Im März beginnt für Pensionäre eine unangenehme Überraschung, da bei der Rentenzahlung Abzüge gemacht werden. Dies ist auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags der Krankenversicherungen zurückzuführen. Dadurch können über 60 Euro weniger auf dem Konto verbleiben.
Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags im neuen Jahr
Zu Beginn des Jahres stieg der Zusatzbeitrag der Krankenkassen an, und die Erhöhung ist beträchtlich. Bei einer bundesweit geöffneten Kasse erhöht sich der Beitrag von 1,50 Prozent auf 2,19 Prozent. Rentnerinnen und Rentner spüren den Anstieg erst im März. Dies führt dazu, dass die ausgezahlte Rente entsprechend geringer ausfällt. Die finanziellen Auswirkungen können jedoch erheblich sein, wie das Vergleichsportal Verivox berichtet.
Durchschnittliche Rentenbeträge in Deutschland
Gemäß der Deutschen Rentenversicherung beträgt die durchschnittliche Standardrente im Westen derzeit 1.620,90 Euro und in den ostdeutschen Bundesländern 1.598,40 Euro pro Monat. Dies ist der Betrag, den ein Rentner erhält, wenn er 45 Jahre lang Beiträge zur Rente geleistet hat und immer ein durchschnittliches Einkommen hatte.
Die Belastung durch den steigenden Krankenkassenbeitrag
Da der Krankenkassenbeitrag proportional zu den Bezügen berechnet wird, müssen Rentner mit dieser Standardrente auch weniger zahlen als Ruheständler mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro jährlich. Dennoch entstehen für den Zusatzbeitrag bis zu 67 Euro mehr Kosten pro Jahr für die Rente.”
Sparpotential durch Krankenkassenwechsel für Rentner
Die Höhe des Zusatzbeitrags variiert je nach Krankenkasse und liegt bei den bundesweit geöffneten Kassen derzeit zwischen 0,90 und 2,20 Prozent. Daher kann es sich für Versicherte lohnen, die Krankenkasse zu wechseln. Ruheständler mit einer Standardrente können so bis zu 126 Euro im Jahr sparen, während Rentner mit Einkünften über der Beitragsbemessungsgrenze ihre Beiträge um bis zu 404 Euro jährlich reduzieren können.
Recht auf Krankenkassenwechsel bei Beitragserhöhungen
„Nach mindestens einem Jahr Mitgliedschaft ist es den Versicherten erlaubt, ihre Krankenkasse zu wechseln“, erläutert Wolfgang Schütz, der Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Im Falle einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben die Versicherten außerdem das Recht auf eine Sonderkündigung und können innerhalb von zwei Monaten zu einer kostengünstigeren Krankenkasse wechseln.“