Frührente mit Hinzuverdienst: Mit diesen Abgaben ist zu rechnen

Wer bei einer vorgezogenen Altersrente (Rente ab 63) einen Hinzuverdienst aus einem Arbeitsverhältnis erzielt, kann seine Rente dadurch aufbessern. Es fallen aber möglicherweise auch Steuern und Sozialabgaben an. Wir geben Tipps.

Tipps beim Hinzuverdienst zur Frührente ab 63
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Wer eine vorgezogene Rente bezieht, ob mit oder ohne Abschläge, kann dieselbe mit einem Hinzuverdienst aus einem Arbeitsverhältnis aufbessern. Doch Vorsicht: auf die zusätzlichen Einnahmen aus fallen Steuern an, zusätzlich zu den Steuern, due auf die Rente zu zahlen sind.

In unserem Beitrag liefern wir einen Überblick über die Möglichkeiten, die ein Hinzuverdienst für Frührrentner bietet, zeigen aber auch auf, was an Steuern und Abgaben fällig werden kann.

Wichtige Änderung für Frührentner mit Job

Lohnt sie ein Job neben der Rente? Fallen Steuern an?
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Lohnt sich ein Job neben der Rente? Wir geben Tipps und einen Überblick!

Wer in Frührente, bekannt unter dem Namen „Rente mit 63“ geht, der möchte vielleicht neben dem Bezug der Rente weiterarbeiten. Das ist nunmehr möglich, ohne dass auch nur ein Euro von der Rente mit dem Verdienst verrechnet wird. So können Menschen mit vorzeitiger Rente mehre tausend Euro an Rente zusätzlich erhalten, die vorzeitig in Rente gehen können, mehrere zehntausend Euro an Rente zusätzlich bringen.

Zuverdienst zur Rente: Betrachtung muss brutto und netto erfolgen

Die Rente, auch in Form der Frührente, zählt zum steuerpflichtiges Einkommen des Rentners. Dieses unterliegt der Einkommensteuer. Verdient man nun noch zusätzlich zur Rente hinzu,  werden der steuerpflichtige Teil der Rente plus das zu versteuernde Gehalt addiert. Ist man freiberuflich tätig, so kommt zur Rente der zu versteuernde Gewinn aus der selbständiger Tätigkeit hinzu.

Es fallen somit Steuern an. Die Frage der fragen für Frührentner ist, was netto im Portemonnaie übrig bleibt, wenn das Finanzamt bezahlt wurde? Um die Antwort vorweg zu nehmen: Die Steuerlast kann nicht unerheblich steigen. Abhängig ist dies natürlich von der individuellen Rentenhöhe, dem Gehalt und dem Familienstand. 

Wie  funktioniert die Besteuerung bei der Rente?

Seit 2005 wurde die schrittweise nachgelagerte Besteuerung der Rente eingeführt. Der steuerpflichtige Anteil der Altersrente erhöht sich mit jedem Jahr späteren Rentenzugangs.

Das bedeutet dass etwa bei einem Renteneintritt im Jahr 2024 der steuerliche Freibetrag nur noch 18 Prozent der gesetzlichen Jahresrente umfasst. Er bleibt dann lebenslang gleich. Konsequenz ist, dass alle künftigen Rentenerhöhungen vollständig zu versteuern sind.

Die Konsequenz für den Hinzuverdienst ist, dass er komplett steuerpflichtig ist, wenn der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer schon durch die Rente ausgeschöpft wird.

Der Grundfreibetrag beträgt 2024 für Alleinstehende 11.604 Euro, für Verheiratet 23.208 Euro.

Wird neben der Rente gearbeitet und ein Hinzuverdienst erzielt, so wird die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten. Gleiches gilt auch für die Sozialabgaben. Bei der Rente werden lediglich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten, nicht aber die Steuern. Diese müssen separat abgeführt werden. Das sich durch einen Hinzuverdienst das Gesamteinkommen erhöht, müssen oft höhere Steuern gezahlt werden.

Steuererklärung wird Pflicht für Frührentner

Frührentner müssen folglich einmal jährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Außerdem müssen Rentner ab 63bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Sozialversicherungsbeiträge auf die Arbeitseinkünfte zahlen: Rentenversicherungsbeiträge,  Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Aber: durch den sozialversicherungspflichtigen Hinzuverdienst  erwirbt man zusätzliche Rentenansprüche.

Verzicht auf Versicherungsfreiheit wichtig um Rentenansprüche zu erhöhen

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine gesetzliche Altersrente beziehen und weiter sozialversicherungspflichtig arbeitet, muss keine Beiträgen zur Rentenversicherung leisten, lediglich der Arbeitgeber ist hierzu verpflichtet.  Allerdings wird dann die Rente auch nicht erhöht!

Teilt man dem Arbeitgeber aber mit, dass man auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und weiter auch eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchten, so erhöht sich einmal jährlich die eigene Rente, basierend auf den eigenen und den Beiträgen des Arbeitgebers.

Nachteil: Wohngeld fällt durch Zuverdienst neben der Rente weg

Wer als Rentner Anspruch auf Wohngeld hat, muss auf das Wohngeld oft verzichten, wenn er arbeiten geht. Dass trägt nun nicht zur Attraktivität einer Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze bei.

Der Wegfall des Wohngeldes ist also ein gravierender Nachteil, der gegen einen Hinzuverdienst neben der Rente spricht.

Steuerlast relativ hoch

Nach einer Beispielrechnung, die von einem Renteneinkommen von 15.000 Euro und einem Hinzuverdienst von 25.000 Euro jährlich ausgeht, beträgt der die Belastung  des Arbeitseinkommens mit Sozialabgaben und Steuern ca. 38  Prozent. Ohne Renteneinkommen würde die Abgabenlast auf das Arbeitseinkommen lediglich bei knapp 27 Prozent liegen.

Steigen Hinzuverdienst oder Rente weiter, so steigt auch der Steuersatz stetig an.

Mit Minijob die Rente steuerfrei erhöhen

Als Frührentner kann man auch mit einem Minijob die eigene Rente erhöhen. Sozialversicherungsbeiträge fallen im Minijob für den Arbeitnehmer nicht an. Dieser kann aber wählen, ob man Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchte. Der Minijobverdienst ist zudem steuerfrei für den Minijobber. Man kann so die Rente, zahlt man Rentenversicherungsbeiträge, um ca. 6 Euro monatlich erhöhen.