Rentenänderungen 2025: Grundrentenzuschlag im Fokus
2025 bringt bedeutende Neuerungen für Rentner, die über die angekündigte Rentenerhöhung hinausgehen. Ein zentraler Aspekt ist die Erhöhung der Freibeträge für den Grundrentenzuschlag ab 1. Januar. Dieser Zuschlag, der über eine Million Rentner mit langjähriger Versicherung betrifft, wird aufgrund der Anpassung attraktiver. Erfahren Sie hier, wer vom Grundrentenzuschlag profitiert, wie hoch die neuen Freibeträge ausfallen und wie Sie Ihre Rente optimieren können.
Was ist der Grundrentenzuschlag?
Grund zum Lächeln: Die Freibeträge beim Zuschlag zur Grundrente werden 2025 angehoben.
Der Grundrentenzuschlag ist ein individueller Zuschlag zur Rente, der gezahlt wird, weil man langjährig in der Rentenversicherung eingezahlt hat, aber in dieser Zeit nur eine Einkommen hatte, das unter dem Durchschnitt lag.
Einkommensanrechnung bei der Grundrente
Das Problem mit der Grundrente bzw. dem Grundrentenzuschlag liegt bei der Einkommensanrechnung auf den Zuschlag. Er fällt somit geringer aus, wenn Einkommen angerechnet wird. Allerdings gibt es Freibeträge hinsichtlich des Einkommens. Innerhalb dieser Bereiche erfolgt somit keine Anrechnung. Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Freibeträge.
Einkommensfreibeträge bei der Grundrente
In § 97a SGB VI ist gesetzlich geregelt, dass die Freibeträge für die Einkommensanrechnung an die Grundrente jährlich angepasst werden, und zwar mit der Änderung des Rentenwertes. Ein höherer Rentenwert bedeutet also höhere Einkommensfreibeträge bei der Grundrente.
Der Rentenwert ist seit dem 1. Juli 2024 gestiegen beträgt seither 39,32 Euro; das ist der Wert eines Entgeltpunktes.
Erhöhung der Einkommensfreibeträge bei der Grundrente ab 1. Januar 2025
Der volle Grundrentenzuschlag erhalten Rentner ab dem 1. Januar 2025 ihr zu versteuerndes Einkommen folgende Werte nicht übersteigt:
- 1.437 Euro bei Alleinstehenden
- 2.242 Euro bei Ehepartnern.
Wenn das individuelle Einkommen die o.g. Freibeträge übersteigt, erfolgt eine Anrechnung, und zwar wie folgt:
a) Einkommen, das über 1437 Euro liegt, aber 1839 Euro nicht übersteigt (bei Alleinstehenden) bzw. Einkommen, das über 2242 Euro liegt, aber 2645 Euro nicht übersteigt (bei Ehepartnern):
Es werden 60 Prozent des über dem Freibetrag liegenden Einkommens mit dem Grundrentenzuschlag verrechnet, also auf ihn angerechnet.
b) Einkommen, das über 1839 Euro (Alleinstehende) bzw. 2645 (Ehepartner) liegt:
Es werden 100 Prozent des über der Grenze liegenden Einkommens auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.
Zusammenfassung zu Grundrente und Freibeträgen 2025
- Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Einkommensfreibeträge bei der Grundrente, weil der Rentenwert am 1. Juli angehoben wurde.
- Für Alleinstehende Personen wird der Freibetrag von steigen von 1.375 Euro auf 1.437 Euro erhöht und bei Ehepartnern von 2.145 Euro auf 2.242 Euro.
- Liegt das Einkommen unterhalb dieser Beträge, so erfolgt keine Anrechnung auf den Grundrentenzuschlag, er wird vollumfänglich mit der Rente ausgezahlt.