Rente und Minijob 2024 – die wichtigsten Änderungen beachten!

Wer als Rentner mit einem Minijob sein monatliches Einkommen verbessern möchte, sollte sich zunächst informieren: Wie viel darf anrechnungsfrei zur Rente hinzuverdient werden? Müssen Steuern gezahlt werden? Es gibt noch viele weitere Fragen. Lesen Sie die Antworten in unserem Artikel.

Rente und Minijob: Das ist für Rentner 2024 wichtig
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Im Durchschnitt fällt die Rente in Deutschland im Jahr 2024 nicht gerade üppig aus. Ein Minijob ist deshalb eine Möglichkeit für Rentner, ihr Einkommen aufzustocken. Doch vorab gilt es sich zu informieren und einige Fragen zu klären. Zum Beispiel: Müssen Rentner weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen? Wie viel können sie anrechnungsfrei zu ihrer Rente hinzuverdienen? Müssen sie Steuern zahlen müssen.

All diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Artikel zu Minijob und Rente.

Minijob als Rentner

Rentner sind bei einem Minijob mit den gleichen Regeln konfrontierte, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Es gibt zwei Möglichkeiten.

  • 1. Möglichkeit: Rentner arbeiten mit der monatlichen Minijob-Verdienstgrenze von 538 Euro im Jahr 2024

oder

  • 2. Möglichkeit:  Rentner arbeiten in einer kurzfristigen Beschäftigung, die unabhängig vom Verdienst auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist.
Rente und Minijob: Das ist für Rentner 2024 wichtig: Rentenversicherungspflicht

Rentner können einen Minijob ausüben. Was müssen sie bachten hinsichtlich Rentenversicherungspflicht, Hinzuverdienstgrenze oder Steuern?

Altersrente: So viel dürfen Rentner 2024 dazuverdienen

Wie viel man anrechnungsfrei als Rentner neben der Rente hinzuverdienen darf, hängt von der jeweiligen Rentenart ab.

Wer eine Altersrente erhält, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat oder schon vorher in Rente gegangen ist.  Die Rente wird in keinem Fall gekürzt. Mit einer Altersrente kann man als Rentner sowohl einen Minijob als auch einen Job mit einem Verdienst von mehr als 538 Euro im Monat ausüben.

Erwerbsminderungsrente: So viel dürfen Rentner 2024 hinzuverdienen

Wie hoch die Hinzuverdienstgrenzen bei einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente sind, haben wir in einem besonderen Beitrag für Sie zusammengestellt: Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente

Wer einen Minijob mit nicht mehr als 538 Euro monatlich ausübt, der überschreitet in keinem Fall die Hinzuverdienstgrenzen bei einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung.

Sind Rentner im Minijob rentenversicherungspflichtig?

Ob man als Rentner bei einem Minijob Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muss, ist davon abhängig, ob man die Regelaltersgrenze erreicht hat oder nicht.

Regelaltersgrenze was ist das?

Die Regelaltersgrenze ist das individuelle Alter, in dem man die Regelaltersrente ohne Abzüge erhalten kann. Sie ist vom Geburtsjahr abhängig. Für all diejenigen, die nach 1964 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Rentner, die früher geboren sind, können hier nach ihrer individuellen Regelaltersgrenze schauen: Tabelle Regelaltersgrenze

Regelaltersgrenze noch nicht erreicht

Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, muss in einem Minijob regulär Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, denn es besteht die Rentenversicherungspflicht.

Von der Rentenversicherungspflicht kann man sich im Minijob allerdings befreien lassen. Wer sich dafür entscheidet, ist an diese Entscheidung für die gesamte Dauer seines Beschäftigungsverhältnisses gebunden.

Regelaltersgrenze erreicht

Wer die Regelaltersgrenze schon erreicht hat, muss keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Man kann seinen Beitragsanteil jedoch freiwillig weiter zahlen – zusätzlich zum Beitragsanteil, den der Arbeitgeber in jedem Fall zahlt. Dann erhöht sich die Rente jährlich am 1. Juli bei der nächsten Rentenanpassung. Das ist auch bei Arbeitsverhältnissen jenseits des Minijobs möglich, in denen man also monatlich mehr als 538  Euro verdient, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Was muss der Arbeitgeber eines Rentners beachten?

Wer als  Arbeitgeber einen Rentner in einem Minijob mit Verdienstgrenze beschäftigt, den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.  Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rentner-Minijobber selbst auch Rentenversicherungsbeiträge zahlt. 

Wie hoch sind die Beiträge zur Rentenversicherung im Minijob für Rentner

Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung im Minijob beträgt 18,6 Prozent. Arbeitgeber und Minijobber tragen ihn gemeinsam: der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag und der Minijobber einem Eigenanteil. Wie hoch diese Anteile sind, ist davon abhängig, ob es sich um einen Minijob im Gewerbe oder um einen Minijob im Privathaushalt handelt.

  • Bei einem Minijob im Gewerbe beträgt der Arbeitgeber Pflichtanteil 15 Prozent, der Eigenanteil des versicherungspflichtigen Minijobber 3,6 Prozent.
  • Bei einem Minijob im Privathaushalt beträgt der Arbeitgeber Pflichtanteil 5 Prozent, der Eigenanteil des versicherungspflichtigen Minijobbers 13,6 Prozent.

Auswirkungen eines Minijobs auf die Rentenhöhe

Auf die Rentenhöhe hat ein Minijob mit einem monatlichen Verdienst von 538 Euro keine großen Auswirkungen. Die monatliche Rente erhöht sich um ca. 6 Euro.  Doch die Beiträge zur Rentenversicherung bewirken auch, dass man bei einer Erwerbsminderung oder einer Rehabilitation Ansprüche gegen die Rentenversicherung hat.

Erfüllung von Wartezeiten für die Rente durch Minijobs

Die Zeit der Beschäftigung in einem rentenversicherungspflichtigen Minijob gilt komplett als Wartezeit für Altersrente als auch für Erwerbsminderungsrenten und für die Grundrente angerechnet.

Wer sich als Minijobber jedoch von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, kann die Beschäftigungszeiten nur zu maximal einem Drittel als Wartezeit anrechnen lassen.

Müssen Rentner im Minijob Steuern zahlen

Für Rentner im Minijob gilt das gleiche wie für alle Arbeitnehmer mit einem Minijob auch. Der Minijob ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss jedoch nur einen pauschalen Lohnsteuersatz von 2 Prozent des Verdienstes zahlen.

Der Rentner muss das in der Steuererklärung jedenfalls nicht angeben.

Hat man als Rentner zusätzlich zum Minijob einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, verdient man also monatlich mehr als 538 Euro, so muss man den Zusatzverdienst neben der Rente komplett (also aus Hauptjob und Minijob) versteuern. 

Gilt auch für Rentner mit Minijob der Mindestlohn?

Auch für Rentner, die einen Minijob ausüben, gilt der gesetzliche Mindestlohn. Er gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren.

Das Wichtigste zu Rente und Minijob zum Schluss kurz zusammengefasst

  • Rentner können neben ihrer Rente einen Minijob ausüben.
  • Sie können grundsätzlich wählen, ob sie im Minijob Beiträger zur Rentenversicherung zahlen oder nicht.
  • Altersrentner können unbeschränkt hinzuverdienen; bei einer Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze durch einen Minijob in aller Regel nicht überschritten.