Die Witwenrente ist eine Rente der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung, die der sozialen Absicherung von hinterbliebenen Ehepartnern nach dem Tod des anderen Ehepartners dienen soll. Sie wird auch Hinterbliebenenrente genannt. Es gibt zwei Arten der Witwenrente. Wir erklären in unserem Beitrag die Unterschiede der großen und kleinen Witwenrente. Außerdem beantworten wird die Frage: Wie erfolgt die Berechnung der Witwenrente?
Lesen Sie also, wie sich Ihre Witwenrente berechnet, wann Sie einen Anspruch haben und was Sie unbedingt beachten müssen.
Anspruch auf Witwenrente
Wann besteht ein Anspruch auf die kleine oder große Witwenrente? Wie hoch ist sie und wie lange wird sie gezahlt?
Anspruch auf die Witwenrente haben hinterbliebene Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. In Deutschland beziehen im Jahr 2024 mehr als 5 Millionen Menschen die Witwenrente bzw. Witwerrente. Das zeigt eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Frauen beziehen die Hinterbliebenenrente weitaushäufiger als Männer, was an der höheren Lebenserwartung liegt.
Voraussetzungen der Witwenrente
Die Voraussetzungen der Witwenrente sind in § 46 SGB VI geregelt, Sozialgesetzbuch Band 6.
Damit der überlebende Ehepartner Anspruch auf Witwenrente hat, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der verstorbene Ehepartner muss bereits eine Rente bezogen haben.
- Oder es müssen folgende beiden Punkte erfüllt sein:
- Er muss wenigstens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherungen eingezahlt haben.
- Die Ehe muss wenigstens ein Jahr gedauert haben.
- Es darf kein Rentensplitting durchgeführt worden sein. Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zu gleichen Teilen untereinander aufgeteilt. Das bringt Vorteile für den Partner mit den geringeren Anwartschaften.
- Rentenantrag: Witwenrente wird nur auf Antrag gezahlt.
Witwenrente: altes oder neues Recht?
Die Witwenrente kann nach altem oder aber nach neuem Recht gezahlt werden. Die Witwenrente nach altem Recht ist bei der kleinen Witwenrente zeitlich unbefristet, nach neuem Recht auf 2 Jahre befristet.
Die Witwenrente wird nach altem Recht berechnet und gezahlt, wenn
- der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist
oder
- der Ehepartner ist später gestorben ist, die Eheleute haben aber vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und einer der Ehepartner ist vor 1962 geboren.
Die Witwenrente wird nach neuem Recht berechnet und gezahlt, wenn
- die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde
oder
- die Heirat zwar früher stattfand, beide Partner jedoch nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.
Kleine Witwenrente – wann sie gezahlt wird und wie hoch sie ist
Die kleine Witwenrente wird gezahlt, wenn der überlebende Ehepartner keine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- die Altersgrenze erreicht hat,
- erwerbsgemindert ist,
- ein Kind erzieht.
Die Höhe der kleinen Witwenrente wird nach folgender Formel berechnet: 25 Prozent des Rentenanspruchs des verstorbenen Ehepartners am Todestag.
Große Witwenrente – wann sie gezahlt wird und wie hoch sie ist
Die große Witwenrente wird gezahlt, wenn
keine neue Heirat des hinterbliebenen Ehepartners erfolgt ist und eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Erreichen der Altersgrenze,
- Vorliegen einer Erwerbsminderung wegen Krankheit oder Behinderung,
- Erziehung eines eigenen Kindes (unter 18) oder des minderjährigen Kindes des / der Verstorbenen
- Betreuung eines behinderten Kind
Hinsichtlich der Berechnung der großen Witwenrente gilt folgendes: es wird der Rentenanspruch des verstorbenen Ehepartners zum Zeitpunkt seines Todes oder die Höhe der bereits gezahlten Rente als Grundlage genommen. Der Anspruch auf Witwenrente beträgt 55 Prozent von dieser Summe (neues Recht) bzw. 60 Prozent (altes Recht).
Tabelle Altersgrenze für Witwenrente (große und kleine)
Jahr des Todes des Ehepartners | Alter der Witwe / des Witwers |
2021 | 45 Jahre und 10 Monate |
2022 | 45 Jahre und 11 Monate |
2023 | 46 Jahre |
2024 | 46 Jahre und 2 Monate |
2025 | 46 Jahre und 4 Monate |
2026 | 46 Jahre und 6 Monate |
2027 | 46 Jahre und 8 Monate |
2028 | 46 Jahre und 10 Monate |
2029 | 47 Jahre |
Große Witwenrente: Was gilt im Sterbevierteljahr
In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners wird dessen Rente in voller Höhe an den Hinterbliebenen ausgezahlt. Das nennt man das Sterbevierteljahr. Eine Anrechnung von eigenem Einkommen erfolgt während dieser Zeit nicht. Ab dem vierten Monat nach dem Tod wird dann die große Witwenrente gezahlt.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag zur Witwenrente
Oft stellt sich die Frage, ob zur Witwenrente ein Kinderzuschlag gezahlt wird. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der oder die Hinterbliebene ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erzogen hat. Ist das der Fall, wird bei der großen Witwenrente wird der Kinderzuschlag nach dem Sterbevierteljahr gezahlt. Bei der kleinen Witwenrente wird der Kinderzuschlag bereits ab der Beantragung ausgezahlt..
Die Höhe des Zuschlags ist von folgenden Punkten abhängig:
- der Anzahl der Kinder,
- ob die große oder kleine Witwenrente bezogen wird.
Tabelle Höhe Kinderzuschlag bei Witwenrente (neues Recht)
Kinderzuschlag erstes Kind | Kiinderzuschlag je weiteres Kind | |
große Witwenrente | 75,19 € | 37,60 € |
kleine Witwenrente | 34,18 € | 17,09 € |