Scheidung bedeutet nicht nur endgültige Trennung vom Ehepartner, sondern auch die Trennung von wertvollen Renten-Ansprüchen. Letzteres ist die Folge des Versorgungsausgleichs, über den das Familiengericht bei der Scheidung automatisch entscheidet. Doch im Gegensatz zur Trennung, muss der Verlust von Renten-Ansprüchen nicht endgültig sein. Mittels Versorgungsausgleich übertragene Rentenpunkte kann man zurückholen.
In unserem Beitrag über das Rückgängigmachen von Scheidungsfolgen für die Rente erklären wir, wie das geht.
Durch freiwillige Rentenbeiträge Versorgungsausgleich rückgängig machen
Die Folgen des familiengerichtlichen Versorgungsausgleichs bei der Scheidung lassen sich rückgängig machen. Man hat hier einige Möglichkeiten.
Hat das Amtsgericht Renten-Punkte aufgrund des Versorgungsausgleichs an den Ex-Ehepartner übertragen, so kann man dies durch freiwillige Einzahlungen wieder ausgleichen. Das ist in vollem Umfang möglich oder aber auch nur teilweise – ganz, wie es die eigene finanzielle Situation zulässt. Man kann dies auch jederzeit tun, ist an keine Frist gebunden. Endpunkt ist lediglich das Erreichen der Regelaltersgrenze.
Wichtig:
- Man muss auch nicht alles auf einmal nachzahlen, sondern kann dies über die Jahre verteilen.
- Man kann aber nur die Rentenpunkte ausgleichen, die bei der Scheidung weggenommen wurden.
- Wie viele Rentenpunkte durch eine bestimmte Geldsumme ausgeglichen werden, hängt vom dem Rentenwert zum Einzahlungszeitpunkt ab.
Antrag auf Rentenausgleich nicht erforderlich
Ein besondere Antrag auf Ausgleich der Rentenpunkte, die mittels Versorgungsausgleich übertragen worden sind, ist nicht erforderlich. Man kann das Geld einfach auf das Konto der Rentenkasse mit dem Verwendungszweck „Versorgungsausgleich“ und der eigenen Rentenversicherungsnummer überweisen.
Tod des Ex-Ehepartners kann Versorgungsausgleich rückgängig machen
Hat derjenige, dem Rentenpunkte mittels Versorgungsausgleich übertragen wurden, zu Lebzeiten hiervon nicht profitiert, so kann die Rentenübertragung rückgängig gemacht werden. Das bedeutet: stirbt der ehemalige Partner, der mittels Versorgungsausgleich Rentenpunkte übertragen erhielt, so kann der Partner, dem die Rentenpunkte abgezogen wurde, die Rückgängigmachung der Übertragung beantragen.
Die Rückabwicklung des Versorgungsausgleichs bei Tod des Ex-Partners ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Der verstorbene Ex-Partner hatte noch keine Rente bezogen.
- Der verstorbene Ex-Partner hatte zwar schon eine Rente bezogen, jedoch nicht länger als 36 Monate, 3 Jahre, nach der Scheidung.
Antrag auf Rentenausgleich ist erforderlich
Die Rückabwicklung des Versorgungsausgleichs bei Tod des Ex-Partners ist nur auf Antrag möglich. Dieser muss beim Rentenversicherungsträger gestellt werden, nicht beim Scheidungsgericht. Der Antrag wirkt nur für die Zukunft. Durch die Rückübertragung von Rentenpunkte wird die eigene Rente nur für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit erhöht. Es gibt also keine Nachzahlung.
Mütterrente: Überprüfungsantrag Versorgungsausgleich beim Familiengericht
Liegt die Scheidung vorm dem Zeitpunkt, in dem die Mütterrente eingeführt worden ist, also vor 2014, und sind mindestens zwei Kinder vorhanden, könnte der seinerzeitige Versorgungsausgleich zu hoch gewesen sein, also zu viele Rentenpunkte übertragen worden sein.
Hier kann ein Überprüfungsantrag beim Familiengericht gestellt werden. Warum? Das ist der Grund: Im Jahr 2014 und 2019 erhielten Mütter für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, 1,5 Rentenpunkte zusätzlich. Diese Rentenpunkte hätten geteilt werden müssen. Ist das nicht geschehen, können Väter einen Antrag auf Neuberechnung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht stellen.
Zusammenfassung zu Scheidungsfolgen für Rentner rückgängig machen
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Rentner haben drei Möglichkeiten, die Übertragung von Renten-Punkten beim Versorgungsausgleich rückgängig zu machen bzw. auszugleichen:
- Zahlung von freiwilligen Rentenbeiträgen
- Tod des Ex-Partners
- Überprüfung bei Mütterrente
Quelle
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.