Im Durchschnitt fällt die Rente in Deutschland im Jahr 2024 nicht gerade üppig aus. Ein Minijob ist deshalb eine Möglichkeit für Rentner, ihr Einkommen aufzustocken. Doch vorab gilt es sich zu informieren und einige Fragen zu klären. Zum Beispiel: Müssen Rentner weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen? Wie viel können sie anrechnungsfrei zu ihrer Rente hinzuverdienen? Müssen sie Steuern zahlen müssen.
All diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Artikel zu Minijob und Rente.
Minijob als Rentner
Rentner sind bei einem Minijob mit den gleichen Regeln konfrontierte, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Es gibt zwei Möglichkeiten.
- 1. Möglichkeit: Rentner arbeiten mit der monatlichen Minijob-Verdienstgrenze von 538 Euro im Jahr 2024
oder
- 2. Möglichkeit: Rentner arbeiten in einer kurzfristigen Beschäftigung, die unabhängig vom Verdienst auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist.
Rentner können einen Minijob ausüben. Was müssen sie bachten hinsichtlich Rentenversicherungspflicht, Hinzuverdienstgrenze oder Steuern?
Altersrente: So viel dürfen Rentner 2024 dazuverdienen
Wie viel man anrechnungsfrei als Rentner neben der Rente hinzuverdienen darf, hängt von der jeweiligen Rentenart ab.
Wer eine Altersrente erhält, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat oder schon vorher in Rente gegangen ist. Die Rente wird in keinem Fall gekürzt. Mit einer Altersrente kann man als Rentner sowohl einen Minijob als auch einen Job mit einem Verdienst von mehr als 538 Euro im Monat ausüben.
Erwerbsminderungsrente: So viel dürfen Rentner 2024 hinzuverdienen
Wie hoch die Hinzuverdienstgrenzen bei einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente sind, haben wir in einem besonderen Beitrag für Sie zusammengestellt: Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente
Wer einen Minijob mit nicht mehr als 538 Euro monatlich ausübt, der überschreitet in keinem Fall die Hinzuverdienstgrenzen bei einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung.
Sind Rentner im Minijob rentenversicherungspflichtig?
Ob man als Rentner bei einem Minijob Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muss, ist davon abhängig, ob man die Regelaltersgrenze erreicht hat oder nicht.
Regelaltersgrenze was ist das?
Die Regelaltersgrenze ist das individuelle Alter, in dem man die Regelaltersrente ohne Abzüge erhalten kann. Sie ist vom Geburtsjahr abhängig. Für all diejenigen, die nach 1964 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Rentner, die früher geboren sind, können hier nach ihrer individuellen Regelaltersgrenze schauen: Tabelle Regelaltersgrenze
Regelaltersgrenze noch nicht erreicht
Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, muss in einem Minijob regulär Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, denn es besteht die Rentenversicherungspflicht.
Von der Rentenversicherungspflicht kann man sich im Minijob allerdings befreien lassen. Wer sich dafür entscheidet, ist an diese Entscheidung für die gesamte Dauer seines Beschäftigungsverhältnisses gebunden.
Regelaltersgrenze erreicht
Wer die Regelaltersgrenze schon erreicht hat, muss keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Man kann seinen Beitragsanteil jedoch freiwillig weiter zahlen – zusätzlich zum Beitragsanteil, den der Arbeitgeber in jedem Fall zahlt. Dann erhöht sich die Rente jährlich am 1. Juli bei der nächsten Rentenanpassung. Das ist auch bei Arbeitsverhältnissen jenseits des Minijobs möglich, in denen man also monatlich mehr als 538 Euro verdient, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
Was muss der Arbeitgeber eines Rentners beachten?
Wer als Arbeitgeber einen Rentner in einem Minijob mit Verdienstgrenze beschäftigt, den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rentner-Minijobber selbst auch Rentenversicherungsbeiträge zahlt.
Wie hoch sind die Beiträge zur Rentenversicherung im Minijob für Rentner
Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung im Minijob beträgt 18,6 Prozent. Arbeitgeber und Minijobber tragen ihn gemeinsam: der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag und der Minijobber einem Eigenanteil. Wie hoch diese Anteile sind, ist davon abhängig, ob es sich um einen Minijob im Gewerbe oder um einen Minijob im Privathaushalt handelt.
- Bei einem Minijob im Gewerbe beträgt der Arbeitgeber Pflichtanteil 15 Prozent, der Eigenanteil des versicherungspflichtigen Minijobber 3,6 Prozent.
- Bei einem Minijob im Privathaushalt beträgt der Arbeitgeber Pflichtanteil 5 Prozent, der Eigenanteil des versicherungspflichtigen Minijobbers 13,6 Prozent.
Auswirkungen eines Minijobs auf die Rentenhöhe
Auf die Rentenhöhe hat ein Minijob mit einem monatlichen Verdienst von 538 Euro keine großen Auswirkungen. Die monatliche Rente erhöht sich um ca. 6 Euro. Doch die Beiträge zur Rentenversicherung bewirken auch, dass man bei einer Erwerbsminderung oder einer Rehabilitation Ansprüche gegen die Rentenversicherung hat.
Erfüllung von Wartezeiten für die Rente durch Minijobs
Die Zeit der Beschäftigung in einem rentenversicherungspflichtigen Minijob gilt komplett als Wartezeit für Altersrente als auch für Erwerbsminderungsrenten und für die Grundrente angerechnet.
Wer sich als Minijobber jedoch von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, kann die Beschäftigungszeiten nur zu maximal einem Drittel als Wartezeit anrechnen lassen.
Müssen Rentner im Minijob Steuern zahlen
Für Rentner im Minijob gilt das gleiche wie für alle Arbeitnehmer mit einem Minijob auch. Der Minijob ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss jedoch nur einen pauschalen Lohnsteuersatz von 2 Prozent des Verdienstes zahlen.
Der Rentner muss das in der Steuererklärung jedenfalls nicht angeben.
Hat man als Rentner zusätzlich zum Minijob einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, verdient man also monatlich mehr als 538 Euro, so muss man den Zusatzverdienst neben der Rente komplett (also aus Hauptjob und Minijob) versteuern.
Gilt auch für Rentner mit Minijob der Mindestlohn?
Auch für Rentner, die einen Minijob ausüben, gilt der gesetzliche Mindestlohn. Er gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren.
Das Wichtigste zu Rente und Minijob zum Schluss kurz zusammengefasst
- Rentner können neben ihrer Rente einen Minijob ausüben.
- Sie können grundsätzlich wählen, ob sie im Minijob Beiträger zur Rentenversicherung zahlen oder nicht.
- Altersrentner können unbeschränkt hinzuverdienen; bei einer Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze durch einen Minijob in aller Regel nicht überschritten.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.