Die gesetzliche Rente, gezahlt von der Deutschen Rentenversicherung, ist in Deutschland die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Doch für viele Rentner reicht die Rente nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken. In diesem Fall kann ein Wohngeldantrag eine Möglichkeit sein, die Rente aufzustocken.
Sind Rente plus Wohngeld dann immer noch zu niedrig, um das Leben zu gestalten, besteht ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Mit diesem lässt sich die Rente dann aufstocken.
Doch hier zunächst einige Hintergrundinformationen zum Wohngeld für Rentner
Was ist Wohngeld für Rentner?
Wenn die Rente zu niedrig ist, kann man sie mit Wohngeld austocken. Reicht das immer noch nicht, besteht ein zusätzlicher Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII.
Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die Geringverdienern, Familien mit geringem Einkommen und Rentnern bei der Miete oder den Wohnnebenkosten hilft. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Einkommen, dem Vermögen und den Wohnkosten.
Haben Rentner Anspruch auf Wohngeld?
Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die in Deutschland wohnen und einen Wohnsitz oder Aufenthaltstitel haben. Außerdem müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Einkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen.
- Die Wohnkosten müssen angemessen sein.
- Das Vermögen muss unter einer bestimmten Grenze liegen. Diese beträgt 60.000 Euro für alleinstehende Rentner.
Wie hoch ist das Wohngeld für Rentner?
Die Höhe des Wohngelds wird individuell berechnet. Dabei werden unter anderem das Einkommen, der Mietpreis, die Wohnfläche und die Mieteinnahmen berücksichtigt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Wohngeldtabellen für Rentner, die die Wohngeld-Höchstsätze und die maximale Rente angeben, mit der noch Wohngeld beantragt werden kann.
Wohngeldtabellen für Rentner 2024
Wohngeld-Tabelle für alleinstehende Rentner
Mietenstufe | Höchsteinkommen pro Monat in Euro | Wohngeld Höchstsatz inkl. Heiz- und Klimaanteil (auf volle Euro abgerundet) |
I | 1.372 | 476 |
II | 1.405 | 521 |
III | 1.435 | 567 |
VI | 1.466 | 620 |
V | 1.492 | 669 |
VI | 1.516 | 720 |
VII | 1.542 | 780 |
Wohngeld für Rentner bei zwei Haushaltsmitgliedern
Mietenstufe | Höchsteinkommen in Euro pro Monat | Wohngeld Höchstsatz inkl. Heiz- und Klimaanteil (auf volle Euro abgerundet) |
I | 1.854 | 587 |
II | 1.896 | 641 |
III | 1.936 | 697 |
VI | 1.976 | 762 |
V | 2.009 | 821 |
VI | 2.041 | 883 |
VII | 2.074 | 955 |
Wohngeld-Tabelle für Rentner bei drei Haushaltsmitgliedern:
Mietenstufe | Höchsteinkommen pro Monat | Wohngeld Höchstsatz inkl. Heiz- und Klimaanteil (auf volle Euro abgerundet) |
I | 2.316 | 700,80 |
II | 2.365 | 763,80 |
III | 2.411 | 830,80 |
VI | 2.458 | 907,80 |
V | 2.497 | 977,80 |
VI | 2.534 | 1.052,80 |
VII | 2.572 | 1.136,80 |
Wohngeld-Tabelle für Rentner bei vier Haushaltsmitgliedern
Mietenstufe | Höchsteinkommen pro Monat | Wohngeld Höchstsatz inkl. Heiz- und Klimaanteil (auf volle Euro abgerundet) |
I | 3.132 | 816 |
II | 3.197 | 891 |
III | 3.256 | 969 |
VI | 3.318 | 1.057 |
V | 3.370 | 1.141 |
VI | 3.419 | 1.227 |
VII | 3.470 | 1.327 |
Wie beantrage ich als Rentner das Wohngeld?
Den Antrag auf Wohngeld können Sie beim zuständigen Wohngeldamt stellen. Das Antragsformular finden Sie auf den jeweilgen Internetportalen der Länder.
Vorteile von Wohngeld für Rentner
Wohngeld kann für Rentner eine sinnvolle Möglichkeit sein, die Rente aufzustocken. Die Vorteile von Wohngeld für Rentner sind:
- Wohngeld ist eine bedarfsgerechte Leistung. Das bedeutet, dass die Höhe des Wohngelds sich nach dem Einkommen und den Wohnkosten richtet.
- Wohngeld ist unbürokratisch zu beantragen. Den Antrag können Sie online oder bei Ihrem Wohngeldamt stellen.
- Wohngeld ist eine unpfändbare Leistung. Das bedeutet, dass Wohngeld nicht gepfändet werden kann, wenn Sie Schulden haben.
Wenn Wohngeld dem Rentner nicht hilft
Ist die Rente zusammen mit dem Wohngeld so niedrig, dass das Existenzminimum nicht erreicht wird, so besteht für den Rentner ein Anspruch auf die sogenannte Grundsicherung im Alter. Diese ist im SGB XII geregelt und kann beim örtlichen Sozialamt beantragt werden.
Bürgergeld kann nicht beantragt werden, jedenfalls nicht bei einer Altersrente.
Zur Grundsicherung im Alter siehe hier: Grundsicherung im Alter
Zusammenfassung zu: Rente mit Wohngeld aufstocken
- Wenn die eigene Rente nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, kann ein Wohngeldantrag eine Möglichkeit sein, diese aufzustocken.
- Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach der Höhe der Rente und den Wohnkosten.
- Der Antrag auf Wohngeld ist unbürokratisch und Wohngeld ist unpfändbar.
- Wenn Sie sich für ein Wohngeldantrag interessieren, finden Sie auf der Website des Bundes weitere Informationen.