Änderung der Rente diskutiert. Es geht um die Altersrente mit 63 Jahren und die Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses Thema ist komplex!
Was sind die Unterschiede zwischen der “Altersrente für besonders langjährig Versicherte” und der “Altersrente für langjährig Versicherte”? Und was genau bedeutet die “Rente mit 63”?
In diesem Artikel erklären wir verständlich die Fakten zur Rente und beantworten die Frage, ob und welche Rentenleistungen ab Juli 2023 möglicherweise abgeschafft werden.
Vorab: Altersrente für besonders langjährig Versicherte und für langjährig Versicherte im Vergleich
Das Renteneintrittsalter für besonders langjährig und für langjährig Versicherte wird angehoben. 2024 ist die vorläufig letzte Stufe erreicht.
Zunächst zur Unterscheidung der Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte: Bei der
„Altersrente für langjährig Versicherte“ kann nach 35 Versicherungsjahren die Rente bezogen werden und bei der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Versicherungsjahren.
In welchem Alter man selbst die Rente beziehen kann, ist abhängig von den eingezahlten Versicherungsjahren und vom eigenen Geburtsjahr.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ wird in der Umgangssprache „Rente mit 63“ betitelt, weil alle Versicherte, die vor 1953 geborenen sind nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Für Rentenzahler, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind, ist dies Aussage nicht mehr zutreffend. Der Grund liegt in der jährlichen Anhebung des Rentenalters. Damit verschiebt sich auch das Renteneintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach hinten bzw. oben.
2016 ist die gesetzliche Regel zur Anhebung des Renteneintrittsalters wirksam geworden. In jenem Jahr wurde das Renteneintrittsalter um zwei Monate angehoben und betraf den Geburtsjahrgang 1953. Für jeden nachfolgenden Geburtsjahrgang wird die Altersgrenze um zwei weitere Monate angehoben. Wer im Jahr 1964 oder später geboren ist, kann nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Mit anderen Worten: Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ kann man also nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen. Gegenwärtig ist diese Rente – und zwar für den Geburtsjahrgang 1959 – eine Rente mit 64 Jahren und 2 Monaten. Also gibt es im Bereich Rente für besonders langjährig Versicherte die Rente mit 63 Jahren nicht mehr.
Geregelt ist dies in § 236b SGB VI. Für Versicherte, die 1964 oder später geboren sind, wird das Mindestalter für die abschlagsfreie Rente auf 65 Jahre angehoben. Dieses Gesetz sieht also einen schrittweisen Übergang zur regulären Altersrente vor.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Altersrente für langjährig Versicherte
Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ verdient die Bezeichnung „Rente mit 63“ weiterhin. Der Grund: langjährig Versicherte können diese Rente ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen. Der Wermutstropfen: Dies vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ist mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent verbunden. Für jeden Monat, den eine versicherte Person vorzeitig in Rente gehen will, werden ihr 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Das gilt dauerhaft für die gesamte Zeit des Rentenbezugs und nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ kann man nach 35 Versicherungsjahren beziehen. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können die Rente noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge beziehen. Wann genau das reguläre Renteneintrittsalter erreicht wird, ist abhängig vom Geburtsjahr, das das Rentenalter schrittweise angehoben wird. Alle, die 1964 oder später geboren sind, können auch nach 35 Beitragsjahren erst mit 67 Jahren in Rente gehen.
Tabelle Renteneintrittsalter – abschlagsfrei in Rente
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter bei Altersrente für langjährig Versicherte | Renteneintrittsalter bei Altersrente für besonders langjährig Versicherte |
vor 1953 | 63 Jahre, 0 Monate | 63 Jahre, 0 Monate |
1953 | 65 Jahre, 7 Monate | 65 Jahre, 2 Monat3 |
1954 | 65 Jahre, 8 Monate | 63 Jahre, 4 Monate |
1955 | 65 Jahre, 9 Monate | 63 Jahre, 6 Monate |
1956 | 65 Jahre, 10 Monate | 63 Jahre, 8 Monate |
1957 | 65 Jahre, 11 Monate | 63 Jahre, 10 Monate |
1958 | 66 Jahre, 0 Monate | 64 Jahre, 0 Monate |
1959 | 66 Jahre, 2 Monate | 64 Jahre, 2 Monate |
1960 | 66 Jahre, 4 Monate | 64 Jahre, 4 Monate |
1961 | 66 Jahre, 6 Monate | 64 Jahre, 6 Monate |
1962 | 66 Jahre, 8 Monate | 64 Jahre, 8 Monate |
1963 | 66 Jahre, 10 Monate | 64 Jahre, 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre, 0 Monate | 65 Jahre, 0 Monate |
Was tun, wenn die Altersrente nicht reicht?
Ist die Rente zu niedrig, so können ergänzend Leistungen der Grundsicherung im Alter beantragt werden. Wie das geht, erfahren Sie hier: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsbinderung
Zusammenfassung zu: Welche Rente wird 2024 abgeschafft?
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Im Jahr 2024 wird keine Rente abgeschafft!
- 2024 verschiebt sich lediglich das Renteneintrittsalter bei der Rente für besonders langjährig Versicherte auf dann 65 Jahre und bei der Rente für langjährig Versicherte auf dann 67 Jahre, s. obige Tabelle zum Renteneintrittsalter der entsprechenden Geburtsjahrgänge.