Als Arbeitnehmer leisten Sie üblicherweise mit Ihrem Gehalt einen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung. Allerdings sind Selbstständige, Freiberufler und Arbeitslose nicht verpflichtet, diesen Beitrag zu zahlen. Doch welche Auswirkungen hat dies auf die Höhe der späteren Rente, wenn keine Einzahlungen in die Rentenkasse erfolgt sind?
Wann habe ich einen Rentenanspruch?
Arbeitnehmer, Auszubildende und Handwerker gehören zu den zahlreichen Berufs- und Personengruppen, die in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Selbstständige, Freiberufler, Arbeitslose und ähnliche Gruppen sind hingegen von der Pflichtbeitragszahlung befreit. Trotzdem kann es sich für sie lohnen, freiwillige Beiträge zu leisten, um später eine höhere gesetzliche Altersrente zu erhalten. Doch was passiert, wenn jemand niemals gearbeitet hat und auch keine freiwilligen Beiträge geleistet hat? In diesem Fall hat dies deutliche Auswirkungen auf die gesetzliche Altersrente. Um einen Rentenanspruch zu erwerben, muss eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt werden. Diese Wartezeit bezeichnet die Mindestversicherungszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erfüllung dieser Wartezeit ist eine Voraussetzung für die Regelaltersrente, die Rente wegen Erwerbsminderung sowie Renten wegen Todes, wie beispielsweise die Witwenrente oder die Erziehungsrente. Wer jedoch niemals gearbeitet hat, kann die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllen. Was bedeutet das für diese Person?
Fakten der Deutschen Rentenversicherung
Name: | Deutsche Rentenversicherung |
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Gründung: | 1. Oktober 2005 |
Versicherte: | 56,7 Mio. (31. Dezember 2020) |
Rentner: | 21,2 Mio. (Stand: 1. Juli 2022) |
Rente oder Grundsicherung?
Personen, die keinen Anspruch auf eine Rente erwerben konnten, haben die Möglichkeit, eine Grundsicherung zu beantragen. Diese Form der Sozialhilfe wird aus Steuermitteln finanziert und unterstützt Personen, die niemals in die Rentenkasse eingezahlt haben. Bedürftige Menschen, die keine reguläre Altersrente beziehen und ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend bestreiten können, haben ein Anrecht auf die Grundsicherung. Die Grundsicherung kann auch bei voller Erwerbsminderung in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Grundsicherung hängt vom Einkommen und Vermögen ab, wobei auch das Vermögen des Ehepartners berücksichtigt wird. Für alleinstehende Erwachsene beträgt die Grundsicherung mindestens 449 Euro, während Paare gemeinsam 809 Euro erhalten.
Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung in Deutschland ist eine staatliche Leistung, die Menschen unterstützt, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Sie wird in Form von Geld- und Sachleistungen gewährt und soll ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Grundsicherung umfasst sowohl die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als auch die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Sozialhilfe. Die Höhe der Leistung richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Die Grundsicherung ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland und soll dazu beitragen, dass alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Was zählt zum Einkommen beim Antrag zur Grundsicherung?
Zu den Einkommensquellen zählen verschiedene Faktoren wie das Erwerbseinkommen, Renten, Elterngeld ab 300 Euro, Mieteinnahmen und Kindergeld. Zum Vermögen gehören Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, Immobilienbesitz und sogar das eigene Fahrzeug. Um die Grundsicherung zu erhalten, ist ein Antrag beim Sozialamt oder der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Die Auszahlung der Grundsicherung erfolgt für einen Zeitraum von 12 Monaten, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bei Unsicherheiten bezüglich der eigenen Rentenansprüche oder der Grundsicherung empfiehlt es sich, die Deutsche Rentenversicherung zu kontaktieren. Dort kann geklärt werden, ob eine Rente beantragt werden sollte oder die Grundsicherung die passende Option darstellt.
Einkommensarten bei der Grundsicherung
- Erwerbseinkommen
- Renten und Pensionen
- Unterhaltszahlungen von Eltern
- Elterngeld über 300 Euro
- Miet- und Pachteinnahmen
- Kindergeld
- Krankengeld
- Zinsen
Zusammenfassung
Wer niemals in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann keine gesetzliche Altersrente beziehen. Um einen Rentenanspruch zu erwerben, muss eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt werden. Anstelle von einer Rente erhält man Grundsicherung.