Die Teil-Besteuerung der Rente ist nicht neu, sondern schon seit einigen Jahren Gesetz. Doch nunmehr hat der Bundestag eine neue Besteuerung der gesetzlichen Rente im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen, am 23.02.2024. Zur Wirksamkeit fehlt allerdings noch die Zustimmung des von der CDU / CSU dominierten Bundesrats.
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Neue Steuer für die Rente
Das Wachstumschancengesetz mit der neuen Besteuerung der Rente ist vom Bundestag beschlossen worden. Doch der Bundesrat muss noch zustimmen.
Der Deutsche Bundestag hat nunmehr das Wachstumschancengesetz beschlossen und damit eine neue Besteuerung der gesetzlichen Renten. Der Zeitraum, in dem neue gesetzliche Renten zunehmend besteuert werden, ist verlängert worden – bis zum Jahr 2058.
Neue Besteuerung der Rente: Zeitraumes bis zur Vollbesteuerung ausgedehnt
Nach der gegenwärtig noch gültigen Gesetzeslage wird die Rente seit 2005 in Zwei-Prozent-Schritten und seit 2021 in Ein-Prozent-Stufen anwachsend besteuert.
Nach dem neuen Gesetz wird der Zeitpunkt, bis zu dem die Rente zu 100 Prozent besteuert wird in das Jahr 2058 verschoben. Die Bundesregierung setzt damit zwei Urteile Bundesfinanzhofs aus dem Mai 2021 um, die sich gegen eine doppelte Besteuerung von Renten ausgesprochen hatten.
Zustimmung des Bundesrats fehlt
Über das neue Gesetz war bereits im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt worden. Die Länder mit einer CDU / CSU Regierung hatte sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Voraussichtlich am 22. März 2024 wird erneut im Bundesrat abgestimmt. Wie die Abstimmung ausgehen wird, bleibt offen.
Neue Rentenbesteuerung mit langsamen Schritten
Nach der bisherigen Rechtlage wurde die Rente ab 2005 in Zwei-Prozent-Schritten und seit 2021 in Ein-Prozent-Schritten versteuert. Nunmehr soll – rückwirkend ab 2023 – 0,5-Prozent-Schritte eingeführt werden. Somit würde sich die Besteuerung der Renten verlangsamen. Für Rentner, die im Jahr 2024 in Rente gehen, beträgt der Anteil der Rente, der versteuert werden muss, nach dem neuen Gesetz nicht mehr 84 Prozent, sondern nur noch 83 Prozent. Die Rente von Rentnern, die im Jahr 2024 in Rente gegangen sind, wird somit zu 82,5 Prozent besteuert.
Die vollständige Besteuerung der Neurenten wird mit dem Wachstumschancengesetz, so es denn wirksam wird, erst bei einem Rentenbeginn im Jahre 2058 erfolgen.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.