Der Januar 2024 als erster Monat des neuen Jahres steht vor der Tür. Er bringt in Sachen Rente und für Rentner noch eine Vielzahl von wichtigen Änderungen und Neuerungen mit sich.
Besonders die Auszahlungstermine der Rente für Januar 2024 und im Januar 2024 sind für Rentner interessant. Schließlich geht es um das Geld, das für den Rentner-Haushalt dringend benötigt. Nicht wenige Rentner sind auf zusätzliche staatliche Zahlungen wie Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder Bürgergeld angewiesen. Aus diesem Grund haben wir auch hierfür die wichtigsten Zahlungsdaten für Januar 2024 zusammengestellt.
Manche Arbeitnehmer wechseln mit dem Januar 2024 vom Arbeitsleben zum Rentner-Leben. Hierzu haben wir ebenfalls einige wichtigen Punkte zusammengetragen
Weitere interessante Änderungen, Neuregelungen und vielleicht Überraschungen, die der Monat Januar 2024 bereit hält, erfahren Sie in nachfolgendem Beitrag!
Rentenauszahlung für und im Januar 2024
Was bringt der Januar 2024 an Änderungen hinsichtlich der Rente? Welche Neuerungen sind für Rentner interessant?
Wann die Rentenzahlung für den Monat Januar 2024 erfolgt, ist abhängig davon, ob die Rente vorschüssig oder nachschüssig erfolgt.
Wird die Rente vorschüssig gezahlt, ist sie am Freitag, den 29.12.2023 auf dem Konto des Rentners.
Wird die Rente nachschüssig gezahlt, erfolgt die Zahlung der Dezember-Rente am letzten Bankarbeitstag im Januar. Das ist der 31.01.2024, ein Mittwoch.
Alle Rentenauszahlungstermine 2024 im Überblick: Tabelle Rentenauszahlung 2024
Januar 2024 ist der Beginn der Rente für viele Geburtsjahrgänge
Bestimmte Geburtsjahrgänge können im Januar zum ersten Mal eine Altersrente beziehen. Man kann nach vier verschiedenen Rentenarten differenzieren.
Wichtig: wenn von einem Beziehen der Rente oder Rentenbezug die Rede ist, bedeutet dies, dass die Rente ausgezahlt werden kann. Voraussetzung für die Zahlung ist jedoch in allen Fällen ein vorheriger und rechtzeitiger Rentenantrag. Ohne Antrag keine Rentenzahlung! Eine rückwirkende Rentenzahlung ist nur eingeschränkt möglich.
Regelaltersrente
Am 01. Januar 2024 kann der Geburtsjahrgang vom 01.01.1958 erstmals die Regelaltersrente abschlagsfrei mit 66 Jahren beanspruchen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Am 1. Januar 2024 können versicherte Personen, die in der Zeit vom 02.04.1962 bis 01.05.1962 geboren sind (und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch die Wartezeit von 35 Jahren), die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen.
Der Rentenabschlag beträgt für sie beim erstmaligen frühestmöglichen Beginn 10,8 Prozent. (Für jeden Monat, den sie vorzeitig in Rente gehen, wird ihnen 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.)
Altersrente für langjährig Versicherte
Am 1. Januar 2024 können Menschen, die in der Zeit vom 02.12.1960- 01.01.1961 geboren sind (und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Wartezeit von 35 Jahren) die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Allerdings wird pro Jahr des vorzeitigen Rentenbezugs eine Minderung von 3,6 Prozent von der Rente abgezogen, 0,3 Prozent pro Monat.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Am 1. Januar 2024 können sich Personen, die in der Zeit vom 02.10.1959 und 01. 11.1959 geboren sind, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte auszahlen lassen. Sie müssen also 45 Lebensjahre und 2 Monate voellendet haben. Selbstverständlich müssen sie dann die Wartezeit von 45 Jahren hinter sich gebracht haben.
Erhöhung der Grundsicherung im Alter ab Januar 2024
Die Grundsicherung im Alter erhöht sich. Der Regelsatz der Grundsicherung wird um 12,2 Prozent erhöht. Alleinstehende Rentner, die Grundsichereung im Alter beziehen, haben damit monatlich 61 Euro mehr in der Tasche. Das gilt auch für Rentner mit einer vollen Erwerbsminderungsrente.
Zu den Regelsätzen 2024 der Grundsicherung im Alter hier: Tabelle Regelsatz Grundsicherung 2024
Für Rentner im Januar 2024 wichtig: Auszahlungstermin Grundsicherung im Alter
Viele Altersrentner beziehen zusätzlich zur ihrer Rente noch die Grundsicherung im Alter. Das ist dann der Fall, wenn ihre reguläre Rente zu gering ist, um den Lebensunterhalt vollständig sicherstellen zu können.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Januar 2024 wird am Donnerstag, den 29.12.2023 ausgezahlt. Das ist der späteste Zahlungstermin. Die Grundsicherung muss immer im Voraus gezahlt werden, das sie dem Lebensunterhalt dient. Die Auszahlung erfolgt deshalb immer am letzten Werktag des Vormonats. Das gilt sowohl für den Regelsatz als auch die Kosten der Unterkunft.
Im Einzelnen: Auszahlungstermin Grundsicherung im Alter Januar 2024
Für Rentner im Januar 2024: Auszahlungstermin Bürgergeld
Bürgergeld kommt nur für Rentner in Betracht, die erwerbsfähig sind und das Alter für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben, also nicht für Altersrentner und Rentner, die voll erwerbsgemindert sind. Aber für Rentner, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, ist u. U. der Auszahlungstermin für das Bürgergeld interessant. Hier gilt das gleiche wie für die Grundsicherung im Alter: Das Bürgergeld wird immer im Voraus gezahlt. Der Bürgergeld Regelsatz und die Kosten der Unterkunft müssen den Beziehern von Bürgergeld immer zum 1. des Monats, für den der Anspruch besteht, zur Verfügung stehen. Darum gilt: Die Auszahlung des Bürgergeldes für Januar 2024 erfolgt am letzten Werktag des Vormonats, also am 29.12.2023
Hier die Übersicht: Wann wird das Bürgergeld 2024 ausgezahlt? Auszahlungstermine 2024
Für Rentner: Auszahlungstermin Wohngeld für Dezember 2024
Nicht wenige Rente beziehen neben ihrer Rente auch Wohngeld. Für sie ist der Auszahlungstermin des Wohngeldes für Januar 2024 interessant. Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft, also zur Miete. Daher muss es am Tag der Fälligkeit der Miete zur Verfügung stehen. Dies ist sehr oft der 1. eines Monats. Aus diesem Grund wird das Wohngeld ebenfalls am letzten Bankarbeitstag des Vormonats dem Konto des Wohngeld-Berechtigten Rentners gutgeschrieben. Das Wohngeld für Januar 2024 wird somit am Freitag, den 29.12.2023 gezahlt.
Für Rentner, die arbeiten: Minijobgrenze steigt im Jaunar 2024
Die Minijobgrenze, also die Grenze, bis zu der sozialversicherungsfrei gearbeitet werden kann, steigt im Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro an. Der Grund liegt in der Erhöhung des Mindestlohns von 12 Euro auf 12,41 Euro, an den die Minijobgrenze gekoppelt ist.
Rentner, die einen Minijob ausübern, können also mehr abgabenfrei zur Rente hinzuverdienen.
Entgeltpunkte in der Rentenversicherung verteuern sich ab Januar 2024
Weil das (vorläufige) Durchschnittsentgelt im Jahr 2024 auf 45.358 Euro ansteigt und das entgültige Durchschnittsentgelt für 2022 42.053 Euro beträgt, erhöht sich ab Januar 2024 die Euro Summe für einen Rentenentgeltpunkt.
Daraus folgt Preis für die Rentenpunkte von rund 8.437 Euro in den alten und zirka 8.320 Euro in den neuen Bundesländern. Man sieht, dass sich der Preis im Vergleich zum Vorjahr um rund 5,1 Prozent verteuert. Bis auf wenige Ausnahmen, werden Rentenpunkte jedes Jahr teurer, da der Preis für Rentenentgeltpunkte, wie die Rente selbst, an die Lohnentwicklung geknüpft ist.
6 Monate unbegrenzgt hinzuverdienen bei der EM Rente
Ab dem 01. Januar2024 ist es nach einer neuen gesetzlichen Regelung möglich, dass Personen die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, für einen Zeitraum von sechs Monaten ihre Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt erproben können, ohne hierdurch den Rentenanspruch zu gefährden. Das bedeutet: sie können unbegrenzt verdienen. Die Hinzuverdienstgrenzen für EM-Rentner sind also in den ersten sechs Monaten einer Erwerbstätigkeit quasi aufgehoben.
Weitere interessante Änderungen und Neuerungen im Januar 2024
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Änderungen und Neuerungen 2024 für Rentner
Quellen:
Bundesagentur für Arbeit
Eigene Recherche
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.