Der 1. Januar 2025 ist nicht mehr weit entfernt. An diesem Tag treten viele Änderungen für Rentner in Kraft. Betroffen sind sowohl Altersrentner als auch Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen. Neuerungen gibt es aber auch für Menschen, die 2025 erstmals eine Rente beantragen.
In unserem Beitrag erklären wir auf verständliche Art die wichtigsten Änderungen hinsichtlich der Rente 2025. Seien Sie neugierig!
Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrente verlängert sich im Jahr 2025
Hier haben wir für Sie die 9 wichtigsten und interessantesten Änderungen bei der Rente 2025 zusammengetragen. Nicht nur für Rentner wissenswert!
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig von der sog. Zurechnungszeit. Zurechnungszeiten sind Zeiten, die den tatsächlichen Beitragszeiten hinzugerechnet werden. Das ist insbesondere in jungen Jahren notwendig, da sich ansonsten keine oder nur eine sehr geringe Rente aus eigenen Beitragszeiten ergeben würde.
Diese Zurechnungszeit endet 2025 mit Vollendung des 66. Lebensjahres und 2 Kalendermonaten. Antragsteller einer EM-Rente erhalten für jeden Kalendermonat mit Zurechnungszeit durchschnittliche Entgeltpunkte. Die durchschnittliche Höhe derselben wird aus der Zeit errechnet, in der vor der Erwerbsminderung eingezahlt wurde. Die Zurechnungszeit „schenkt“ also Erwerbszeiten und Entgeltpunkte. Wenn 2025 die Zurechnungszeit ausgedehnt wird, so kann dies zu einer höheren Erwerbsminderungsrente beitragen.
Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen voller Erwerbsminderung wird 2025 angehoben
Die Hinzuverdienstgrenze bei der vollen Erwerbsminderungsrente wird im Jahr 2025 angehoben. Sie beträgt dann 19.661,25 Euro. So viel dürfen Rentner hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung auf die EM-Rente erfolgt.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass gleichzeitig auch die zeitlichen Vorgaben beim Restleistungsvermögen eingehalten werden müssen. Die Zahl der Stunden, die noch täglich gearbeitet werden dürfen, darf keinesfalls überschritten werden, selbst wenn weniger als die Hinzuverdienstgrenze verdient wird.
Warum wurde die Hinzuverdienstgrenze 2025 angehoben? Grund: die Bezugsgröße für 2025 hat sich geändert.
Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird 2025 angehoben
Auch bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze 2025 erhöht. Sie beträgt ab dem 1. Januar 2025 39.322,50 Euro.
Auch hier sind die zeitlichen Vorgaben beim Hinzuverdienst zu beachten. Normalerweise darf nur bis zu 6 Stunden täglich gearbeitet werden.
Rentenerhöhung ab Juli 2025
Am 1. Juli 2025 wird es eine Rentenerhöhung geben. Nach der offiziellen Prognose beträgt die Rentenerhöhung 3,5 Prozent. Möglich sind aber auch noch höhere Prozentzahlen. Die genauen Werte erfahren Rentner im Frühjahr 2025 von der neuen Bundesregierung.
Rentenzuschlag wird 2025 erhöht
Der Rentenzuschlag bei der Erwerbsminderungsrente bzw. einer einer Erwerbsminderungsrente nachfolgenden Altersrente wird ebenfalls zum 1. Juli 2025 erhöht. Er richtet sich nach monatlichen Rentenzahlbetrag und wird um 7,5 Prozent oder 4,5 Prozent angehoben. Gegenwärtig erhalten etwa 3 Millionen EM-Rentner der Rentenzuschlag.
Wegfall des Rentenzuschlags ab 30.11.2025 und Neuberechnung
Nach dem 30.11.2025 wird die Berechnung des Rentenzuschlages geändert. Er wird dann auf der Basis der persönlichen Entgeltpunkte aus der Rente berechnet, die die Rentner am Stichtag 30.11.2025 besitzen.
Es wird somit keine gesonderte Auszahlung des Rentenzuschlags mehr geben, sondern eine höhere individuelle Rente, die sich aus höheren Renten-Entgeltpunkten ergibt. Es erfolgen also nicht mehr 2 Auszahlungen, sondern es gibt lediglich eine Rentenzahlung pro Monat.
Einheitliches Rentenrecht in West- und Ostdeutschland ab 2025
Alle Rentner in Deutschland werden im Jahr 2025 gleich behandelt. Es gibt nur noch ein einheitliches Rentenrecht für Westdeutschland und Ostdeutschland. Die Rentenbezüge werden um den gleichen Prozentsatz erhöht. Die Rentenerhöhung wird, wie oben dargestellt, voraussichtlich 3,5 Prozent betragen – nunmehr bundeseinheitlich. Gleichzeitig wird das Rentenniveau mindestens 48 Prozent betragen, wenn man wenigstens 45 Jahre gearbeitet hat. Das heißt, die Rente muss nach 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Arbeit mindestens 48 Prozent des früheren Gehalts betragen.
Änderungen bei der Rente 2025: Rentenaufschubprämie und Zuschuss
Ob die Rentenaufschubprämie kommt, ist gegenwärtig unklar. Wer nach erreichen der Altersgrenze für die Rente weiter arbeitet, sollte nach den Plänen der Regierung weitere Rentenpunkte erwerben können (das ist bisher auch schon möglich) und zusätzlich eine Prämie in Höhe der entgangenen Rente erhalten. Dadurch sollte, so der Bundesarbeitsminister, ein Anreiz für die weitere Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze gesetzt werden.
Zusätzlich sollten Arbeitnehmer im Rentenalter die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung ausgezahlt bekommen erhalten..
Steuerlicher Renten-Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.084 Euro
Der steuerliche Grundfreibetrag für alle Rentnerinnen und Rentner wird sich im Jahr 2025 auf 12.084 Euro erhöhen. Das bedeutet, dass weniger Menschen Steuern auf ihre Rente zahlen müssen. Nur der Betrag der Rente muss versteuert werden, der über dem Grundfreibetrag liegt. Das dient der Sicherung des Existenzminimums.
2026 wird der steuerliche Grundfreibetrag weiter angehoben werden. Er soll auf 12.336 Euro erhöht werden.
Weiterführende Infos
Weitere Infos für Rentner auf das Jahr 2025 bezogen, gibt es hier:
Rente Auszahlung & Termine 2025
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.