Bürgergeld und Rente: So beeinflusst es Ihre Rentenpunkte und Altersvorsorge

Bürgergeld und Rente: Keine Erhöhung der Rentenpunkte oder Rentenhöhe durch Bürgergeld-Bezug. Anrechnungszeit für bestimmte Rentenarten, aber kein Einfluss auf Rentenhöhe

Bürgergeld und Rentenpunkte: Wie wirkt sich der Bezug von Bürgergeld auf die Rente aus?
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Das Bürgergeld, seit 1. Januar 2023 in Deutschland gültig, ersetzt Hartz IV als Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es ist im SGB II verankert und übernimmt dessen Regelungen zu Rentenpunkten.

Rentenpunkte bestimmen die Rentenhöhe und werden aus dem Verhältnis von Bruttoarbeitsentgelt zum aktuellen Rentenwert berechnet.

Bürgergeld und Rente:

  • Bürgergeld-Bezug führt nicht zum Erwerb von Rentenpunkten
  • Auswirkungen auf die Rente sind minimal
  • Zeiten des Bürgergeld-Bezugs können als Anrechnungszeiten gelten

Dieser Artikel informiert prägnant über Bürgergeld, Rentenpunkte und deren Zusammenhang.

Keine Rentenpunkte durch Bürgergeld

Mehr Rente durch Bürgergeld?

Hat der Bezug von Bürgergeld positive Auswirkungen auf die spätere Rente? Erhält man Rentenpunkte vom Jobcenter?

Bezieher von Bürgergeld erhalten durch das Bürgergeld an sich keine Rentenpunkte. Das Jobcenter zahlt also keine Beiträge in die Rentenversicherung ein. Das ist z.B. bei der Krankenversicherung anders. Hier übernimmt das Jobcenter in der Regel die Beiträge.

Bürgergeldempfänger erhalten also keine Rentenpunkte. Die Zeit, in der sie Bürgergeld beziehen, zählt nicht als beitragspflichtige Zeit. Das bedeutet, dass die Zeit des Bürgergeldbezugs nicht für die Berechnung der Rente berücksichtigt wird.

Während des Erhalts der Sozialleistung wird – wie beschrieben – nicht in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt wird. Somit steigt durch diese Zeit der Rentenbetrag auch nicht an. Für die Höhe der Rente werden ausschließlich die Jahre berücksichtigt, in denen auch Rentenbeiträge in die Rentenversicherung einbezahlt wurde.

Dies hat zur Folge, dass Bürgergeldempfänger in der Regel eine geringere Rente erhalten als Personen, die während ihres gesamten Erwerbslebens beitragspflichtig beschäftigt waren.

Ausnahmen: Rentenpunkte trotz Bürgergeld

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Regelung, dass Bürgergeldempfänger keine Rentenpunkte erhalten:

Wenn Bürgergeldempfänger während der Bezugsdauer eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder sonstige rentenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausüben, erhalten sie für diese Beschäftigung Rentenpunkte.

Wird neben dem Bürgergeld eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, wird das Bürgergeld also aufstockend bezogen. Dann können auch während des Bezugs von Bürgergeld Rentenpunkte gesammelt werden. Das Bürgergeld hat damit dann nur indirekt etwas zu tun.

Rentenpunkte erhält man aber nur, wenn man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt. Das ist grundsätzlich auch bei einem Minijob der Fall, es sei denn, man beantragt bei dem Minijob die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

Wenn Bürgergeldempfänger eine Weiterbildung oder Umschulung absolvieren, die von der Agentur für Arbeit gefördert wird, können  sie – je nach Art der Maßnahme – für diese Zeit ebenfalls Rentenpunkte erhalten. Informieren Sie sich beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur, ob das auf Sie zutrifft.

Bürgergeld und Rente werden gleichzeitig bezogen – Auswirkungen?

Wird neben einer Rente gleichzeitig Bürgergeld bezogen, so hat das Bürgergeld  keine Auswirkungen auf die Rente bzw. deren Zahlung. Beispielsweise wird das Bürgergeld bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente nicht als Einkommen gewertet.

Es ist vielmehr umgekehrt, dass die Rente Auswirkungen auf den Anspruch auf Bürgergeld hat. Die Rente wird auf das Bürgergeld angerechnet.  Es gelten nicht die Freibeträge für Erwerbseinkommen, da es sich bei der Rente eben gerade nicht um ein solches handelt. Die Rente wird also voll auf das Bürgergeld angerechnet.

Weitere Informationen: Bürgergeld und Rente – die wichtigsten Regeln