Extra-Zuschlag und Rentenerhöhung verpuffen  für hunderttausende Rentner

Tausende Rentner sind enttäuscht: ihre Rentenerhöhung 2024 bzw. ihr Extra-Rentenzuschalg von bis zu 7,5 Prozent werden ihnen durch die Hintertür wieder genommen - vom Staat! Wie das sein kann? Lesen Sie hier!

Rentenerhöhung 2024 fällt für viele Rentner aus
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Im Juli 2024 steht die Rentenerhöhung von 4,75 Prozent an. Außerdem gibt es den Extra-Renten-Zuschlag bis zu 7,5 Prozent für Erwerbsminderungsrentner, die zwischen 2001 und 2018 ihre Erwerbsminderungsrente begonnen haben.

Doch für viele Rentner laufen diese Erhöhungen ins Leere. Sie werden auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet.  Wer genau betroffen ist und wie die Details aussehen, erklären wir in unserem Beitrag.

Rente wird mit staatlicher Grundsicherung aufgestockt

Grundsicherung und Rente: keine Rentenerhöhung 2024
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Rentenerhöhung wird durch die Hintertür wieder genommen – staatliche Grundsicherung rechnet an!

Reicht die Rente zum Leben nicht auf, können Rentner ergänzend staatliche Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragen. Beides zusammen, Rente und ergänzende Grundsicherung dienen dann der Sicherstellung des Lebensunterhalts. Es wird nur so viel an Grundsicherung zusätzlich zur Rente gezahlt, bis die Obergrenze der Grundsicherungsleistung an sich erreicht wird. Das bedeutet: wird mehr Rente gezahlt, wird weniger Grundsicherung ausgezahlt. Die Rentenerhöhung und der Rentenzuschlag laufen somit ins Leere. Betroffene Rentner haben nicht mehr Geld im Portemonnaie.  

Extra-Rentenzuschlag bis zum 7,5 % auf EM-Rente wird auf Grundsicherung angerechnet

Rentner, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, aber dennoch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII angewiesen sind, bekommen zwar – wenn sie die Voraussetzungen erfüllen den Extra-Zuschlag an Rente bis maximal 7,5 Prozent.  Aber er wird komplett oder teilweise an die Grundsicherung angerechnet.

Der Grund: Die EM-Rente ist Einkommen. De Extra-Zuschlag ist Teil der Rente und ebenfalls Einkommen. Es gelten die Einkommensgrenzen des § 85 SGB XII: der zweifache Satz der Regelbedarfsstufe 1 darf nicht überschritten werden. Ist das der Fall, wird der Extra-Renten- Zuschlag auf die staatliche Grundsicherung angerechnet.  Wird die Einkommensgrenze gerade wegen des Rentenzuschlags überschritten, fällt der Grundsicherungsanspruch komplett weg.

Rentenerhöhung wird auf Grundsicherung angerechnet

Gleiches wie für den Rentenzuschlag gilt auch für die reguläre Rentenerhöhung. Durch sie wird das Renteneinkommen erhöht, folglich braucht der Rentner weniger staatliche Grundsicherung zum Leben.

Beispiel: Bringt die Rentenerhöhung im Juli 2024 von 4,57 Prozent  20 Euro mehr an Rente, so braucht der Rentner diese Summe weniger vom Staat, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.

Grundrentenfreibetrag nicht betroffen

Rentner, denen der Grundrentenfreibetrag zusteht, weil sie die 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können, sind nicht betroffen.

Warum wird der Rentenzuschlag auf die Grundsicherung angerechnet?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialhilfeleistung, ebenso wie das Bürgergeld. Sozialhilfe wird nur dann gezahlt, wenn die betreffende Person ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten kann.

Die Rente ist Einkommen. Zur Rente zählen auch der Betrag der Rentenerhöhung und der Extra-Rentenzuschlag.

Es gibt allerdings Einkommensfreibeträge. Diese sind in § 85 Abs. 1  SGB XVII geregelt. Werden allerdings die dort aufgeführten Einkommensgrenzen überschritten, entfällt im der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.

Nur dann, wenn die Rente inklusive Zuschlag oder Rentenerhöhung innerhalb der Einkommensgrenzen des § 85 SGB XII  bleibt, haben Rentner etwas von der Erhöhung. Der Anspruch auf  Grundsicherung verringert sich jedoch wie im Gesetz geregelt. Wird die Einkommensgrenze des § 85 SGB XII überschritten, so entfällt der Anspruch auf Grundsicherung komplett.  

Quelle

SGB XII (Sozialgesetzbuch Band 12)